BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Da ist zum einen also die von mir so genannte handfeste finanzielle Hilfe, eine Erneue­rung, eine Verbesserung, zum Zweiten ist Gegenstand der heute vorgelegten Novelle, dass der Zeitraum, in dem der Zuschuss zurückgefordert werden kann, von bislang 15 Jahren auf sieben Jahre reduziert wird. Ich meine, das ist lebensnäher. Man muss sich nur überlegen, was im Zeitraum von 15 Jahren in einer Familie, im Leben eines Kindes alles passiert. 15 Jahre sind eine sehr lange Zeit. Und dass diese Frist jetzt verkürzt wird, gibt allen Betroffenen eine gewisse Sicherheit und zumindest eine relativ bessere Planbarkeit auch in ihrer finanziellen Gebarung, gibt Eltern, Elternpaaren Sicherheit, aber vor allem jenen Elternteilen, die nicht mit dem Kind zusammenleben, aber dann die Rückzahlung vornehmen müssen und die in ihrer Planbarkeit dadurch natürlich noch stärker eingeschränkt sind.

Und bei der Planbarkeit und Sicherheit geht es auch um die Information der Eltern schon in der Phase der Antragstellung, wo wir uns – ein Danke an die Frau Staats­sekretärin! – ja auch auf Verbesserungen freuen dürfen.

Ich glaube, Planbarkeit, Vertrauen und Sicherheit sind gerade in Zeiten wie diesen ne­ben finanzieller Hilfe ganz, ganz wichtige Faktoren für den Zukunftsoptimismus junger Menschen und junger Familien und letztlich somit auch für unsere ganze Gesellschaft. Und daher herzlichen Dank dir, liebe Frau Staatssekretärin, dass du die Beseitigung dieser Unsicherheiten und vielleicht auch Ungereimtheiten so rasch, so partnerschaft­lich auch im Rahmen des Runden Tisches und so konsequent in Angriff genommen hast.

In diesem Sinne freuen wir uns neben dem heutigen Beschluss auch darauf, dass wir in Zukunft über umfassendere Änderungen zum Kinderbetreuungsgeld in ähnlicher Form diskutieren können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.07


Präsident Harald Reisenberger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile ihr dieses.

 


14.07.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip ist ja schon sehr vieles gesagt worden. Ich wollte nur den Kollegen Kampl darauf hinweisen, dass es, glaube ich, Frau Ministerin Haubner war, die damals den Zuschuss fürs Kin­derbetreuungsgeld eingeführt hat, und das in einer doch etwas chaotischen Ausfor­mung, die immer wieder zu Problemen geführt hat.

Ein Teil dieser Probleme wird jetzt bereinigt, und wir werden dieser Bereinigung auch zustimmen. Ich möchte aber trotzdem, ähnlich wie die Frau Kollegin Mosbacher, daran appellieren, dass man diesen Zuschuss insgesamt in der Weise überdenkt, dass es wirklich ein Zuschuss wird und nicht ein Kredit.

Im Prinzip geht es um Menschen, die ein geringes Einkommen haben, in erster Linie um viele alleinerziehende Frauen, die davon betroffen sind. Und es ist den Verwal­tungsaufwand wahrscheinlich nicht einmal wert, wenn man das wirklich abwägt, diese Rückforderungen einzubringen. Ich denke, die Verkürzung der Berechnungsdauer von 15 auf 7 Jahre ist schon einmal ein erster Schritt, aber insgesamt wäre es wirklich er­strebenswert, dass man auf einen echten Zuschuss umsteigt, damit den Menschen, die ohnehin wenig finanzielle Mittel haben und sich trotzdem für ein Kind entschieden ha­ben, auch wirklich Unterstützung zukommt und sie dann nicht immer dieses Damokles­schwert über sich hängen haben: Möglicherweise muss ich es in fünf Jahren zurück-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite