22.09

Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich spreche um diese Uhrzeit in der gebotenen Kürze, wie ich hoffe, zu TOP 10 unse­rer Tagesordnung, also zum 11. COVID-Gesetz, das es heute noch zu beschließen be­ziehungsweise zu bestätigen gilt und dem wir auch unsere Zustimmung geben werden.

Im Wesentlichen geht es hierbei um eine Bestimmung, die Ende des Jahres außer Kraft treten soll und die vor allen Dingen die Hemmung von wichtigen Fristen im Zeitraum von 16. März bis 31. März 2020 für drei wesentliche Berufsgruppen, nämlich WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen, zum Inhalt hat.

Die Covid-Krise und all die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen und wei­teren Einschränkungen, die wir mittlerweile zur Genüge kennen und über die wir Be­scheid wissen, hatten und haben natürlich zur Folge, dass verschiedene Termine und Fristen oftmals nicht eingehalten werden können. Das betrifft beispielsweise auch das Ablegen von diversen Fachprüfungen, das Ausstellen von Bescheiden für Ausbildungs­institute, die Neubestellung von Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen, die Wie­der­aufnahme der Berufstätigkeit oder eben auch die Anträge auf Verleihung der Befug­nis dafür.

Damit den Betroffenen eben keine Nachteile daraus erwachsen, sollen nun die damit verbundenen Fristen gehemmt werden. Das ist aus unserer Sicht sinnvoll und richtig. Sinnvoll ist es ebenso, dass schon geleistete Gebühren beispielsweise für Prüfungen in diesem Zusammenhang rückerstattet werden können, wenn Prüfungstermine coro­na­bedingt abgesagt werden mussten. Ebenso sinnvoll ist aus unserer Sicht die Reduktion der Fortbildungsverpflichtung um 50 Prozent. Es ist ja zum Teil gar nicht möglich und liegt logischerweise auch nicht in der Macht der Betroffenen, die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen in ausreichendem Maße fristgerecht vorzuweisen. Es wird zwar vielfach sukzessive auf Onlineschulungen umgestellt, es kann aber dennoch nicht immer garantiert werden, dass das auch wirklich möglich ist.

Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Vereidigung zum Beispiel von Ziviltech­ni­ke­rinnen und Ziviltechnikern jetzt auch mittels Videokonferenz vorgenommen werden kann und das Ablegen einer Fachprüfung jetzt ebenso in Form einer Videokonferenz zulässig ist, wobei über die Durchführung als Videokonferenz der Vorsitzende der jeweiligen Prüfungskommission zu entscheiden hat.

Abschließend möchte ich zu diesem 11. COVID-19-Gesetz Folgendes festhalten: Ich hätte mir beziehungsweise wir hätten uns ein ähnliches Vorgehen bei zahlreichen anderen Thematiken im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise gewünscht: bei ein­zelnen, ganz alleine für sich stehenden Gesetzesmaterien, die eben nicht in Sammel­gesetzen abgehandelt werden oder abgehandelt werden müssen; bei Maßnahmen, die ganz klar nachvollziehbar sind, die in der Praxis vor allen Dingen auch gut umsetzbar sind, die Sinn machen und bei denen nach der Verabschiedung des Gesetzes nicht noch mehr Fragezeichen übrig bleiben als vorher, so wie das zum Beispiel – da erlauben Sie mir jetzt einen Ausflug in die Schulwelt, in den Bereich Bildung – bei der Frage nach der Durchführung der Matura, sprich der Reifeprüfung der Fall war; und dass das Kleingedruckte den Betroffenen nicht nur über die Medien ausgerichtet wird, so wie das erst vor wenigen Tagen vonseiten des Bildungsministeriums geschah.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung bezüglich der Schulver­anstaltun­gen: Ich bin ja Lehrerin an einer bilingualen Mittelschule im Tullnerfeld, und bei uns ist es schon seit vielen, vielen Jahren Tradition, eine seit mittlerweile fast 30 Jahren, glaube ich, mehr als lieb gewordene Tradition, dass unsere Großen, nämlich die 4. Klassen, am Ende ihrer Mittelschulzeit gemeinsam eine Englandsprachreise absol­vieren, die unsere Englisch lehrenden KollegInnen natürlich bis ins kleinste Detail selbst vorbereiten, organisieren und planen. Die Kinder wohnen dabei bei Gastfamilien, sie nehmen am Unterricht in örtlichen Colleges teil, und sie erleben und erlernen in dieser Woche so vieles, was sie alleine in puncto Sprachkompetenz in dieser Ge­schwindigkeit sonst sicher nie erlernen könnten.

Wie man sich vorstellen kann, bereiten sie sich natürlich vier Jahre lang intensiv darauf vor, und das nicht nur lerntechnisch. Die Vorfreude, die sich bei den Schülerinnen und Schülern aufbaut, kann man sich sicherlich nur zu gut vorstellen. Eine meiner Kolle­gin­nen hat es, glaube ich, sehr treffend formuliert und auf den Punkt gebracht, dass näm­lich diese Englandsprachreise am Ende der 4. Klasse eine Once-in-a-Lifetime Occasion ist, also ein Gemeinschaftserlebnis, das der aktuelle Abschlussjahrgang so nicht erleben darf und so nicht erleben wird. Man kann sich vorstellen, wie groß die Enttäuschung ist. Umso wichtiger finde ich es als Pädagogin, dass die Eltern nicht auch noch auf den Stornokosten für diese leider nicht anzutretende Sprachreise sitzen bleiben und diese im Falle des Falles ganz unbürokratisch rückerstattet bekommen können.

Dass man auch dies jetzt in ein Sammelgesetz und Gesetzeskonvolut verpackt – meine Kollegin Gruber-Pruner hat schon ausführlich darauf hingewiesen –, zu dem es in vielen Bereichen noch wirklich große berechtigte Kritik unsererseits gibt, das mag parteipolitisch, das mag parteitaktisch vielleicht legitim sein, demokratiepolitisch ist und bleibt das aus meiner Sicht fragwürdig. Ich kann nur hoffen, dass das nicht die neue Normalität ist. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch. – Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.