16.49

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Die wesentlichen Inhalte des Bundesgesetzes, mit dem das E-Government-Gesetz, das Passgesetz 1992, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrzeuggesetz 1967 geändert werden, sind: die sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung für die vereinfachte smartphonebasierte Verwendung des elektronischen Identitätsnachweises; die Zuläs­sigkeit der Verwendung von Attributen aus dem Identitätsdokumentenregister sowie aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des elektroni­schen Identitätsnachweises und Bereitstellung dieser Daten an Dritte sowie die aus­drückliche Anforderung, dass im Zuge der Registrierung zum elektronischen Identitäts­nachweis, sofern eben nicht vorhanden, ein Lichtbild beizubringen ist. Die zur Kenntnis gelangten Änderungen zu Eintragungsdaten im Ergänzungsregister sollen von bestimm­ten Behörden und Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs direkt dem Ergänzungs­register gemeldet werden.

Weitere Inhalte sind die Zulässigkeit der Weiterverwendung im Zuge des Pilotbetriebes ausgestellter elektronischer Identitätsnachweise und die Verarbeitung der zugehörigen Registrierungsdaten auch über den Zeitraum des Pilotbetriebs hinaus; die Ermächtigung von Behörden zur Abfrage des Identitätsdokumentenregisters zum Zwecke einer ein­fachen, raschen und gesicherten Identitätsfeststellung; die Ermöglichung der Weiterver­wendung von Daten, die im Zuge der Registrierung eines elektronischen Identitätsnach­weises oder der Aufnahme eines Lichtbilds für die E-Card verarbeitet wurden, für die Ausstellung von Reisedokumenten; die Einführung einer alternativen Möglichkeit des Nachweises der Lenkerberechtigung mittels digitalen Führerscheins für Inhaber eines elektronischen Identitätsnachweises sowie die Einführung einer alternativen Möglichkeit des Nachweises des Zulassungsscheins mittels digitalen Zulassungsscheins für Inhaber eines elektronischen Identitätsnachweises.

Wichtig ist uns Freiheitlichen, dass die Datenschutzgrundregeln eingehalten werden, dass wirklich nachvollziehbar ist, dass die Daten vertraulich behandelt werden, und dass kein Missbrauch passieren kann. Zudem ist natürlich wichtig, dass es auf Freiwilligkeit beruht.

Die langjährige freiheitliche Forderung nach einem elektronischen Führerschein auf freiwilliger Basis wird mit diesem Gesetz somit unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit umgesetzt und beinhaltet zum Beispiel Folgendes: den Entfall der Mitführpflicht des physischen Führerscheins – dasselbe gilt auch für den Entfall der Mitführpflicht des physischen Zulassungsscheins – bei Fahrten im Inland, wenn die Kontrolle über den elektronischen Identitätsnachweis und die App ermöglicht wird; natürlich eine Grundlage für die Selbstabfrage durch Bürger sowie die Ermöglichung der Kontrollabfrage durch Kontrollorgane. Beim Führerschein sind natürlich Regelungen der Ausweisfunktion gegenüber Dritten und beim Zulassungsschein die Weitergabe an Dritte sowie die Re­gelung der Vorgangsweise bei vorläufiger Abnahme des Führerscheins oder des Zulas­sungsscheins erforderlich.

Insgesamt sehen wir Freiheitliche dieses Bundesgesetz sehr positiv, es bringt Erleich­terungen mit sich und ist ein weiterer Schritt in eine digitale Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)

16.53

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bun­desministerin Dr. Margarete Schramböck zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundes­ministerin.