14.18

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Zuseher hier und zu Hause! Kollegen Bundesräte! Das ist ein großer Tag für jene 3,3 Millionen Menschen in ganz Österreich, die als Ehrenamtliche im Einsatz sind, um Mitmenschen in Notlagen zu helfen. Sie engagieren sich beim Roten Kreuz, bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei der Bergrettung – da erbringen sie Höchstleistungen und begeben sich zum Teil sogar in lebensgefährliche Situationen. Für ihr Engagement bekommen diese freiwilligen Helferinnen und Helfer jetzt endlich die verdiente Aner­kennung.

Besonders wichtig ist diese neue Regelung für unsere Feuerwehrleute. Dazu darf ich exemplarisch ein Beispiel aus meinem Heimatbezirk Schwaz in Tirol anführen: Dort haben die 4 454 Florianijünger im vergangenen Jahr 2018 ganze 2 387 Einsätze be­wäl­tigt und über 8 700 Tätigkeiten absolviert, und dies alles in sage und schreibe 158 000 freiwilligen Stunden. An dieser Stelle ein großes Danke an alle Feuerwehr­leute, kommt stets gut heim und Gut Heil! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Nun gibt es endlich Rechtssicherheit für unsere Freiwilligen im ganzen Land. Die Katastrophen halten sich ja, wie wir wissen, nicht an Tages-, Nachtzeiten oder Wochentage – da braucht es nicht nur flexible einsatzbereite Freiwillige, sondern auch jene Firmen, die diese Freiwilligkeit erst möglich machen.

Die neue Regelung stellt nun sicher, dass freiwillige Helfer nicht gezwungen sind, für ihre Einsätze Erholungsurlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren; gleichzeitig müssen die Arbeitgeber keine Einbußen erleiden, wenn sie Arbeitnehmer für Einsätze im Inter­esse der Gesellschaft freistellen. Nun haben alle Mitglieder einer Hilfsorganisation wie der Rettung, der Katastrophenhilfsorganisationen, einer freiwilligen Feuerwehr oder der Bergrettung bei einem Großschadensereignis Rechtsanspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Das Entgelt in der Höhe von 200 Euro soll künftig aus dem Katastrophen­fonds bereitgestellt und an die Länder ausbezahlt werden.

Heute setzen wir eine alte, wirklich alte freiheitliche Forderung um. Schon im Jahr 2008 hat die FPÖ im Tiroler Landtag diesbezüglich einen Antrag eingebracht, der eben genau auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung abzielte. Dieser Antrag war damals schon wesentlich ausgereifter als jener Antrag, den die SPÖ eingebracht hat. Ich habe ihn mir angesehen, das war ein Wischiwaschi-, ein unpraktikabler Antrag, den wir jetzt ja Gott sei Dank verbessert haben, und jetzt seid ihr auch dabei. (Bundesrat Schennach: Das muss er ja sagen!) – Sogar der Berufsfeuerwehrverband hat eurem Antrag – habt ihr euch das durchgelesen? – ein wirklich vernichtendes Urteil aus­gestellt. Also wenn sogar das Ehrenamt selber, für das der Antrag angeblich hätte sein sollen, den Antrag ablehnt, dann wissen wir schon, wie weit es mit der ehemals staats­tragenden – unter Anführungszeichen – „sozialistischen“ Partei gekommen ist. – Aber das war nur ein kurzer Ausflug zu euren Anträgen.

In Österreich ist das freiwillige Ehrenamt unverzichtbar, sollte aber nicht als Selbst­verständlichkeit betrachtet werden. Deshalb müssen wir sorgsam und vorsichtig damit umgehen. Es war daher höchst an der Zeit, dass die Einsatzbereitschaft unserer ehrenamtlichen Helfer auf ein rechtlich adäquates Niveau angehoben wird. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.22

Präsident Karl Bader: Frau Bundesrätin Sonja Zwazl ist als Nächste zu Wort gemel­det. Ich erteile es ihr.