BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 71

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die Gegenstimme des ÖVP-Kollegen im Ausschuss. Ich appelliere heute hier auch an andere Kollegen, seinem Beispiel zu folgen.

Worum geht es hier? Viele, die schon in Innsbruck waren, kennen die Rotunde und das Rundgemälde. Dieses Gemälde soll nun aus der Rotunde raus, obwohl das immer eine kunsthistorische Einheit war; die Rotunde und das Gemälde gehören zusammen und stehen unter Denkmalschutz! Nun soll das Gemälde auf den Bergisel übersiedeln. Dort soll ein Museum entstehen, das kein Konzept hat; beziehungsweise jenes Konzept, das es hat, ist historisch unzulänglich, überholt.

Der Bundesrat war noch vor nicht allzu langer Zeit auf Einladung des damaligen Tiroler Bundesratspräsidenten Kritzinger in Südtirol. Die, die dort waren, waren tief beein­druckt von dem Museum, das nämlich die wichtigen, auch die schmerzhaftesten Aspek­te – bis in die Zeitgeschichte – behandelte. Aber das, was hier am Bergisel entsteht, blendet die Zeit von 1809 komplett aus. Was ist das für ein Geschichtsmuseum, das dazu dient, die Rotunde zu zerstören? Man hat die Erhebung gegen die napoleonische Besetzung offensichtlich nicht besser zu würdigen gewusst, als dass halbherzig, ohne ein wirklich umfassendes modernes Museumskonzept etwas hingebaut wurde.

Meine Damen und Herren, ich halte die Vorgangsweise, dafür auch noch 4 Millionen € zuzuschießen, für unpassend. Dabei muss man bedenken, und das ist ja überhaupt die Chuzpe, die auf folgenden offiziellen Zahlen basiert: Das Rundgemälde in Innsbruck hat bisher 50 000 Besucher; dort, wo es jetzt hinwandert – so sagt das Land Tirol offi­ziell –, werden aber nur 45 000 Besucher erwartet.

Warum zerstört man hier eine kunsthistorische Einheit, wo man 50 000 Besucher hatte, und verlegt das Rundgemälde an einen Standort, wo man weniger Leute erwartet? Warum nimmt man eine Zerstörung auf sich und stellt irgendeine fragwürdige Sache auf?

Meine Damen und Herren, das ist der einzige Grund für unsere Ablehnung. Wir hätten hier – so wie bei ähnlichen Anlässen in allen anderen Bundesländern, ob das die Feier des Landes Burgenland war oder ob es auf Kärnten bezogen war – gerne zugestimmt. Aber an der Zerstörung eines denkmalgeschützten Objektes und an der Umsetzung eines unsinnigen Konzeptes werden wir uns nicht beteiligen. Ich danke schon jetzt all jenen, die sich darüber hinaus mit ihrer Stimme heute nicht daran beteiligen werden. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

12.40


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


12.40.27

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Bock und ich haben uns die Beiträge aufgeteilt. Er wird sich als Tiroler natürlich mit dem Tiroler The­ma beschäftigen, und ich werde mich mit den trockenen Finanzthemen 9 und 10 der Tagesordnung befassen.

Die vorliegenden Gesetzesbeschlüsse befassen sich mit steuerlichen Anpassungen in den verschiedensten Bereichen. Im Punkt 9 zum Beispiel geht es um das Finanzstraf­vollstreckungsgesetz – das sind ja Wortungetüme. Dieses Gesetz regelt die Vollstre­ckung von Geldstrafen und Geldbußen anderer EU-Staaten im Inland und die Vollstre­ckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in anderen EU-Mit­gliedstaaten.

Die vorliegende Gesetzesmaterie orientiert sich am EU-Verwaltungsstrafvollstreckungs­gesetz und regelt die sachliche sowie örtliche Zuständigkeit der Finanz- und Zollämter.


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