20.44

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause via Livestream! Wir verhandeln die Tagesordnungspunkte 16 bis 18 unter einem. Kollege Appé hat dazu schon einiges ausgeführt. Ich werde zum Tagesord­nungspunkt 17, dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, einiges ausführen.

Vorausgesetzt, dass wir die vorliegenden Gesetzesänderungen heute beschließen, wer­den richtige und wichtige Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem heutigen Tag verlängert und verbes­sert.

Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz sollen zum Beispiel die Gebührenbe­freiung bei abgesagten Veranstaltungen, die Alkoholsteuerbefreiung für die Herstellung von Desinfektionsmittel, die steuerfreie Reiseaufwandsentschädigung für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer, die Sonderregelung bei Amtshandlungen sowie die Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Krise bis 30. Juni 2021 verlängert werden. Zudem gibt es zum Beispiel bei den steuerfreien Zula­gen und bei der Pendlerpauschale durch die Coronakrise keinen Nachteil für Dienstneh­merinnen und Dienstnehmer. Die Pendlerpauschale und die steuerfreien Zulagen kön­nen trotz Kurzarbeit, Quarantäne oder Telearbeit auch bis Ende Juni so wie vor der Pan­demie, vor der Krise abgerechnet werden.

Zudem werden Anträge auf Steuerstundungen und Ratenzahlungen um weitere drei Monate bis Ende Juni verlängert. Das Ratenzahlungskonzept beginnt anschließend mit Anfang Juli und dauert bis 30. Juni 2024. Das ist eine besonders wichtige Maßnahme, da die Unternehmen in der immer noch andauernden Gesundheitskrise und dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise mehr finanziellen Spielraum brauchen und diesen Spiel­raum unter anderem durch die Verlängerung der Stundungen jetzt auch bekommen.

Die Arbeitswelt hat sich durch die Coronakrise teilweise grundlegend geändert. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in der Zeit des Lockdowns ins Homeoffice geschickt. Homeoffice hat das Infektionsrisiko unter den Mitarbeitern verringert, Home­office bringt durch den Wegfall der Fahrzeiten zum und vom Arbeitsplatz mehr Freizeit und weniger Treibhausgasemissionen. Homeoffice trägt, wenn man viel Disziplin und Motivation an den Tag legt und nicht gerade für die Kinderbetreuung und den gesamten Haushalt alleine zuständig ist, zur besseren Work-Life-Balance bei.

Homeoffice ist ein relativ neues Arbeitsmodell und wird auch in Zukunft unabhängig von der Coronapandemie eine größere Bedeutung bekommen. Deshalb ist es wichtig, auch steuerrechtlich auf die neuen Arbeitswelten zu reagieren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmen bekommen mit der Gesetzesänderung rück­wirkend per 1.1.2021 Rechtssicherheit. Die Kosten, die für die Betriebe und Arbeitneh­merInnen entstehen, werden steuerlich abgesetzt beziehungsweise anerkannt. Es kön­nen zum Beispiel digitale Arbeitsmittel, die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden, steuerfrei bleiben. Zusätzlich können Zuwendungen vom Dienstgeber an die Dienstnehmer in Höhe von bis zu 300 Euro steuerfrei abgerechnet werden. Diese Rege­lungen gelten vorerst bis 2023 und sollen dann evaluiert werden.

Meine Damen und Herren, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice werden unterstützt und mit circa 150 Millionen Euro im Jahr entlastet.

Zum Schluss noch ein Wort zur überaus attraktiven und besonders gut angenommenen Investitionsprämie: Die Unternehmen konnten die Prämie bis 28. Feber beantragen, müssen aber – und diese Übergangsregelung werden wir heute beschließen – den Nachweis einer ersten gesetzten Maßnahme, zum Beispiel der Bestellung oder einer Anzahlung, erst bis Ende Mai erbringen.

Durch die Investitionsprämie, die von unserer Wirtschaftsministerin und unserem Fi­nanzminister auf den Weg gebracht und von den beiden Parlamentskammern beschlos­sen wurde, haben viele Unternehmen trotz Coronakrise ihre Investitionen vorgezogen. Diese Prämie löst ein riesiges Investitionsvolumen aus. Die Investitionsprämie setzt An­reize, um sich aus der Krise hinauszuinvestieren, sie stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert damit Arbeitsplätze.

Zusammengefasst ist zu sagen, dass wir mit diesen Gesetzesänderungen weiterhin Un­ternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen und damit für eine kraftvolle Abfederung der krisengeschuldeten Auswirkungen sorgen.

Stimmen Sie diesen Gesetzesänderungen zu! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.49

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Bundesrätin. – Das war ein Irrtum, ich entschuldige mich dafür. Als Nächster zu Wort gemeldet ist natürlich Herr Bundesrat Thomas Dim– Bitte.