Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tages­ordnungspunkte 4 und 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 4:

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger bringt eine Druckfehlerberichtigung Beilage 4/I ein.

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).

Tagesordnungspunkt 5:

Die Bundesräte Wolfgang Beer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 5/1 EA ein.

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).

Der Entschließungsantrag Beilage 5/1 EA wird abgelehnt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.