BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 81

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und es wurde mir die Auskunft gegeben, dass ich drei verschiedene Möglichkeiten hätte:

Erstens: Das Paket kann mit einer Vollmacht-Zustellung bei einer von mir gewünschten Person hinterlegt werden.

Zweitens: Das Paket kann mit Vollmacht hinterlegt werden, wie zum Beispiel vor der Haustüre.

Drittens: Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Paket abgeholt wird, und zwar dieses Paket in Kalsdorf bei Graz oder in Graz selbst.

Ich komme aus dem südlichen Burgenland, aus dem Bezirk Güssing. Bis nach Graz werden es – eine Strecke – 80, 85 Kilometer sein und bis Kalsdorf etwa 95 Kilometer, insgesamt also – beide Richtungen – 160 bis 180 Kilometer. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Das wären dann 120 Kilometer gewesen.

Angesichts dieses Beispiels muss man natürlich auch die privaten Anbieter hinter­fragen, welche Serviceleistung sie den Kundinnen und Kunden bieten.

Ich komme wieder zurück zum Postmarktgesetz. Bei der Regulierungsbehörde wird überdies eine Beschwerde- und Antragstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet. Diese Stelle prüft vorgebrachte Beschwerden bezüglich des Universaldienstes und bringt sie in begründeten Fällen vor die Regulierungsbehörde. Somit gibt es faire Regeln für alle Marktteilnehmer.

Das Postmarktgesetz bringt auch für die lange umstrittene und nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von 2006 zum Erliegen gekommene Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung, eine sehr positive Lösung. Die Frau Bundes­minis­terin hat das bereits angesprochen, ich möchte das jetzt nicht noch einmal erwähnen.

Kollege Keuschnigg hat die Öffnungszeiten der Postdienststellen angesprochen. Ich sehe die Problematik genauso, nämlich wenn die Postdienststellen unter Umständen nur 15, 20 Stunden vormittags aufsperren. Ich glaube, auch das ist für die Kundinnen und Kunden nicht sehr gut.

Danke, Frau Bundesministerin, auch für die Antwort bezüglich des Ausbaus des Lichtwellenleiternetzes in Österreich. In diesem Bereich die Infrastruktur der Telekom­munikation voranzutreiben ist ein ganz wichtiger Faktor.

Es wurde auch schon angesprochen: Anfangs dieses Jahres gab es wieder Hinweise darauf, dass die Post AG weitere 300 Postämter schließen werde. Durch enorme Kraftanstrengung und politische Verantwortung hast du, sehr geehrte Frau Bundes­ministerin, dies durch deinen Bescheid verhindert. Anscheinend waren nicht alle mit dieser Entscheidung glücklich, darum wurde der Verfassungsgerichtshof angerufen.

Vor sechs Wochen bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Richtigkeit des Be­scheides, dass es keine Postamtsschließungen ohne Ersatz gibt.

Zum Stopp weiterer Privatisierungen und rücksichtslosen Gewinnstrebens auf Kosten der Menschen und der Lebensqualität im ländlichen Raum setzen wir heute ein deutliches Zeichen. Ich möchte dir, geschätzte Frau Bundesministerin, dazu recht herzlich gratulieren. Du hast es ermöglicht, dass es ein modernes Postmarktgesetz gibt, das erstmals die flächendeckende Versorgung garantiert. Du hast restauriert und richtig gestellt, du hast alles, was möglich war, gemacht. Dafür sind dir viele verant­wortliche Menschen, Politiker in unserem Land, die Bediensteten, die Arbeitnehmerin­nen und die Arbeitnehmer der Post AG dankbar, aber vor allem auch die Menschen, die Bevölkerung in unserem Land.

 


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