12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungsrecht geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 – HaftRÄG 2019) (623 d.B. und 656 d.B. sowie 10217/BR d.B.)

Präsident Karl Bader: Nunmehr gelangen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße sehr herzlich Herrn Vizekanzler Dr. Clemens Jabloner in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Als Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter nominiert. Ich bitte um den Bericht.