19.20

Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Möchte man das Web für die Zukunft bauen, muss es für jeden zugänglich sein – so könnte man das Motto für den heutigen Gesetzesbeschluss zusammenfassen. Als das Internet in den Neunzigerjahren seinen weltweiten Siegeslauf angetreten hat, haben Kommunikationswissenschaftler früh und eindringlich vor dem sogenannten Digital Divide gewarnt, also vor einer Gesellschaft, die auseinanderdriftet, wenn das Internet nicht für alle verfügbar ist und wenn es vor allem nicht von allen genutzt werden kann.

Über die Verfügbarkeit des Internets haben wir hier, glaube ich, schon sehr oft dis­kutiert. Es ist gut und richtig, dass es mittlerweile für uns alle selbstverständlich ist, dass wir flächendeckend leistungsfähiges, schnelles Internet brauchen. Mindestens genauso selbstverständlich muss es aber auch sein, dass das Internet von allen ge­nutzt werden kann, und daher bin ich froh, dass wir heute mit dem Web-Zugäng­lich­keits-Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Worum geht es? – Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand barrierefrei zugänglich sind und dass sie damit wirklich für alle nutzbar werden, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen, mit besonderen Bedürfnissen, aber vielleicht auch für alle, die nicht als Digital Natives aufgewachsen sind und im Umgang mit den neuen Technologien noch nicht so fit sind.

Wir legen heute fest, dass bei Websites und mobilen Anwendungen vom Bund, von den Ländern, aber auch von den Gemeinden künftig die Spezifikationen der WCAG-Richtlinien eingehalten werden müssen. WCAG, das heißt Web Content Accessibility Guidelines, und da gibt es vier ganz grundlegende Merkmale für Barrierefreiheit, die ein­gesetzt und eingehalten werden müssen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Ver­ständ­lichkeit und Robustheit, sodass sie schlicht für jede Software kompatibel sind.

Gleichzeitig legen wir mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz auch fest, dass es ein Feedbacksystem gibt, also die Möglichkeit, auch wirklich einzumelden, wenn etwas nicht umgesetzt ist, wenn etwas nicht barrierefrei ist. Und last but not least haben wir auch einige Ausnahmen definiert, nämlich dann, wenn es schlicht und ergreifend ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre, Barrierefreiheit umzusetzen. Bei diesen Ausnah­men geht es ganz bewusst nicht um Ausreden, wenn man so sagen will, sondern es geht um Dinge wie Liveübertragungen, um Archivdatenbanken, die nur sehr wenig genutzt werden, und ähnliche Dinge.

Wir setzen mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz eine EU-Richtlinie um. Wir schaffen aber vor allem auch die Basis, um das Erledigen von Behördenwegen wirklich für alle möglich zu machen. So wie der analoge Zutritt zum Amtsgebäude für alle selbst­ver­ständlich sein muss, so dürfen wir auch digital keine Grenzen aufbauen. Wir müssen alle mitnehmen und allen die Möglichkeit bieten, Amtsgeschäfte eben auch digital zu erledigen.

Ich bin überzeugt, das Gesetz kann ein weiterer Baustein sein, um das Internet für alle nutzbar zu machen. Ich bin sehr froh, dass wir damit an die Arbeit der vorherigen Bun­desregierung, an jene unserer ersten Digitalministerin Margarete Schramböck anknüp­fen, die mit dem Thema Digitalisierung einen sehr großen Schwerpunkt gesetzt hat, unter dem im vergangenen Jahr viele Initiativen umgesetzt wurden: das Digitale Amt, der Masterplan Digitalisierung, aber auch Initiativen wie Fit4internet, im Rahmen des­sen es sogenannte Digicafés gibt, um speziell auch die ältere Generation an die Ver­wendung des Internets heranzuführen.

Diese digitale Fitness brauchen wir in unserem Land ganz dringend. Wir können nur dann die Chancen der Digitalisierung wirklich auch zu einem Mehrwert für unser Land machen, wenn wir alle mitnehmen. In diesem Sinne bitte ich, dass heute auch alle zu­stimmen, wenn wir über dieses Gesetz abstimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bun­desrätInnen der FPÖ.)

19.24

Präsident Karl Bader: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.