BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 42

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ergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchfüh­rungsgesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbrau­cherschutzgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Postgesetz 1997, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Öster­reichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Bun­desbahn-Pensionsgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz 1996, das Gehaltsge­setz 1956 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG), ein Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmens­serviceportalgesetz – USPG), ein Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen (Krankenkassen-Strukturfondsgesetz), ein Bun­desgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebiets­krankenkassen und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vor­belastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2009) (113 d.B., Zu 113 d.B. und 198 d.B. sowie 8112/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. Bitte um den Bericht.

 


11.05.00

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2009 zum gegen­ständlichen Bundesgesetz liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


11.05.14

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Ich habe sie nicht gezählt, aber es sind viele gemeinsame Anträge, die wir unter der Federführung unseres Altpräsidenten Jürgen Weiss immer wieder erörtert und hier alle zusammen beschlossen haben, nämlich: Derartige Post des Nationalrates nicht mehr anzunehmen, mit der uns auf 188 Seiten, quer durch alle Gesetzesmaterien – an die 70 –, ein Sammelgesetz vorgelegt wird, zu dem man „Teufel, friss oder stirb!“ sa­gen muss.

In dieser Legislaturperiode, in der letzten Legislaturperiode und in den Legislaturperio­den davor hat der Bundesrat einstimmig – einstimmig! – seinen Aufschrei erhoben, und


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