BundesratStenographisches Protokoll907. Sitzung, 907. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2020 / Seite 171

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Ein großer Dank gebührt den Mitte 2019 ausgeschiedenen engagierten Volksanwälten – ich lasse jetzt die akademischen Titel weg, Sie gestatten mir das – Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer und den am 13.6.2019 vom Nationalrat neu gewählten und vom Bundespräsidenten angelobten Volksanwälten Werner Amon, Bern­hard Achitz und Walter Rosenkranz, die abgegrenzte Aufgabenstellungen überhaben – wir haben es ja heute schon gehört –, aber selbstverständlich alle Anliegen der Bürger aufnehmen und entsprechend ressortmäßig verteilen.

Großer Dank gebührt auch den rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und über 100 Expertinnen und Experten, die in den unterschiedlichsten Kommissionen tätig sind. Weiterhin viel Kraft, Freude, Erfolg und ein steirisches Glück auf! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.01


Präsident Robert Seeber: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Werner Amon. Ich erteile ihm dieses. (Bundesrat Steiner: Nein, Moment noch!) – Pardon, das war ein Lapsus meinerseits.

Vorher gelangt noch Frau Kollegin Andrea Michaela Schartel zu Wort. – Bitte.


19.01.50

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Ich verzei­he Ihnen den Lapsus. (Heiterkeit der Rednerin.)

Meine Herren Volksanwälte! Werte Kollegen! Ich möchte in meiner Rede noch einmal auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Volksanwaltschaft betreffend die Jah­re 2018 und 2019 im gesamten Alten- und Pflegebereich eingehen, wobei ich ehrlich sagen muss: In meiner Vorbereitung hat mich das ein bisschen befremdet, dass die Volksanwaltschaft deshalb Alten- und Pflegeheime sozusagen überprüfen und kontrollieren darf, weil sie als potenzielle Orte des Freiheitsentzuges gelten. Das klingt für mich eigentlich sehr traurig, weil es ja eigentlich Orte des Wohlfühlens, der Betreu­ung, der Behütung sein sollten; aber wie dem auch sei, ich finde es sehr wichtig, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Wie gesagt, es sind sehr, sehr viele Bereiche und Anregungen, die im Bericht vorkom­men, und vor allem eines ist ganz, ganz wichtig: Wie wahrscheinlich alle wissen, läuft der Pflegegeldfonds 2021 aus, und der wiederum ist die finanzielle Basis und Grund­stütze dafür, dass die Länder Gelder zur Verfügung bekommen, um die Aufwendungen im Zusammenhang mit der ganzen Thematik rund um die Alten- und Pflegeheime über­haupt finanzieren zu können.

Die Volksanwaltschaft hat einige Anregungen und bedauerlicherweise auch einige Män­gel in ihren Berichten aufgezeigt. Unter anderem sagt sie, dass es in diesem Bereich vermehrt zu einem vorzeitigen Berufsausstieg kommt, der sicherlich nicht damit zu tun hat, dass diese Menschen nach einer bestimmten Zeit auf einmal draufkommen, dass sie den falschen Beruf gewählt haben, sondern damit, dass die Rahmen- und Arbeits­bedingungen speziell in diesem Berufsfeld äußerst prekär und nach wie vor nicht dem Berufsfeld angepasst sind.

Deshalb wäre es wirklich ganz, ganz wichtig, dass in diesem Bereich auf alle Fälle end­lich pflegesensible Arbeitszeiten kommen, dass es eine allgemeine Wertschätzung durch die Gesellschaft für dieses Berufsbild gibt, und natürlich müssen wir auch eine dementsprechende ordentliche Bezahlung sicherstellen, was unter anderem schon eine sehr, sehr lange Forderung von uns ist.

Kollegin Hauschildt-Buschberger hat in ihren Ausführungen erwähnt, dass gerade in Coronazeiten das Pflegesystem als solches sozusagen nicht gut durch diese Krise ge­kommen ist. Ich bin überzeugt, dass es nicht um das System geht, sondern dass die


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