12.42

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und werte Zuseher zu Hause! „Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, sondern um einen Garten“ – zu gestalten, auszubauen und – „zu pflegen“. – Zitat des Reformpapstes Johannes XXIII.

Unser Garten ist ein großer: Europa, Österreich – und hier geht es vor allem um die innere Sicherheit.

Die Zustimmung zu Europa und zu unseren Vertretern im Europaparlament wurde ja am vergangenen Sonntag mit einer hohen Wahlbeteiligung eindrucksvoll bekundet. Mit 35 Prozent der abgegebenen Stimmen zeigte sich auch großes Vertrauen zumindest für die Repräsentanten der Österreichischen Volkspartei, der ich angehöre. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei der Sitzung des Nationalrates am 16. Mai hat der vor Kurzem vom Herrn Bun­des­präsidenten entlassene Innenminister Herbert Kickl dem Parlament einen Bericht mit Stellungnahmen und Einschätzungen zu sicherheitsrelevanten Themen des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2019 sowie zum Achtzehnmonatsprogramm des EU-Ratsvorsitztrios Rumänien, Finnland und Kroatien vorgelegt. Es ist ein Bericht, der noch unter dem EU-Vorsitz Österreichs – in erster Linie unseres Bundeskanzlers Sebastian Kurz – entstanden ist. Der Misstrauensantrag rief Kopfschütteln hervor und war und ist auch im Inland nicht ganz nachvollziehbar.

Im Mittelpunkt des Berichtes stehen die Schaffung eines integrierten Grenzschutz­mana­gements, einer regulierenden Migrations-, Asyl- und Visapolitik sowie die Be­kämpfung von Kriminalität und des Terrors. – Es sind ganz wesentliche Punkte.

Zu Punkt eins: Das Ziel des integrierten europäischen Grenzmanagements besteht darin, das Überschreiten der Außengrenzen effizient zu steuern, den Migrationsdruck und künftige potenzielle Bedrohungen an diesen Grenzen zu bewältigen, somit unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und Wahrung der Freizügigkeit einen Beitrag zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitenden Dimen­sionen zu leisten und ein hohes Maß an innerer Sicherheit in der Union sicherzustellen.

Österreich ist gefordert, seine Strategie aus dem Jahre 2014 entsprechend zu über­arbeiten und eine Mehrjahres- oder überhaupt mehrjährige Strategie samt strate­gischem Implementierungsplan und jährlichen Aktionsplänen zu erstellen.

In Punkt zwei geht es um die Umsetzung einer gemeinsamen Visapolitik. Die Euro­päische Kommission bemüht sich im Rahmen eines ergebnisorientierten Prozesses darum, dass die fünf betroffenen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Zypern, Polen und Rumänien in das amerikanische Programm – das ist so gestaltet, dass die Amerikaner nur jenen ein Visum ausstellen, die für 90 Tage in ihr Land einreisen dürfen – aufgenommen werden. Die Europäische Kommission wird spätestens im September 2019 über die weiteren Entwicklungen berichten. Österreich begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, um die Gegenseitigkeit bei der vollständigen Befreiung von der Visumspflicht für alle Mitgliedstaaten zu erzielen.

Der nächste Punkt ist natürlich auch ein sehr wesentlicher: die Verwendung von Finanz- und sonstigen Informationen zur Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten. Strafverfolgungsbehörden werden bei schweren Straftaten direkten Zugriff auf die nationalen zentralisierten Register enthalten. Bisher war es ja nicht möglich, dass in Bankkonten Einsicht genommen wurde. Die neuen Richtlinien ergeben eine solche Möglichkeit, vor allem auch, dass es entsprechende Meldestellen für Geldwäscheverdachtsanzeigen geben wird.

Die Zielrichtung der Richtlinie zur Verstärkung der Finanzermittlung im Bereich der Strafverfolgung wird von Österreich daher entsprechend unterstützt. Durch die Richtlinie werden Finanzermittlungen in der EU erheblich beschleunigt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

Katastrophenschutzverfahren in der Union: Der Europäische Katastrophenschutz­mecha­nismus soll verstärkt und effektiver werden. Für den Fall, dass Länder in Bezug auf die nationalen Reaktionsfähigkeiten bei Katastrophenfällen überfordert sind, soll eine stärkere Beteiligung durch die EU sichergestellt werden. Es soll insbesondere die Schaffung von Kapazitäten, wie zum Beispiel Flugzeuge zur Waldbrandbekämpfung, ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen auch jene Unterstützungsleistungen, die nicht überall vorhanden sind, international eingesetzt werden können. Wir hoffen natür­lich alle, dass solche Katastrophen in Zukunft nicht eintreten.

Von unserer Seite, also von der Seite Österreichs wird die kollektive Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes begrüßt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Grenzüberwachung vor dem Hintergrund der Migrationskrise 2015. Wir alle können uns noch sehr gut erinnern, vor allem jene, die das so unmittelbar an der Grenze miterlebt haben wie einige von uns Steirern. Es waren große Schwachstellen im Bereich des Außengrenzmanagements vorhanden, als Tausende über die Grenze zu Slowenien bei Spielfeld nach Österreich gekommen sind, vorbei an allen Exekutivbeamten, Heeresangehörigen, die nicht fragten: Woher kommt ihr? Wohin geht ihr? – Es waren Menschen, die einfach vorbeimarschiert sind. Es geht also vor allem darum, dass ein entsprechend ausführliches Management unbedingt notwendig sein wird.

Die Entwicklung der letzten Monate, vor allem im Bereich der inneren Sicherheit und der Sekundärimmigration im Schengenraum, wurde eingehend beobachtet. Aufgrund nach wie vor zu hoher Zahlen von Aufgriffen illegal eingereister beziehungsweise auffälliger Personen und von Asylansuchen im Bundesgebiet ist die Lage als nicht ausreichend stabil zu bezeichnen. Aus diesem Grund erfolgen seit November 2018 für den Zeitraum von sechs Monaten diese Binnengrenzkontrollen zu Slowenien und zu Ungarn, die bekannt sind. Österreich bekennt sich zur Stärkung des Schengenraums. Geeignete Außengrenzkontrollen und ein krisenfestes Asylsystem sind jedoch wesent­liche Voraussetzungen für Freiheit, Sicherheit und Recht in einem Raum ohne Binnen­grenzen.

Ich glaube, die wesentlichen Punkte aus diesem umfangreichen Bericht mit all seinen inhaltlichen Schwerpunkten so weit dargestellt zu haben, und wir glauben – von unserer Vertretungsseite her –, diesem Bericht auch unbedingt zustimmen zu können. Es geht um die Sicherheit Österreichs. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.51

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jürgen Schabhüttl. – Bitte sehr.