BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 70

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tiert. 1990 haben die Vereinten Nationen in einer Resolution unmissverständlich dargelegt, dass auch Gefangenen diese Menschenrechte zukommen.

Die Verletzung internationalen Rechts, wenn palästinensische Abgeordnete in israe­lischen Gefängnissen sitzen, fängt bereits dort an, wo Art. 76 der IV. Genfer Kon­ven­tion besagt, dass es für Besatzer verboten ist, Gefangene außerhalb ihres Territoriums zu überführen. Aber genau das geschieht! Und was bedeutet das weiters? – Dass diese Abgeordneten ein Besuchsverbot haben, weil es eben unmöglich ist, von den Familien besucht zu werden.

Das Besondere an dieser Geschichte ist schon genannt worden. Ich möchte aber wiederholen, dass es nicht nur wie eine Anmaßung klingt, wenn Volksvertreter in Gefängnissen sitzen, sondern dass diese nicht einmal wissen, weshalb sie in Haft sitzen und wie lange sie in Haft sitzen, weil es keine Anklage, kein Gerichtsverfahren und keine Verurteilung gibt. Diese Form der Haft nennt sich eben Verwaltungshaft.

Sie widerspricht internationalen rechtlichen Standards, weil Menschen ohne Prozess inhaftiert werden. Sie ist in Israel ein historisches Relikt aus der britischen Mandatszeit und wurde, bevor Israel 1948 gegründet wurde, gegen Araber und Araberinnen, Juden und Jüdinnen eingesetzt, nämlich von den Briten. Selbst später führende israelische Politiker wie Mosche Dajan und Golda Meir saßen in Verwaltungshaft, als Palästina noch unter britischer Verwaltung stand – Quelle: der Bericht von Amnesty International.

Sie ist eine Maßnahme, die im internationalen humanitären Völkerrecht nur in Ausnah­me­fällen angewendet werden darf, also dann, wenn eine extreme und akute Gefahr für die Sicherheit gegeben ist. Obwohl auch nach israelischem Recht die Verwaltungshaft nur in Ausnahmefällen verhängt werden darf, benutzt Israel dieses System extensiv. Menschenrechte von Gefangenen werden hierdurch nicht respektiert, der Sicher­heitsbegriff wird da extrem weit ausgelegt – das erinnert mich schon an die Bush-Administration.

Es gilt daher, die Abschaffung dieser Administrativhaft zu fordern. Mir ist es prinzipiell egal, wo diese Administrativhaft angewendet wird: Sie widerspricht einfach inter­nationalen Konventionen! Deshalb fordern wir in diesem Entschließungsantrag, dass sich der österreichische Bundesrat einmal mehr für die Einhaltung von Menschen­rechten und rechtsstaatlichen Mindeststandards einsetzt.

Kollegen und Kolleginnen! Von den 4 400 palästinensischen Gefangenen befinden sich derzeit 308 in Verwaltungshaft. Damit wird eben das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt und so weiter, das habe ich alles schon gesagt.

Seit Jahrzehnten wird gegen PalästinenserInnen Administrativhaft verhängt. Die Ge­schichte der israelischen Besatzung ist auch eine Geschichte der palästinensischen Gefangenen. Seit 1967 sind über 650 000 Palästinenserinnen und Palästinenser aus den palästinensischen Gebieten, sprich Westbank und Gaza, inhaftiert worden, darun­ter Zehntausende palästinensische Frauen. Man sagt, dass 40 Prozent der paläs­tinensischen Männer aus den palästinensischen Gebieten einmal in ihrem Leben in Gefangenschaft gestanden sind. Im Durchschnitt werden neun Palästinenser pro Tag festgenommen.

Aufgrund des illegalen Umstandes, dass sie eben aus den palästinensischen Gebieten nach Israel gebracht werden, besteht für 3 000 Gefangene auch die Situation, dass sie nicht von Familie und Verwandten besucht werden können. Aus diesem Grund sind im Frühjahr 2012 Gefangene in Verwaltungshaft in den Hungerstreik getreten. Eine davon ist eine Frau namens Hana Shalabi, welche 43 Tage im Hungerstreik stand, nachdem sie drei Jahre lang in Verwaltungshaft gewesen war. Zu den ersten Forderungen der Hungerstreikenden gehörte die Abschaffung der Verwaltungshaft, ein Ende der


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