ergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Postgesetz 1997, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz 1996, das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG), ein Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), ein Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen (Krankenkassen-Strukturfondsgesetz), ein Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2009) (113 d.B., Zu 113 d.B. und 198 d.B. sowie 8112/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 zum gegenständlichen Bundesgesetz liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.
11.05
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sie nicht gezählt, aber es sind viele gemeinsame Anträge, die wir unter der Federführung unseres Altpräsidenten Jürgen Weiss immer wieder erörtert und hier alle zusammen beschlossen haben, nämlich: Derartige Post des Nationalrates nicht mehr anzunehmen, mit der uns auf 188 Seiten, quer durch alle Gesetzesmaterien – an die 70 –, ein Sammelgesetz vorgelegt wird, zu dem man „Teufel, friss oder stirb!“ sagen muss.
In dieser Legislaturperiode, in der letzten Legislaturperiode und in den Legislaturperioden davor hat der Bundesrat einstimmig – einstimmig! – seinen Aufschrei erhoben, und
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite