Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich gehe davon aus, dass hier Einvernehmen unter den Fraktionen besteht, hier auch das Abstimmungsergebnis bekannt zu geben. – Dann gehen wir da so vor. (Bundesrat Bader: Ist ein Verlangen, da brauchen wir kein Einvernehmen!)

Die Plätze sind, wie ich sehe, soweit eingenommen.

Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investitionsprämiengesetz geändert wird (1559/A und 845 d.B. sowie 10634/BR d.B.).

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Ich ersuche die Schriftführung bitte um Auszählung. (Schriftführer Span­ring nimmt gemeinsam mit Vizepräsidentin Hahn die Stimmenzählung vor. – Bundesrat Novak begibt sich in Richtung seines Sitzplatzes. – Bundesrat Steiner: Novak! Was ist mit dem Novak?) – Ich bitte um die Gegenprobe. Die Gegenstimmen bitte jetzt aufzei­gen, damit wir die Gegenprobe zählen können. (Schriftführer Spanring nimmt gemein­sam mit Vizepräsidentin Hahn die Stimmenzählung vor.) – Es hat somit 31 Stimmen da­für und 26 Stimmen dagegen gegeben.

Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit an­genommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Österreich zuerst! Vorrang für unsere Betriebe bei Ver­sorgung mit Werk-, Bau- und Rohstoffen; Qualifizierungsoffensive für unsere Jugend; Entlastungsoffensive für unsere Betriebe“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsan­trag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, geändert wird (1560/A und 846 d.B. sowie 10635/BR d.B.).

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit mit einer Mehrheit von 31 zu 26 angenommen.