12.46

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll der Härtefallfonds von derzeit 2 Milliarden Euro auf maximal 3 Milliarden Euro aufgebes­sert, auf weitere Gruppen ausgeweitet und zudem zeitlich verlängert werden. Das ist eine wichtige, für manche leider auch immer noch existenzsichernde Maßnahme in der Pandemie – zu Beginn daher ein Dankeschön an den Herrn Finanzminister für die Bereitstellung der Mittel und ein Dankeschön an die Fraktionen, die dieser Geset­zes­änderung, dieser wichtigen Maßnahme heute zustimmen werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Obwohl sich die vorgenommenen Öffnungsschritte sehr positiv auf die österreichische Wirtschaft und natürlich auch auf die damit einhergehenden Beschäftigungszahlen auswirken und die Wachstumszahlen für die österreichische Wirtschaft vom IWF, vom Wifo, aber auch von der Kommission laufend nach oben revidiert werden, gibt es immer noch Branchen, die nach wie vor unter der Coronakrise leiden und wirtschaftlich noch immer stark betroffen sind. Ich denke da zum Beispiel an die Veranstaltungsbranche, an den Kongresstourismus, an die Hotellerie, die überwiegend vom internationalen Touris­mus abhängig ist. Da unser Wirtschaftssystem sehr stark tourismus- und dienstleistungs­lastig ist, ist Österreich international gesehen wirtschaftlich relativ stark von den Aus­wirkungen der Coronapandemie betroffen.

Die Maßnahmen, die wir heute beschließen, richten sich an diese Branchen, und die Hilfen sollen auch weiterhin besondere Härten abfedern. Die Hilfe kommt über die Aus­weitung des Härtefallfonds auf maximal 3 Milliarden Euro, die Hilfe kommt über die Verlängerung des Ausfallsbonus, die Hilfe kommt über die Verlängerung des Verlust­ersatzes, und sie kommt über die Verlängerung der Vergabe von Überbrückungs­garantien und Haftungen bis zum 31.12.2021. Zudem sind weiterhin keine Verzugs- oder Stundungszinsen zu bezahlen.

Speziell beim Härtefallfonds sieht man, dass darauf geachtet wurde, dass alle Bereiche der verschiedenen Lebenswelten umfassend unterstützt wurden und noch immer wer­den. So wird zum Beispiel mit der heute zu beschließenden Gesetzesänderung klar­gestellt, dass auch mehrfach geringfügig und fallweise Beschäftigte anspruchsberechtigt sind.

Aus dem Härtefallfonds wurden bisher 1,71 Milliarden Euro über die Wirtschaftskammer ausbezahlt. Nach ein paar naturgemäßen Anfangsschwierigkeiten und notwendigen Adaptierungen und Nachschärfungen hat die Abwicklung über die Wirtschaftskammer sehr gut funktioniert. Das, meine Damen und Herren, muss auch einmal gesagt werden.

Die Coronahilfsmaßnahmen werden also, speziell abgestimmt auf die noch immer besonders betroffenen Branchen, verlängert. Die Verlängerung der Hilfsmaßnahmen ist essenziell, um Unternehmen und damit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich zu unterstützen.

Zudem wird es zum Tagesordnungspunkt 12 von der SPÖ einen Entschließungsantrag geben, und zwar geht es da um Gratistests in der Privatzimmervermietung. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, aber wir stimmen nicht deswegen nicht zu, weil das keine sinnvolle Maßnahme ist, sondern weil es das alles schon gibt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Doch, das gibt es schon, das ist vom Testangebot Sichere Gastfreundschaft seit September 2020 mitumfasst. (Bundesrätin Schumann: Nein!) – Doch, das stimmt. (Bundesrätin Schumann: Nein, das stimmt nicht!)

Ich ersuche Sie namens meiner Fraktion, den Gesetzesänderungen zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

12.51

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. Ich erteile ihr das Wort.