BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 78

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ein Erfolg, der mich als Biobauer freut, der die Landwirtschaft freut, der auch Öster­reich freut. – Herzlichen Dank, ich gratuliere dazu. (Beifall bei der ÖVP.)

13.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


13.25.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz: Der gordische Knoten wurde gelöst, denn Sie wissen, dass die Diskussion schon eine längere ist und eigentlich die entsprechende EU-Richtlinie bereits 2007 hätte umgesetzt werden sollen. Aufgrund des großen Spannungsfeldes war es nicht möglich, einerseits die Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen und andererseits Konsumenteninteressen, öffentliches Interesse zu wahren.

Es ist ein sehr, sehr schwieriges Thema. Und es ist wirklich angebracht, den Kollegin­nen und Kollegen im Nationalrat, Schultes und Bayr, zu danken, die auf parlamen­tarischer Ebene wesentlich mit dazu beigetragen haben, mit den Sozialpartnern und mit den Beamten meines Hauses, des Lebensministeriums, diese Frage zu lösen und dieses Gesetz letztlich einem Beschluss zuzuführen.

Ich sage deswegen, es ist wichtig, weil wir die Richtlinie bereits im Jahr 2007 hätten umsetzen sollen, was nicht passiert ist und wir diese jetzt umsetzen, aber auch drohende Strafzahlungen hintanstellen, was ja im Raum steht. Daher war dieser Be­schluss wichtig, und es ist auch wesentlich, dass es hier im Bundesrat behandelt wird.

Wir gehen damit meiner Meinung nach einen sehr wichtigen Schritt in Richtung effizienteren Umweltschutz, weil dieses Gesetz sowohl Vorteile für die Umwelt als auch letztendlich für den Steuerzahler bringt. Ich darf sagen, dass es in erster Linie um die Vermeidung und Sanierung von erheblichen Schäden an Wasser, aber auch an Boden geht.

Es wird wiederholt – auch im Nationalrat – die Luft angesprochen. Ich darf sagen, Frau Kollegin Kerschbaum: Die Luft ist in einer eigenen Richtlinie abgehandelt und findet daher hier nicht statt. Das wurde auch im Nationalrat kritisiert. Das wird aber in einer eigenen Richtlinie abgehandelt.

Der Kerngedanke ist schon – das ist ein wichtiger Punkt, und daher der Dank auch an die Wirtschaft, dass sie mitgegangen ist! –, dass das Verursacherprinzip und eine nachhaltige Entwicklung gilt. Das heißt, derjenige, der Umweltschäden verursacht, soll dafür bezahlen, und zwar nicht nur die reinen Sanierungskosten, sondern auch die Behördenkosten – das heißt: sämtliche Kosten! –, und das entlastet den Steuerzahler. Das ist schon ein wichtiger Punkt.

Im Gegenzug bekommen aber die Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Das heißt, wenn ein Unternehmen Auflagen einhält, die vorgeschrieben sind, dann hat es keine zusätzlichen Kosten zu tragen – ein wichtiger Punkt im Sinne der Sicherheit für die einzelnen Unternehmen.

Wichtig ist meiner Meinung nach auch, dass die Bezirksverwaltungsbehörde eine einheitliche Zuständigkeit hat, damit es nicht zu inkompatiblen Sanierungsanordnungen kommt. Die Bezirkshauptmannschaft ist dem Fall am nächsten und weiß vor Ort am besten, was gemacht werden muss, was beeinträchtigt ist, wo saniert werden muss und hat das nötige Fachwissen. Im Sinne einer subsidiären Haltung hat das Sinn, dass die Behörde vor Ort agiert.

 


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