BundesratStenographisches Protokoll770. Sitzung / Seite 74

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scheidungen des Asylgerichtshofs bestätigt! Ich glaube, das ist wirklich ein eindrucks­voller Beweis für die hohe Qualität der Entscheidungen, die dort getroffen werden.

Ein ähnliches Bild zeigt sich im bisherigen Zeitraum des Jahres 2009. Da wurde von 1 000 Beschwerden, die eingereicht wurden, ungefähr zehn Beschwerden stattgege­ben. Das heißt, die Aufhebungsquote ist nicht 50 Prozent, 40 Prozent, 30 Prozent oder was auch immer, sondern diese ist ungefähr 1 Prozent; 99 Prozent der Entscheidun­gen des Asylgerichtshofs werden bestätigt! Insofern kann man sagen, die Einrichtung hat sich jedenfalls bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt, und ich oder wir haben keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass sie sich auch weiterhin bewähren wird.

Zu der anderen Anregung, die die beiden Gerichtshöfe gemacht haben, nämlich zur Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir – wie es ja auch im Regierungsabkommen vorgesehen ist – intensiv daran ar­beiten, einerseits Landesverwaltungsgerichtshöfe zu schaffen, in denen die Unabhän­gigen Verwaltungssenate aufgehen sollen, und ein oder mehrere Bundesverwaltungs­gerichte erster Instanz zu schaffen.

Ich sage deshalb „ein oder mehrere“, weil es ein offener Punkt ist, ob es neben einem Bundesverwaltungsgericht erster Instanz auch ein Bundesfinanzgericht geben soll. Der Koalitionspartner ist momentan eher auf dieser Linie, dass es neben dem Bundesver­waltungsgericht erster Instanz auch ein Bundesfinanzgericht geben soll.

Alle derzeit bestehenden Sonderbehörden beziehungsweise Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag sollen dann in diesen Verwaltungsgerichten aufgehen. Diese sollen natürlich in der Sache selbst entscheiden. Eine Laienbeteiligung wird vorgese­hen sein, und zwar in Form von fachkundigen Experten.

Eine Frage ist noch offen, nämlich ob wir dann, wenn die Bundesverwaltungsgerichte erster Instanz geschaffen werden, gleich auch den Asylgerichtshof eingliedern sollen oder ob wir, ich sage jetzt, bis Ende 2010 oder bis 2011, jedenfalls den Asylgerichtshof eigenständig arbeiten lassen. Die Frage, die man dann eben diskutieren oder klären muss, ist: Wird dadurch der Schwung, den es jetzt gibt, eher gebremst oder ver­stärkt? – Aber dazu wird es mit den einzelnen Akteuren natürlich noch intensive Dis­kussionen geben.

Zum Zeitrahmen: Der Plan ist, dass wir im Herbst – wenn es geht, im September – so weit sind, dass es einen Gesetzentwurf gibt, dass wir dann mit diesem Gesetzentwurf in Begutachtung gehen und darauf achten, die Gespräche entsprechend intensiv zu führen, um möglichst rasch diese neue Form der Verwaltungsgerichtshöfe einerseits auf Länderebene, andererseits als Bundesverwaltungsgericht erster Instanz einrichten zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.06


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm dieses.

 


13.06.47

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Herr Professor Konecny hat eingefordert, dass die sozialen Grund­rechte in die Verfassung kommen sollen. Ich glaube – und Kollege Schennach hat dar­auf schon hingewiesen –, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft treten sollte, nachdem der tschechische Senat am Mittwoch mit 54 : 20 zugestimmt hat (Bundesrat Schenn­ach: Aber noch nicht Herr Klaus!), während drei präsidiale Unterschriften noch fehlen, nämlich jene von Tschechien, Polen und Deutschland, und natürlich auch das irische Referendum erstens einmal stattfindet und zweitens positiv ausgeht, dann hätten wir,


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