BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 25

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Alle Daten im internationalen Vergleich zeigen klar und deutlich, dass unsere Fami­lientransferleistungen hervorragend sind. Auch durch die Steuerreform – dafür habe
ich mich ganz persönlich eingesetzt, 500 Millionen €; andere haben das anders gese­hen –, durch die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung: 2 300 € pro Jahr, durch Unter­haltsabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag – ich kann das alles, was wir erhöht und an Steuerfreibeträgen neu eingeführt haben, gar nicht anführen –, durch die 13. Familien­beihilfe für den September, die erstmals gewährt wurde, haben wir Trends und Bench­marks für Kinder gesetzt – von der alleinerziehenden Mutter bis hin zu Mehrkinderfami­lien – wie kein anderes Land. Wir haben in diesem Bereich einen klaren Schwerpunkt gesetzt.

Von der Steuerreform kommen 500 Millionen € – um Ihre Frage indirekt zu beantwor­ten – direkt Familien zugute, kommen dorthin, wo Kinder sind. Das ist das richtige Sig­nal, zusätzlich zu dem, was in der Lohn- und Einkommensteuer natürlich für jeden Österreicher lukrierbar ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mosbacher.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, welchen Beitrag wird die Steuerreform zur Ankurbelung des privaten Konsums leisten?

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Im Ausmaß jetzt? (Bundesrätin Mosbacher: Im Ausmaß!) Wir haben gesagt, bei den Nettorealeinkom­men erwarten wir eine Steigerung von 3,6 Prozent und 2,2 Milliarden €, das Familien­geld wird gesplittet und dann nächstes Jahr auch die steuerlichen Absetzbeträge, aber insgesamt wird das Volumen natürlich in die Kaufkraftstärkung gehen, das ist über­haupt keine Frage. Wir sehen auch bereits, dass der Konsum, der private Konsum eine große Stütze ist, und die Steuerreform wird diese Stütze weiter abmauern und beto­nen.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Tief­nig.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Welche steuerlichen Maßnah­men wurden mit der Steuerreform 2009 für Familien mit Kindern eingeführt bezie­hungsweise erhöht? – Diese Frage ist eigentlich schon beantwortet worden, aber zum Verständnis seitens Kollegin Mühlwerth bitte ich um nochmalige Beantwortung.

 


Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Als Parteiobmann einer Familienpartei wiederhole ich gerne noch einmal, was wir alles tun für die Kinder und für die Familien mit Kindern in Österreich. (Bundesrat Schennach: Da müssen Sie aber schon selber schmunzeln!) Herr Bundesrat Schennach, kein Grund, nervös zu werden. Wir machen einfach viel für Familien, und wir schämen uns dafür nicht. Im Ge­genteil! Wir sind stolz darauf, dass wir das tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Was wir getan haben – ich sage es noch einmal überschlagsmäßig –: Kinderabsetzbe­trag ab 1. Jänner 2009 von 50,9 € auf 58,4 € pro Kind und Monat erhöht, Unterhalts­absetzbetrag entsprechend umgesetzt und erhöht, neuen Kinderfreibetrag im Ausmaß von 220 €, jährlich geltend zu machen pro Kind, eingeführt, Berücksichtigung der Kos­ten für Kinderbetreuung ab 1. Jänner 2009 in der Veranlagung des nächsten Jahres und in weiterer Folge umgesetzt; also Kinderbetreuung in der gesamten Vielfalt er­fasst – ein lang gehegter Wunsch und auch finanziell spürbar, 2 300 € Absetzbarkeit pro Kind bis zum 10. Lebensjahr ist absolut das richtige Signal. Wir haben mit der 13. Familienbeihilfe gerade dann, wenn es drückt, nämlich im September, wenn, wie


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