16.22

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Finanzminister! Geschätztes Plenum! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! In An­betracht der heutigen umfangreichen Tagesordnung möchte ich mich kurzfassen und mich nicht in der Aufzählung der Gesetzesmaterie verlieren.

Zum Tagesordnungspunkt 18 – Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018 geän­dert wird –: Unsere Fraktion wird diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung ertei­len. Die grundsätzliche Richtung der EU-Richtlinie und deren Umsetzung wird unserer­seits begrüßt.

Kritisch anmerken möchten wir jedoch – das sei erlaubt – die im § 179 Abs. 1 vorge­sehene Einschränkung der Meldepflicht ab 0,5 Prozent des Stimmrechtsanteils bei der Identifizierung der Aktionäre. Diese war im Begutachtungsverfahren noch nicht vorge­sehen und läuft unserer Meinung nach den Transparenzbestrebungen entgegen. So würde dieser Schwellenwert von 0,5 Prozent bei der Grundlage des heutigen Börsen­kurses zum Beispiel bei der OMV eine Investition von rund 75 Millionen Euro und bei der Voest von rund 24 Millionen Euro bedeuten. Bei diesen Summen kann man nicht mehr von Kleinanlegern sprechen.

Ebenfalls Zustimmung von unserer Seite findet der nicht unwichtige Absatz 7 des § 179, wonach die Offenlegung von Informationen über die Identität von Aktionären gemäß dieser Bestimmung durch einen Intermediär nicht als Verletzung des Bankge­heimnisses gemäß § 38 des Bankwesengesetzes gilt.

Etwas anders verhält es sich beim Tagesordnungspunkt 19: Diesbezüglich wurde von ÖVP und FPÖ am 24.6. im Finanzausschuss des Nationalrates ein umfangreicher §-27-Antrag, der die notwendigen Umsetzungen der EU-Richtlinien noch vor der Wahl sicherstellen möchte, eingebracht. Dabei wurden mehrere Begutachtungsentwürfe zu einem 155 Seiten umfassenden Antrag neu zusammengestellt. Es wird hier einerseits eine Reihe von Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt und andererseits wird eine Verordnung mit sogenannten Begleitgesetzen ergänzt.

Generell möchten wir Sozialdemokraten festhalten, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien zur Streitbeilegung bei Besteuerungsangelegenheiten und zur Bekämpfung von Geldwäsche und von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Be­trug ausdrücklich befürwortet werden.

Eine getrennte Abstimmung ist aufgrund des zusammengefassten Konvoluts leider nicht möglich; Bedenken gibt es unsererseits bei der Umsetzung des Kapitalmarkt­ge­setzes 2019. Aufgrund dieser Bedenken kann dem umfangreichen Gesamtpaket von­seiten unserer Fraktion die Zustimmung leider nicht erteilt werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.25

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. Ich erteile dieses.