BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 18

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Zum Kern Ihrer Frage, zum E-Voting ist festzuhalten – wir haben da noch viele offene Fragen hinsichtlich einer verlässlichen und geheimen Wahl, auch einer überprüfbar geheimen Wahl und fairer Bedingungen einer Wahl zu beantworten, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen –, dass wir daher im Regierungsüberein­kom­men keine Aussage über das E-Voting getroffen haben, weil es bei allgemeinen Wahlen nicht vorgesehen ist.

Sie wissen, dass es bei den Hochschülerschaftswahlen – also außerhalb der National­ratswahlen und der von uns direkt zu bestimmenden Wahlen – so eine Möglichkeit gibt. Wir werden sehen, ob das zu mehr Wahlbeteiligung führt und welche Erfahrungen dort gewonnen werden können. Zur Stunde ist sich die Regierung darüber einig, dass E-Voting bei Nationalratswahlen oder anderen allgemeinen Wahlen in unserem Land nicht eingeführt werden sollte.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bun­desrätin.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Ich hätte noch eine Zusatzfrage bezüglich der Zuständigkeiten. In Bezug auf die Briefwahl haben ja auch Verfassungsexperten hinsichtlich der von Ihnen jetzt genannten Verbesserung Bedenken geäußert.

In einer Anfragebeantwortung, Herr Bundeskanzler, haben Sie uns, die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten, an das Bundesministerium für Inneres verwiesen. Dieselbe Anfrage an das BMI hat ergeben, dass sich auch das BMI für nicht zuständig erklärt hat. Wer ist also jetzt zuständig?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Neben der politischen Zuständigkeit in der Regie­rung, die immer gesamt gilt, dass wir also gemeinsam eine Antwort geben, auch wenn verschiedene Bereiche zuständig sind, werde ich meinen Verfassungsdienst befragen und Ihnen eine detaillierte, auch rechtliche Zuständigkeit zukommen lassen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Tiefnig.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundeskanzler! Mit der Einführung der Briefwahl in Österreich wurde erstmals sichergestellt, dass alle Bür­gerinnen und Bürger vom Wahlrecht Gebrauch machen können. Dies war früher bei Landtagswahlen nicht möglich, wenn sich die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht im selben Bundesland aufhielten.

Daher meine Frage: Welchen Stellenwert hat für Sie die Sicherstellung des Prinzips des allgemeinen Wahlrechts bei allen Wahlen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Herr Bundesrat, ich bin davon überzeugt: den­selben wie für Sie. Es ist undenkbar, eine andere Position als die Ihre und unsere einzunehmen, nämlich alles zu unternehmen, um die Grundsätze und damit auch die rechtlichen Grundlagen und auch Werte in unserer Republik zu schützen. Und dazu gehört auch das allgemeine und geheime Wahlrecht.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Todt.

 


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Herr Bundeskanzler, können Sie mir sagen, ob vonseiten der Bundesregierung die Information über die Briefwahl, insbesondere für ältere Menschen, verbessert wird?

 


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