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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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773. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

Freitag, 10. Juli 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

773. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Freitag, 10. Juli 2009

Dauer der Sitzung

Freitag, 10. Juli 2009: 13.01 – 13.28 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, ge­ändert werden

*****

Inhalt

Bundesrat


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 2

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundes­republik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ................................ 6

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinig­ten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970 ..................................................................................... 6

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grund­steuern, BGBl. Nr. 415/1973 ............ 7

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Französi­schen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 613/1994 ........................................................................................ 7

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003                          8

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 (3) der Geschäftsordnung des Bun­desrates ............................................... 9

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 5

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ....................................................................................................... 5

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 8

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 5

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Be­zügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (678/A und 282 d.B. sowie 8130/BR d.B. und 8132/BR d.B.) .......................................... 9

Berichterstatter: Georg Keuschnigg ............................................................................ 10

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B. sowie 8131/BR d.B. und 8133/BR d.B.)                             9

Berichterstatter: Georg Keuschnigg ............................................................................ 10

Redner/Rednerinnen:

Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 10

Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 12

Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 13

Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 14


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 3

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 15

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 15

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Mag. Bettina Rausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend den Gratiseintritt in Bundesmuseen für junge Men­schen (2705/J-BR/09)

Wolfgang Schimböck, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Konkurs der GLOBE INVEST AG (2706/J-BR/09)

Georg Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Glasfaserausbau im ländlichen Raum (2707/J-BR/09)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Knei­fel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2464/AB-BR/09 zu 2675/J-BR/09)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Auf­wendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Ober­österreich (2465/AB-BR/09 zu 2676/J-BR/09)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwen­dungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2466/AB-BR/09 zu 2681/J-BR/09)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sons­tige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2467/AB-BR/09 zu 2668/J-BR/09)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2468/AB-BR/09 zu 2677/J-BR/09)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Pro­jekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2469/AB-BR/09 zu 2680/J-BR/09)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bun­desräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendun­gen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2470/AB-BR/09 zu 2669/J-BR/09)


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 4

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bun­desräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwen­dungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Ober­österreich (2471/AB-BR/09 zu 2674/J-BR/09)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2472/AB-BR/09 zu 2672/J-BR/09)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2473/AB-BR/09 zu 2678/J-BR/09)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderungen, Aufwendungen, Pro­jekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2474/AB-BR/09 zu 2679/J-BR/09)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2475/AB-BR/09 zu 2683/J-BR/09)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investitionen in Oberösterreich (2476/AB-BR/09 zu 2671/J-BR/09)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Investitionen in Vorarlberg (2477/AB-BR/09 zu 2682/J-BR/09)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg (2478/AB-BR/09 zu 2670/J-BR/09)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungen des Ressorts für das Bundesland Oberösterreich (2479/AB-BR/09 zu 2673/J-BR/09)


13.01.39


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 5

Beginn der Sitzung: 13.01 Uhr

 


Präsident Erwin Preiner: Ich eröffne die 773. Sitzung des Bundesrates und heiße Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer in unserer Mitte sehr herzlich willkommen. (Allge­meiner Beifall.)

Das Amtliche Protokoll der 772. Sitzung des Bundesrates vom 2. Juli 2009 ist aufgele­gen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, Mag. Walter Ebner, Mag. Wolfgang Erlitz, Elisabeth Greiderer, Dr. Erich Gumplmaier, Mag. Harald Himmer, Dr. Franz Eduard Kühnel, Mag. Susanne Neuwirth, Wolfgang Schimböck, Werner Stadler, Kurt Strohmayer-Dangl, Reinhard Todt und Christa Vla­dyka.

Die Beschlussfähigkeit ist trotzdem gegeben. (Heiterkeit.)

13.02.24Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Erwin Preiner: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2464/AB bis 2479/AB beziehungsweise der Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz über die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Protokolls

mit der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beziehungsweise

mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkom­men, Bundesgesetzblatt Nr. 390/1970, sowie

mit dem Königreich Belgien zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 unterzeich­neten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung be­stimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, Bundesgesetzblatt Nr. 415/1973, und

mit der Französischen Republik zur Abänderung des am 26. März 1993 unterzeichne­ten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Bundesgesetzblatt Nr. 613/1994, beziehungsweise

mit der Regierung der Russischen Föderation zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebie­te der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Bundesgesetzblatt III Nr. 10/2003,

sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend

den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenhei­ten Dr. Michael Spindelegger am 10. Juli 2009 in Berlin beziehungsweise von 13. bis 18. Juli 2009 in Äthiopien und Betrauung des Bundesministers für Wirtschaft, Jugend und Familie Dr. Mitterlehner mit dessen Vertretung beziehungsweise


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 6

den Aufenthalt des Bundesministers für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll am 10. Juli 2009 in Kroatien und Betrauung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Hahn mit dessen Vertretung

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Anfragebeantwortungen (siehe S. 3)

*****

Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009

                                                                                                            GZ: BMF-010221/0987-IV /4/2009


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 7

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. August 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 8

                                                                                                             GZ: BMF-010221/0997-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 30. April 1969 unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung bei den Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 390/1970, aufgenommen wur­den.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009

                                                                                                             GZ: BMF-010221/0996-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit dem Königreich Belgien zum Abschluss eines Protokolls zur Abände­rung des am 29. Dezember 1971 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern, BGBl. Nr. 415/1973, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009

                                                                                                             GZ: BMF-010221/0989-IV/4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit der Französischen Republik zum Abschluss eines Protokolls zur Abän­derung des am 26. März 1993 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Dop­pelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBI. Nr. 613/1994, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

„Josef Pröll                                                                                                                                                BMF

Finanzminister                                                            BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                                              Wien, am 3. Juli 2009

                                                                                                           GZ: BMF-010221/1248- IV /4/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 25. Sitzung des Ministerrates am 30. Juni 2009 Ver­handlungen mit der Regierung der Russischen Föderation zum Abschluss eines Proto­kolls zur Abänderung des am 13. April 2000 unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 10/2003, aufgenommen wurden.

Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur An­passung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaus­tauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.

Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

*****

 


Präsident Erwin Preiner: Weiters eingelangt ist der Kulturbericht 2008 der Bundesmi­nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur, der dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Des Weiteren eingelangt und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen worden sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesord-


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 9

nung sind. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

13.05.21Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Erwin Preiner: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündi­gen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Ab­standnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussbe­richte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates er­forderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

13.05.52Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhan­deln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

13.06.261. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (678/A und 282 d.B. sowie 8130/BR d.B. und 8132/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kran­ken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B. sowie 8131/BR d.B. und 8133/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche ich die Debatte unter einem durch­führen werde.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Keuschnigg. Ich ersuche um den Bericht.

 


13.07.03

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Ver­fassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 10

Ich stelle den Antrag, gegen diesen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz sowie das Beamten-Kranken- und ‑Unfallver­sicherungsgesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Ich stelle den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.

 


13.08.13

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­her Bundesrat! Wenn am Dienstag das Europäische Parlament zu seiner Konstituie­rung zusammentritt, wird das im Jahr 2005 beschlossene, aber nunmehr in Kraft tre­tende Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments Wirklichkeit. Das saniert einen seit Jahrzehnten als ungenügend und unbefriedigend kritisierten Zustand. (In­folge einer Schaltung auf dem Präsidium beginnt am Rednerpult das rote Lämpchen zu leuchten.) – Herr Präsident, ich habe erst angefangen. (Heiterkeit. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie meinen, ich bin jetzt schon zu lang? – Okay.

Es wird damit ein seit Jahrzehnten kritisierter, sehr, sehr prekärer Zustand saniert, der weit in die Geschichte zurückreicht. Es weiß ja heute kaum jemand mehr, dass sich das Europäische Parlament ursprünglich als Nebenbeschäftigung nationaler Parlamen­tarier, die in dieses Gremium ohne Zusatzgehalt delegiert worden waren, etabliert hat. Diese Regelung ist auch beibehalten worden, nachdem die ersten und weitere Volks­wahlen zum Europäischen Parlament stattgefunden hatten.

Das war schon in dieser Zeit, in der Europäischen Union der Sechs, nicht ganz unpro­blematisch. Aber es hat natürlich zunehmend an Legitimation verloren, und zwar in dem Maße, in dem die Europäische Union erweitert wurde oder auch Staaten mit einem sehr viel niedrigeren Sozialprodukt und entsprechend niedrigeren Abgeordne­tenbezügen Mitglied geworden sind.

Gerade diese Tatsache, dass unter den Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewaltige, national bedingte Einkommensunterschiede bestanden haben, hat zu dem zweifellos zu Missbräuchen Anlass gebenden sonstigen Entschädigungssystem ge­führt, weil man augenzwinkernd immer gesagt hat: Na gut, es gibt Mitgliedstaaten, in denen die Bezüge deutlich niedriger sind; aber wenn wir hier in den sonstigen Leistun­gen, die den Abgeordneten zur Verfügung stehen, ein bisschen höher hinaufgehen, kommen auch die zu ihrem Geld.

Wir wissen alle aus unserer politischen Erfahrung, dass Lösungen, die mit Augenzwin­kern getroffen werden, immer die schlechtesten sind. Das war eine schlechte Lösung! Es hat mehrerer Anläufe bedurft, bis es zur Beschlussfassung dieses Abgeordneten­statuts gekommen ist, das auch die Auszahlung des Gehaltes, des Kernbereiches der Entschädigung, in die Verantwortung der Europäischen Union – selbstverständlich ins Budget des Europäischen Parlaments – übernommen hat.

Dieses Abgeordnetenstatut, das nun alle nationalen Abgeordneten gleich behandelt, tritt, wie gesagt, am Dienstag, also mit der Konstituierung des neu gewählten Europäi-


BundesratStenographisches Protokoll773. Sitzung / Seite 11

schen Parlaments, in Kraft. Daher ist es notwendig, dass wir uns zu dieser Sitzung zu­sammengefunden haben, um dem Beschluss des Nationalrates dadurch, dass kein Einspruch erhoben wird, die Gültigkeit vor diesem Dienstag zu ermöglichen, um die Folgen dieser europäischen Regelung für die österreichischen Parlamentarier entspre­chend gesetzlich zu regeln.

Die Regelungen sind nahe liegend: Für alle jene Abgeordneten – das sagen auch die Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts –, die erstmals gewählt sind – und das sind ja auch in der österreichischen Delegation eine Reihe von ihnen –, gelten die Bestimmun­gen des Abgeordnetenstatuts vom ersten Tag ihrer Amtsausübung an. Jenen Abgeord­neten, die bereits in vergangenen Legislaturperioden dem Parlament angehört haben, steht ein Optionsrecht innerhalb von 30 Tagen zu. Sie können – die spiegelbildliche Regelung ist auch in der ersten der beiden Vorlagen enthalten – innerhalb von 30 Ta­gen zugunsten des Verbleibens im bisherigen österreichischen Entschädigungssystem oder Gehaltssystem optieren.

Die Bezüge, die vom Europäischen Parlament ausgezahlt werden, unterliegen der Be­steuerung durch die EU selbst – es gilt also jene Regelung, die auch für die Mitarbeiter von Kommission und Rat selbstverständlich ist –, und Österreich macht von dem Pro­gressionsvorbehalt, der in den Regelungen des Statuts vorgesehen ist, Gebrauch. Das soll heißen, dass zwar dieses Gehalt der Besteuerung durch die EU unterliegt, dass aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für allfällige weitere Einkünfte dieser Betrag dazugerechnet wird, sodass die für den Restbetrag gültige Steuerstufe entsprechend höher ausfällt. Das ist eine vernünftige Regelung, weil es doch den einen oder anderen geben kann, der weitere Bezüge bezieht.

In weiterer Folge haben wir auch Regelungen vorgesehen, die hinsichtlich des Kran­kenversicherungssystems den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Par­lament das Verbleiben im österreichischen System ermöglichen, weil es hier doch um eine umfassendere und, mit Verlaub gesagt, auch gewohnte Regelung geht, wohinge­gen die Vorsorge, die im Europäischen Parlament getroffen wird, eine andere und we­sentlich kompliziertere ist. Und wenn man annimmt, dass diese Abgeordneten im Re­gelfall, wenn es um eine ernster zu nehmende Behandlung geht, diese im Heimatland abwickeln werden, ist unser System mit der e-card um einiges einfacher als eines mit Ansuchen und Bewilligung, wie das im Europäischen Parlament der Fall ist.

Noch einmal: Es handelt sich nicht darum, Neuregelungen in dem Sinne zu schaffen, dass dieser Personenkreis begünstigt wird. Ganz im Gegenteil, die Bezüge, die jetzt ausgezahlt werden – der Kollege hat das im Ausschuss auch nachgefragt –, sind brutto niedriger; durch das andere Besteuerungssystem wird ungefähr dasselbe herauskom­men. Aber wir haben hier gleichzuziehen mit den anderen Mitgliedstaaten, wir haben das rechtzeitige Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts auch nationalrechtlich zu er­möglichen.

Das ist der Grund, warum wir dieser Regelung selbstverständlich zustimmen. Ich darf diesen Beschluss damit verbinden, den – und zwar allen – von Österreich ins Euro­päische Parlament entsandten Mitgliedern eine erfolgreiche fünfjährige Amtsperiode im Interesse unseres Landes und seiner Bürger zu wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

13.16


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


13.16.16

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Professor Konecny bereits


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ausgeführt hat, ist die konstituierende Sitzung des EU-Parlaments am 14. Juli 2009. Damit beginnt logischerweise eine neue Legislaturperiode, und damit tritt auch dieses sogenannte Abgeordnetenstatut in Kraft, das die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Mandats festlegt.

Das Abgeordnetenstatut enthält insbesondere Regelungen betreffend Entschädigungs­bestimmungen, Übergangs- und Ruhensbestimmungen, und damit werden natürlich auch die nationalen Pensions- und Bezügeregelungen abgelöst. Dies gilt also für jene EU-Abgeordneten, die am 14. 7. 2009 erstmals angelobt werden. Der durchaus sym­pathische Nebeneffekt für unser Budget ist die Tatsache, dass die Entschädigungen nach dem EP-Abgeordnetenstatut nun aus Mitteln der EU gewährt werden.

EU-Mandatare, die bisher schon im Europäischen Parlament waren, können nun bin­nen 30 Tagen wählen – wie schon ausgeführt –, ob sie im alten System bleiben oder in die neue Regelung optieren. Ein späterer Wechsel ins Bezügesystem des Abgeordne­tenstatuts ist nicht möglich.

Im Bereich des Einkommensteuergesetzes und der Kranken- und Unfallversicherung liegen auch unbedingt erforderliche begleitende Änderungen zur Beschlussfassung vor. Konkret ist vorgesehen, dass alle österreichischen EU-Parlamentarier in die BVA, also in die Beamten-Kranken- und -Unfallversicherung aufgenommen werden, bezie­hungsweise diese darin zu belassen und auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Beitragszahlungen zu erschließen.

Wie heute im Ausschuss schon gehört, ist für die Einkommensteuer eine Änderung we­sentlich: die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, weil die MEPs mit ihren einheitli­chen EU-Entschädigungen der EU-Steuer unterworfen sind und deshalb jegliche Doppelbesteuerung vermieden werden soll. – Der Progressionsvorbehalt wurde von Professor Konecny bereits eindrucksvoll erklärt; das kann ich mir, glaube ich, sparen.

Aus Vorarlberger Sicht vielleicht noch eine kleine Anmerkung, weil wir natürlich – ohne das jetzt werten zu wollen – immer auch mit Sparsamkeit unterwegs sind: Bei einer etwas sensibleren Managementführung hätte man sich vielleicht diese Sondersitzung, wie ich es jetzt einmal nenne, heute ersparen können. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.) – Bitte keine entsprechenden Applause, wir können uns das für den Schluss aufbewahren. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)

Wir werden diesen Gesetzesvorlagen, die nachvollziehbar und natürlich auch sinnvoll sind, gerne unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

13.19


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


13.19.19

Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Da hat man sich ein bisschen zu viel vor der EU-Wahl gefürchtet – sonst hätten wir das alles ja schon früher machen können! Aber so unterblieb es aus Furcht vor einer Namensliste, denn was mein Vor­redner ja irgendwie nicht gesagt hat, ist, dass diese Regelung natürlich auch deswegen notwendig geworden ist, weil es eine ganze Reihe von Missbräuchen gegeben hat.

Wenn der eigene Friseur zum Büromitarbeiter wird, damit der Friseur näher beim Haar ist, oder wenn andere ... (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Das verhin­dern wir mit dem Beschluss aber auch nicht!) – Na ja, ein bisschen schon, lieber Kol­lege Konecny, da es endlich etwas gibt, worauf wir immer schon hingewiesen haben: ordentliche Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen! Das ist


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aber nicht eine Sache, die wir hier zu klären haben, sondern es ist Sache des Euro­päischen Parlaments, das zu klären.

Ich glaube, da wird noch einige Diskussion notwendig sein, dass wir irgendwie aus die­ser kleinen Form der Sklavenhaltergesellschaft herausfinden, was persönliche Mitar­beiter und Mitarbeiterinnen betrifft, aus welchem Umfeld sie auch immer kommen. Ich nehme jetzt einmal an, dass im Europäischen Parlament unheimlich viele Leute fleißig und engagiert arbeiten, sonst wäre die Arbeit gar nicht möglich. Aber es hat Probleme gegeben! Nicht umsonst ist ja eine Namensliste in Österreich dadurch auch künstlich am Leben gehalten oder belebt worden.

Manche Nationalstaaten oder Abgeordnete mancher Nationalstaaten werden jetzt ein bisschen eine Krise bekommen. Das gilt zum Beispiel für unser großes südliches Nachbarland, das ja nahezu die doppelten Bezüge für einen EU-Parlamentarier vorge­sehen hatte.

Ich finde, das ist schon der richtige Weg. Es sollten, wenn Menschen in derselben Funktion tätig sind, für welches Land auch immer, ob das jetzt Bulgarien, Rumänien, Italien, Österreich, Schweden oder Finnland ist, diese Menschen in der gleichen Funk­tion, die von den Bürgerinnen und Bürgern in dieses Gremium hinein gewählt wurden, auch das gleiche Einkommen für diese Tätigkeit, die sie erbringen, haben. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir brauchen uns hier nicht zu fürchten, der Betrag ist der gleiche.

Wir kennen das Problem des Optierens, jetzt nicht aus dem Südtirol von seinerzeit, sondern aus dem österreichischen Parlament, wo ja vor nicht allzu langer Zeit auch in das Pensionssystem optiert werden konnte: in das Pensionssystem, das heute vor­herrscht, beziehungsweise in das privilegierte Pensionssystem der Vergangenheit im österreichischen Parlament. Es wird jetzt natürlich ein bisschen darauf zu achten sein, wie diese Optionen vor sich gehen. Es wäre schön, wenn auch möglichst viele öster­reichische ParlamentarierInnen in das neue System hinein optieren. Ich glaube, das ist ein faires Zeichen und erspart uns eine weitere Privilegiendebatte.

Insofern sind wir alle hier sehr glücklich, dass das jetzt endlich geschafft ist. Wir hätten es aber ruhig auch im Wahlkampf offenen Auges und offenen Herzens in der Weise beschließen können.

Interessant ist – vielleicht noch ein Satz –, dass Deutschland im innerstaatlichen Be­reich das bereits ein Jahr vorher beschlossen hat. Dort wird es schon seit einem Jahr praktiziert, und es ist erfolgreich, sodass Deutschland diese Debatte über Privilegien oder über Missbrauch, die wir sonst haben, in der Form nicht kennt, wie sie zum Bei­spiel in Österreich geführt worden ist.

Insofern beschließen wir hier nicht nur etwas, was ein Neuanfang im Europäischen Parlament ist, sondern etwas, was – das ist ja so schön bei Gesetzen – auch erprobt ist! Da kann man einmal sagen: Man sieht es in der Praxis, das Ganze macht Sinn. In dem Sinn wird das, nehme ich an, heute auch einstimmig beschlossen. – Danke. (All­gemeiner Beifall.)

13.23


Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ertl. Ich erteile es ihm.

 


13.23.35

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben ja schon alles gehört (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP): Bei der gegenständlichen Änderung des Bezüge­gesetzes, des Einkommensteuergesetzes sowie des Beamten-Kranken- und ‑Unfall-


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versicherungsgesetzes für EU-Abgeordnete handelt es sich überwiegend um eine Kon­sensmaterie. Das gilt jedenfalls für die neuen EU-Abgeordneten.

Ein erfreulicher Nebeneffekt für unser Budget ist die Tatsache, dass die Entschädi­gungsleistungen nach dem Abgeordnetenstatut aus den Gemeinschaftsmitteln bestrit­ten werden.

Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um eine sinnvolle Anpassung hinsichtlich der Einkommensverhältnisse für sämtliche EU-Abgeordnete handelt. Das finden wir vernünftig. Wir unterstützen daher diesen Antrag und halten ihn für einen richtigen und zweckmäßigen Schritt in die richtige Richtung. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Mag. Klug: Schau, schau! – Weitere Zwischenrufe.)

13.24


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, Bun­desgesetzblatt Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 273/1972, geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, Bundesge­setzblatt Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und ‑Unfallversicherungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 200/1967, geändert werden.

Ich ersuche auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

13.26.34Einlauf

 


Präsident Erwin Preiner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungs­weise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2705/J bis 2707/J, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 23. Juli 2009, 9 Uhr in Aussicht genom­men.

Ich darf darauf hinweisen, dass wegen der Themenfülle in Aussicht genommen ist, die Sitzung um zirka 21 Uhr zu unterbrechen und am 24. Juli ab 9 Uhr wieder aufzuneh-


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men, außer es ist um zirka 19 Uhr ein Ende der Sitzung bis spätestens 23 Uhr abseh­bar.

Des Weiteren darf ich hier gleich die Gelegenheit nützen und alle Kolleginnen und Kol­legen sehr herzlich bitten, sich 15 Minuten vor Beginn der nächsten Sitzung zu einem gemeinsamen Fototermin auf den Stufen des Parlamentes einzufinden. Sofern dies die Wetterverhältnisse nicht zulassen, wird das Foto in der Säulenhalle im Hohen Hause gemacht.

Für die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 21. Juli 2009, 13 Uhr vorgesehen.

Ich wünsche noch einen angenehmen Nachhauseweg und ein schönes Wochenende!

Die Sitzung ist geschlossen.

13.27.58Schluss der Sitzung: 13.28 Uhr

 

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