16.04

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause! Vor 26 Jahren wurde das Bundespflegegeldgesetz in Kraft gesetzt. Wir haben heute schon mehrfach von Meilensteinen gesprochen, und das war ein Meilenstein in der Sozialpolitik. Bis dahin ist die Pflege vorwiegend zu Hause geleistet worden – kos­tenlos, freiwillig, mit Herz von den Familien und so wie heute: 75 Prozent der Pfle­genden sind Frauen. Das heißt, bis vor Einführung des Pflegegeldes wurde die Pflege mit Herz gemacht, aber ohne finanzielle Vergütung sowohl für die, die die Pflege gebraucht haben, als auch für die, die die Pflege gemacht haben.

Die Zielsetzung war und ist heute noch, den Pflegebedürftigen Kostenersatz für Pfle­geleistungen zu geben, um möglichst selbstständig und selbstbestimmt mit Betreuung leben zu können. Das ist etwas ganz Wichtiges, und das hat auch dazu geführt – mit zahllosen Maßnahmen, die heute schon aufgezählt und genannt wurden –, dass Österreich eines der besten Pflegesysteme der Welt hat. Darauf können wir durchaus stolz sein, nur: Das beste Pflegesystem heißt auch, dass es ein gewachsenes und daher ein sehr kompliziertes System geworden ist.

26 Jahre lang ist das Pflegegeld in mehreren Stufen immer ein bisschen angeglichen worden – mein Kollege Schwindsackl hat schon den Vergleich zu Deutschland ge­bracht. Für alle sieben Pflegestufen soll es nun valorisiert werden. Ab 1. Jänner 2020 wird das umgesetzt, und als Richtwert für die Anhebung des Pflegegeldes gilt der Pen­sionsanpassungsfaktor.

In Zahlen bedeutet das: Das monatliche Pflegegeld für Pflegestufe 1 beträgt derzeit 157 Euro, das ist das Entgelt für einen Zeitwert von 65 Stunden Betreuung, die für die­sen zu Pflegenden gebraucht werden. Bei der Pflegestufe 7 ist das monatliche Pflege­entgelt derzeit 1 700 Euro, das ist das Entgelt für einen Zeitwert von 180 Stunden, die für den zu Pflegenden, für dessen Pflegeumsorgung, Versorgung, gebraucht werden.

Ganz wesentlich ist der Auftrag für die nächste Regierung, ein umfassendes Pflege­konzept zu entwickeln. Für pflegende Angehörige, also für mehr als drei Viertel der pflegenden Angehörigen, die Frauen – es ist mir ganz wichtig, immer wieder zu erwäh­nen, wer hier tatsächlich mehrheitlich die Arbeit leistet –, ist es wichtig, zu klären, wie Pflegekarenz mit Krankenversicherung, Pensionsversicherung oder Pflegeteilzeit unter­stützt wird. Wichtig wird es auch sein, eine Differenzierung zwischen Pflege, Betreuung und Assistenz vorzunehmen, denn Pflege heißt ja nicht unbedingt, ausschließlich einen älteren Menschen zu pflegen, sondern das können auch behinderte Menschen sein. Es ist also der Unterschied zwischen Pflege, Betreuung und eben Assistenz zu definieren.

Es wird eine große Herausforderung sein, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit tat­sächlich so zu gestalten, dass zum Beispiel Demenzkranke, deren Pflegebedarf jetzt noch nicht so genau dargestellt beziehungsweise klassifiziert werden kann, mittels ärztlicher Befunde entsprechend eingestuft werden können, dass es bei der Pflegebedürftigkeit tatsächlich mehr Klarheit gibt.

Wichtig wird es auch sein, Übergangspflege noch besser zu organisieren, damit sie noch besser funktioniert, als dies ohnehin schon der Fall ist. Bei der Kurzzeitpflege wird es notwendig sein, noch genauer darauf zu schauen und vor allem rascher reagieren zu können, damit sich pflegende Angehörige eine Auszeit gönnen können, beziehungsweise ist es oft so, dass ein pflegender Angehöriger selbst kurzfristig Hilfe braucht, und dann stellt sich die Frage, was mit der Person passiert, die ihm für die Pflege überantwortet ist.

Wir brauchen ganz sicher eine Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung, und wir müssen auch die Pflege in den stationären Heimen weiterentwickeln.

Finanzierungsmodelle und die Sicherung der Pflege insgesamt beschäftigen uns ja doch schon seit einiger Zeit, und das werden sie hoffentlich noch viel intensiver in der nächsten Legislaturperiode tun. Die Herausforderung heißt: 2050 gibt es eine Drei­viertelmillion Pflegegeldempfänger, und 40 000 Menschen im Gesundheitsbereich wer­den ausschließlich in der Pflege tätig sein. Dazu kommen dann noch die pflegenden Angehörigen, die die Leistung zu Hause erbringen.

Ein Danke an alle Menschen, die selbstverständlich und unermüdlich in der Pflege tätig sind: Ob stationär, mobil oder zu Hause als pflegende Angehörige, sie leisten Großes für unsere Gesellschaft. Und für die ÖVP steht das Thema Pflege auf der Agenda für die kommenden Jahre ganz oben. (Beifall bei der ÖVP.)

16.09

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rudolf Kaske. – Bitte sehr.