19.13

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsident! Herr Vizekanzler! Der Herr Bundesminister ist schon gegangen. Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ursprünge des Beamtentums liegen am Beginn der Entwicklung des Staatswesens. In Ägypten, in Indien, in China und im Römi­schen Reich gab es bereits Beamte. Im Gegenzug für ihre unbedingte Treue übernahm der Dienstherr die Verpflichtung, sie lebenslang angemessen zu versorgen. Ohne die Beamten läuft im Rechtsstaat nichts. „Sie sind kein anachronistisches Relikt, sondern die fleischgewordene Garantie der verfassungsmäßig verbürgten Legalität“, stand vor Kurzem in einer großen steirischen Tageszeitung, in der „Kleinen Zeitung“, zum Thema Beamtentum.

Was sind die zentralen Inhalte der Dienstrechts-Novelle? – Einerseits geht es darum, den Gehaltsabschluss von 1,45 Prozent umzusetzen, es geht aber auch um die Rege­lungen zur Anrechnung von Vordienstzeiten, die für die Gehaltseinstufung maßgeblich sind. Künftig wird in Anlehnung an ein EuGH-Urteil zwischen gleichwertigen und nützli­chen Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden werden.

Diese Maßnahmen im öffentlichen Dienst, diese Änderungen im Dienstrecht, sind Re­gelungen, die die Wertschätzung des Dienstgebers zum Ausdruck bringen. Es ist unkor­rekt, einen Keil zwischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst und Mitar­beiterinnen/Mitarbeiter in der Privatwirtschaft zu treiben. Ich bitte die werten Damen und Herren vonseiten der Gewerkschaft diesbezüglich vor allem auf ihre freigestellten Be­triebsrätinnen und Betriebsräte Einfluss zu nehmen, endlich von diesem Keil-Treiben Abstand zu nehmen. Das kann nicht sein und das darf auch nicht sein. Die Leistungsträ­ger gegeneinander auszuspielen bringt was? – Nur Unmut, ganz klar, auf beiden Seiten, und diesen können und wollen wir uns, vor allem in Zeiten der Pandemie, auch nicht leisten. Beide brauchen einander und stehen nicht im Widerspruch zueinander.

Konkret sieht die Dienstrechts-Novelle 2020 unter anderem vor, den sogenannten Papa­monat von vier Wochen auf bis zu 31 Kalendertage auszuweiten.

Werdende Mütter erhalten während des Mutterschutzes eine bessere finanzielle Unter­stützung. Demnach sollen bei der Berechnung der auszuzahlenden Leistungen auch vor Beginn der Schwangerschaft regelmäßig geleistete Überstunden und andere Nebenge­bühren berücksichtigt werden. Das soll gemäß den Erläuterungen vor allem für Exekutiv­beamtinnen Verbesserungen bringen.

Wer ein behindertes Kind hat, erhält das Recht auf eine zweite Woche Pflegefreistellung, selbst wenn dieses das 12. Lebensjahr bereits überschritten hat.

Für junge Menschen, Familien sind das große soziale Errungenschaften – einen herzli­chen Dank an die Bundesregierung für diese großartigen Leistungen.

Richterinnen und Richtern wird ermöglicht, ihre Auslastung ab dem 55. Lebensjahr he­rabsetzen zu lassen, und zwar um 25 Prozent nach Vollendung des 55. Lebensjahres sowie um 25 Prozent beziehungsweise 50 Prozent nach Vollendung des 60. Lebensjah­res. Damit soll der vorzeitigen Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit bezie­hungsweise Burnout vorgebeugt werden. Das ist eine Möglichkeit, aber natürlich kein Muss.

Geplant ist auch mehr Flexibilität bei fallweise anlassbezogenem Teleworking, eine Bes­serstellung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung im Bereich des Bundesheeres und eine Anpassung der Schutzbestimmungen im öffentlichen Dienst an die Bestimmungen des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes.

Schließlich wird auch sichergestellt, dass öffentlich Bedienstete, die der Covid-19-Risi­kogruppe angehören, im Bedarfsfall noch bis Ende März 2021 freigestellt werden kön­nen.

Geschätzte Damen und Herren, zollen wir den öffentlich Bediensteten, die im Kampf gegen die Coronapandemie ihren Dienst leisten – von den Pflegekräften in den Spitälern und in den Seniorenheimen über die Ärztinnen und Ärzte bis zu den Lehrerinnen und Lehrern, den SoldatInnen, der Polizei und den Gemeindebediensteten – unseren größ­ten Respekt, sie haben es sich mehr als verdient! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.19

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zwischenzeitig ist Herr Vizekanzler Mag. Wer­ner Kogler bei uns im Hohen Haus eingetroffen. Ein herzliches Grüß Gott, Herr Vize­kanzler! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. – Bitte schön, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.