grenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden.
Meine Damen und Herren, der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Harald Reisenberger: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. Ich erteile ihm das Wort.
14.40
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin Zwazl ist zwar jetzt nicht im Saal – der Tagesordnungspunkt ist ohnedies abgeschlossen –, aber trotzdem: Ich gebe gerne zu, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil ich kurz im Ohr gehabt habe: Zu dir hat sicher auch noch niemand gesagt, wenn du ein Schiff wärst, würdest du untergehen, oder?, das stimmt. Ich habe das das erste Mal gehört; eine durchaus beachtliche Beschreibung, und angenehmerweise bin ich kein Schiff.
Darüber hinaus kann ich diese strapazierte Schieflage, die ich angeblich dargestellt habe, überhaupt nicht nachvollziehen; ich habe den Zettel noch hier. Aber, wie gesagt, nachdem der Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist, bleibt mir nur in Erinnerung: Im Jahr 2010 zahlen drei Viertel der Einnahmen für das Funktionieren des Staates die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Die Frage der Schieflage ist eine Frage des ...! Wenn man den Kopf schief hält, schauen normale Menschen auf einmal ganz schief aus! – Heiterkeit.) Ja.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt, um die Geschäftsordnung einzuhalten: Wir alle wissen, dass der vorliegende beziehungsweise vor uns liegende Beschluss in Wirklichkeit nichts anderes ist, als dass die Politikerinnen und Politiker auf eine angemessene Gehaltserhöhung verzichten. Unter der Voraussetzung, dass jene Beträge, die am 4. Juni in dem Medien „Die Furche“ zitiert wurden, richtig sind, bedeutet das, dass die Bundesrätinnen und Bundesräte in Zukunft im Monat rund 130 € nicht dazubekommen, im Sinne eines Verzichtes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob diese Beträge beachtliche budgetwirksame Minderkosten darstellen oder nicht, ist zweifelsohne subjektiv. Wir wissen – wir müssen dies auch heute nicht besonders zelebrieren –, in den Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt wurden, geht man von 2,86 Millionen € aus, ohne den halbjährigen Aufschub für die Pensionen und auch ohne Einbeziehung der Politikerinnen- und Politikerpensionen. Wir haben im Ausschuss dankenswerterweise gehört, dass 1 Prozent Pensionserhöhung in diesem Zusammenhang stolze 380 000 € an Kosten verursachen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorstoß beziehungsweise – politisch gesprochen – dieser Verzicht kann meines Erachtens lediglich ein Sub-Subbeitrag oder – anders formuliert – ein symbolischer Akt in einer besonderen politischen und wirtschaftlichen Krisensituation sein.
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