18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geändert wird (624 d.B. und 643 d.B. sowie 10223/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungs­streitig­keiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanz­ge­richtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Im­mobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichts­behör­dengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Ver­sicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B. sowie 10197/BR d.B. und 10224/BR d.B.)

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punk­ten 18 und 19, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zum Berichterstatter zu beiden Punkten wurde Herr Bundesrat Robert Seeber ge­wählt. – Ich bitte um die Berichte.