BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 36

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Österreich nicht gesammelt werden, dass sie kein Bestandteil der zentralen Evidenz­datei sind.

Diese digitalen Daten werden vorübergehend lokal bei den Passbehörden gespeichert, um sie für allfällige Beanstandungen zur Verfügung zu haben. Jene digitalen Daten, die im Inland angefertigt wurden, werden nach zwei Monaten gelöscht; jene, die im Ausland hergestellt wurden, nach vier Monaten.

Jedoch sind wir mit der Problematik konfrontiert, dass biometrische Daten digitalisiert, bearbeitet, verarbeitet und dadurch natürlich auch verwendet werden können. Und da gibt es datenschutzrechtliche Problembereiche.

Das Europäische Parlament hat vorgesorgt und eine ganz klare Festlegung getroffen, was die Verwendung biometrischer Daten in Bezug auf Pässe betrifft: Auf der Grund­lage dieser Verordnung sind erhobene Daten ausschließlich und zweckgebunden zur Sicherung der EU-Außengrenzen zu verwenden. Wollen EU-Mitgliedstaaten die biometrischen Daten anders verwenden – beispielsweise zum Zwecke der Strafver­folgung –, müssen hiezu eigene nationale Gesetze erlassen werden.

Ich erlaube mir, hiezu auch die Stellungnahmen und die Bedenken des Städtebundes und des Gemeindebundes anzusprechen. Grundsätzlich möchte ich betonen, dass Städte und Kommunen bemüht sind, die Bürgerinnen und Bürger zuvorkommend und bürgerfreundlich zu behandeln. Es darf und kann aber nicht sein, wenn wir seitens des Bundes Bestimmungen aus der Taufe heben, die Länder, die Städte und Gemeinden diese dann zu vollziehen und auch noch die Mehrkosten dafür zu tragen haben! Definitiv kommen auf Städte und Länder durch das neue Passgesetz Mehrkosten und Mehraufwendungen zu, die diese nicht ersetzt bekommen.

Generell möchte ich jedoch festhalten, dass diese Passgesetz-Novelle ein wichtiger und richtiger Schritt zu mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Lande darstellt. Und Sicherheit ist eines unserer höchsten Güter.

Abschließend: Ich danke allen, die dieser Novelle ihre Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.28


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.28.51

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Passgesetz-Novelle bringt die Einführung von zusätzlichen Erkennungsmerkmalen, von biometrischen Merkmalen in Reise­päs­sen, wie wir bereits gehört haben, mit sich. Neben dem digitalen Lichtbild sollen in Zukunft auch die auch die Papillarlinien-Abdrücke von zwei Fingern im Reisepass „verewigt“ werden; dazu haben ja die Grünen Kritikpunkte vorgebracht.

Mit dieser Passgesetz-Novelle setzen wir eine Verordnung der EU aus dem Jahre 2004 um. Ab Ende Juni 2009 haben sich alle Mitgliedstaaten der EU, wenn sie Reisepässe ausgeben, daran zu halten, diesen elektronischen Chip festzuhalten, was bei uns ja bereits seit dem Jahre 2006 geschieht.

Andererseits werden in diesem Chip eben auch die Fingerabdrücke sowie weitere Passdaten gespeichert. Das erhöht einfach das Sicherheitspotential um ein Viel­faches – und Sie (in Richtung Bundesrat Dönmez) sind dagegen! Ich finde das schon eigenartig, dass Sie sich gegen eine derartige Maßnahme aussprechen, die die


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