13.18

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zu­seherinnen und Zuseher! Ich beziehe mich auf die auch in Verhandlung stehende Me­dien- und Presseförderung, nämlich spezifisch darauf, dass die Bundesregierung am 2.11.2020 über die Bundesbeschaffung GmbH Rahmenvereinbarungen über 180 Millio­nen Euro für vier Jahre für Mediaagenturleistungen und über 30 Millionen Euro für vier Jahre für Kreativagenturleistungen ausgeschrieben hat.

Das bedeutet, die Regierung plant, über die nächsten vier Jahre über 52 Millionen Euro an Steuergeld pro Jahr für Werbung, Inserate und Agenturleistungen auszugeben, 1 Mil­lion Euro pro Woche! Es lässt sich nicht nachvollziehen, welche Kreativleistungen – das ist also die Erstellung der Inhalte dieser Werbungen – in der Höhe von 7,5 Millionen Euro pro Jahr von der Regierung noch zugekauft werden müssen.

Das sind Budgets, die beispielsweise viele internationale Filmproduktionen in den Schat­ten stellen – zum Beispiel den Film „Liebe“ von Michael Haneke, der unter anderem eine Goldene Palme in Cannes gewonnen hat, der ein Budget von circa 7,3 Millionen Euro hatte, also weniger als ein Jahresbudget der Regierungswerbungserstellung. Das unter­streicht die absurd hohe Summe, die ausgegeben werden soll, um die Bevölkerung über die eigene Arbeit zu informieren.

Das Problem ist überdies, dass die Regierung weder transparente Kriterien angibt, nach denen die Mittel verteilt werden, noch festgeschriebene sinnvolle Kommunikationsziele der Regierung existieren, nach denen man die umgesetzten Kampagnen evaluieren könnte. Vielmehr werden seit Jahren immer mehr Steuermittel an Medien verteilt. Vor allem aber wird mit den ausgeschriebenen Etats für Leadagenturen ein Konstrukt ge­schaffen, das sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Subauftragnehmer der insgesamt vier Leadagenturen – einer für den Kreativetat, drei für den Medienetat – und deren Leistungen sind vom Interpellationsrecht nicht umfasst. Somit werden unter ande­rem potenziellen Scheingeschäften Tür und Tor geöffnet.

Die Kosten für Inserate und Kampagnen der Regierung übersteigen jetzt schon die staat­liche Presseförderung – das sind weniger als 9 Millionen Euro pro Jahr – um ein Vielfa­ches und sind damit die größte staatliche „Fördermaßnahme“ – unter Anführungszei­chen – für Medien in Österreich. Das heißt, es wird mit voller Absicht der Markt verzerrt und Geld ohne nachvollziehbare Kriterien ausbezahlt.

Die sich immer wiederholende Regierungsgeschichte von der Reichweite als Kriterium stimmt leider nicht, wie eine Studie des Medienhauses Wien zu den Inseratenausgaben der Regierung in Tageszeitungen in den Jahren 2018 und 2019 nachgewiesen hat: Darin zeigt sich, dass die Regierung verschiedene Wertigkeiten für verschiedene Medien hat. Sie bezahlt zum Beispiel über 5 Euro pro Leser des Produkts „Österreich“, fast 4 Euro pro Leser von „Heute“, für „Die Presse“ 2,7 Euro, für die „Kronen Zeitung“ 2,2 Euro, für die „Salzburger Nachrichten“ 1,9 Euro – das variiert fast um den Faktor drei, der Boule­vard wird auffällig bevorzugt. Inserate sind jedoch keine Medienförderung. Aus diesem Grund muss es das Ziel sein, die teuren Werbekampagnen der Regierung zu reduzieren und nicht vier Jahre im Voraus mit einem äußerst üppigen Budget festzuschreiben. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Dass es anders geht, hat die Regierung Bierlein bewiesen. Bundeskanzlerin Bierlein re­duzierte in ihrer kurzen Amtszeit die Ausgaben für Inserate im BKA um 98 Prozent  von 955 000 Euro auf 17 000 Euro –, Innenminister Peschorn im BMI um 93 Prozent –von 920 000 Euro auf 65 000 Euro –, ohne dass sich die Bevölkerung schlechter informiert gefühlt hätte. Es braucht daher ein Ende der stark intransparenten Wettbewerbsverzer­rung durch die Regierung und dieser Steuergeldverschwendung.

Außerdem fordert NEOS seit Jahren mehr Transparenz bezüglich der Vergaben und eine Ausweitung der Bekanntgabe im Zuge von Meldepflichten. Darüber hinaus braucht es nachvollziehbare und verbindliche Richtlinien für die Inseratenvergabe und festge­schriebene Kommunikationsziele vonseiten der Regierung.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Eva Prischl, Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „drastische Reduzierung der Summe für die momentan ausge­schriebenen Rahmenvereinbarungen Mediaagenturleistungen Bund und Kreativagen­turleistungen Bund“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Volumen der Rahmenvereinbarungen Me­diaagenturleistungen Bund (Gesch. Zahl 5202.03733) und Kreativagenturleistungen Bund (Gesch. Zahl 5202.03685) drastisch zu beschränken, anstatt die festgesetzten 210 Millionen Euro an Steuergeld für Regierungs-Kommunikation zu verschwenden.“

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Danke. (Bundesrat Himmer: Herr Kollege, werden Sie mit einem guten Beispiel voran­gehen ...? – Bundesrat Arlamovsky – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Ich denke schon! – Ruf bei der ÖVP: Das ist keine Fragestunde!)

13.23

Vizepräsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Eva Prischl, Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „drastische Reduzierung der Summe für die momentan ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen Mediaagenturleistungen Bund und Kreativ­agenturleistungen Bund“ ist ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhand­lung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. Ich erteile ihm die­ses.