Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich erstatte Bericht aus dem Justizausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Haftungs­recht geändert wird.

„Die Bestimmung über die Tierhaftung soll durch einen klaren Hinweis ergänzt werden, dass sich die Anforderungen an die Alm- und Weidetierhaltung auch nach anerkannten Standards richten können. Zudem sollen einige Kriterien festgeschrieben werden, die im Rahmen der Tierhaltung und bei der Prüfung des Mitverschuldens eine Rolle spielen können.“

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Juli 2019 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Karl Bader: Ich danke sehr herzlich für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile ihm dieses.