auch Kollegin Anderl fragen, die ja die zukünftige Präsidentin ist und das ganz genau weiß. Wenn man also nur zwei, drei Meter rübergegangen wäre und sich informiert hätte, hätte man die gleiche Information bekommen.
Natürlich schreibt die BAK auch – es wurde jetzt ein ganz kleiner Teil, der Kritik enthält, zitiert –, aber damit hat es etwas anderes auf sich, dass es von der Regulierung der Basisinformationsblätter nur ganz wenige Ausnahmen geben soll. (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)
Wenn wir uns zurückerinnern, hat ja der Staat die staatlich geförderte Pensionsvorsorge herausgebracht. Wenn der Staat etwas fördert und herausbringt, dann ist es selbstverständlich, dass man da jetzt nicht im Nachhinein den Staat noch einmal kontrollieren und den Bürger vor dem Staat sozusagen warnen muss, denn das ist ja von der Finanzmarktaufsicht praktisch damals schon abgenommen worden. Das geht bis hin zur Salcher-Polizze, die ja die SPÖ damals auch mitinitiiert hat, und auch bei den PZV-Produkten war die SPÖ mit am Verhandlungstisch dabei und hat sich auch darum bemüht. Und dass man dann gewisse Sachen ausnehmen kann, ist nicht verwunderlich. Deswegen geht das völlig ins Leere, kann ich wirklich sagen, und ich weiß, wovon ich da spreche. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)
Die Punkte 3 bis 6 beschäftigen sich nun einmal mit dem Finanzwesen, mit seiner Sicherheit und mit der Transparenz, die von der Europäischen Union ja auch gefordert wurde. Das ist nicht einfach etwas, was uns jetzt eingefallen ist, was wir jetzt unbedingt machen wollen. Nein, wir hätten es auch machen müssen, wenn es die Europäische Union nicht vorgegeben hätte! Die Standards in Österreich sind sehr hoch, und manchmal kommt es auch denen, die es umsetzen müssen, etwas überzogen vor. Wenn man zum Beispiel Konsumentenschutz gewöhnt ist, bei dem Mindeststandards in Europa ganz einfach nicht da sind, muss man sagen, sind unsere Standards im Konsumentenschutz schon so hoch, dass sie praktisch das, was das Gesetz mit sich bringt, schon toppen.
Man braucht, wenn man eine Polizze bekommt, keine Cooling-off-Phase mehr. Wenn man sein Auto anmelden möchte oder Ähnliches, und dann bekommt man das Produktinformationsblatt, und ich hoffe, dass sich die FMA, dass sich Dr. Pfleger von der FMA da noch erbarmen wird, dass nicht der Kunde, der ein Auto anmelden will, das Produktinformationsblatt bekommt und dann mit der Cooling-off-Phase vielleicht eine halbe Stunde warten muss, um zu überlegen, ob er das wirklich bei der Versicherung anmelden möchte.
Das sind eher meine Bedenken, und da, sage ich, werden wir uns noch einschleifen müssen. Von den Standards her aber, wie sie beschrieben und wie sie eingefordert sind, ist das ein großer Fortschritt und an und für sich eine Weiterentwicklung, eine Antwort auf die Digitalisierung, weil diese Produkte ja dadurch viel schneller und viel komplexer geworden sind.
Wenn man sich die Vorredner angehört hat, wird sich der eine oder andere, der nicht mit der Materie befasst ist, gefragt haben, worum es da jetzt im Konkreten geht, und wird sich gedacht haben: Da wird es um meine Sicherheit gehen, okay, dann wird das schon in Ordnung sein!
Dass sich die Europäische Union und die österreichische Regierung darüber Gedanken machen, ist ganz in Ordnung. Ich kann nur sagen, auf die Produktgenehmigungsverfahren und die genaue Definition – zum Beispiel was zielgenaue Bedarfsdeckung betrifft, damit der Kunde nicht mehr irgendwelche Pakete bekommt, wobei er dann vielleicht das eine oder andere gar nicht braucht und vielleicht zu viel zahlt –schaut jetzt die FMA.
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