20.02

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine werten Bundesrätinnen und Bundesräte! Sehr geehrte Damen und Herren! Schönen guten Abend! Wir sind in der glücklichen Situation, muss man fast sagen, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt in den letzten Wochen doch um einiges besser entwickelt hat, als wir noch vor ein, zwei Monaten erwartet haben.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, es ist bedingt durch eine insgesamt bessere wirtschaftliche Entwicklung  heute haben die Institute in Österreich die Wachstums­pro­gnosen für dieses Jahr und für nächstes Jahr massiv nach oben revidiert. Das gibt uns die Hoffnung und den Optimismus, dass sich auch der Arbeitsmarkt in den nächsten Wochen und Monaten positiv entwickeln wird, was nicht heißt, dass alle Probleme gelöst sind, aber wir können mit etwas mehr Optimismus in die Zukunft blicken und können auch wieder etwas positivere Nachrichten überbringen.

Was waren die zwei großen Prioritäten des Arbeitsministeriums während der Pande­mie? – Das war erstens die Sicherung von Arbeitsplätzen die Kurzarbeit war eines der wichtigsten Instrumente, um Arbeitsplätze zu sichern – und zweitens der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz.

Ich sage vielleicht etwas zur Kurzarbeit – einige Dinge wurden in den Reden schon angesprochen –: Es gab eine sehr ausführliche Analyse der Lage am Arbeitsmarkt mit den Sozialpartnern, mit dem Finanzministerium, wir haben auch über verschiedene Mo­delle und Varianten gesprochen. Wir haben immer noch eine unsichere Situation, des­halb war es wichtig, einerseits Sicherheit zu geben und jene Betriebe zu unterstützen, die zum Teil immer noch und auch sehr stark negativ von der Pandemie betroffen sind. Andererseits ist es aber auch wichtig, wieder die Dynamik am Arbeitsmarkt zuzulassen und die Kurzarbeit so zu gestalten, dass diese Dynamik unterstützt wird, dass Menschen in Beschäftigung kommen und nicht zu lange in Kurzarbeit sind, wenn es nicht mehr unbedingt notwendig ist.

Das Ergebnis dieser Diskussion mit den Sozialpartnern war das Modell mit zwei Varian­ten der Kurzarbeit: die Coronakurzarbeit als Variante eins, die Fortführung dieser Co­ronakurzarbeit zu mehr oder weniger den gleichen Bedingungen wie bisher  bis zum Ende dieses Jahres, um Betriebe zu unterstützen – aber nur die Betriebe zu unter­stützen, die einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent vorweisen können, also Betriebe, die massiv von der Pandemie betroffen sind. Ich glaube, das ist sehr wichtig.

Wir haben auch gesagt, dass diese Kurzarbeit immer dann zur Verfügung steht, sollte es behördliche Schließungen geben zum Beispiel gibt es die noch in der Nacht­gastronomie , denn wir wissen ja nicht, wie sich die Lage weiterentwickelt. Sie ist also ein Sicherheitsnetz für die Betriebe, die das wirklich noch brauchen.

Die zweite Variante, das zweite Modell, ist ein Übergangsmodell, das schon sehr nahe an der Kurzarbeit ist, die es schon vor Corona gegeben hat, eine Kurzarbeit, bei der die Mindestarbeitszeit 50 Prozent sein muss und kein Umsatzausfall vorgewiesen werden muss, dafür aber ein Abschlag von 15 Prozent auf die Förderhöhe passiert. Damit wird natürlich die Nutzung der Kurzarbeit etwas eingeschränkter sein, als das jetzt der Fall ist, weil eben auch dieser Abschlag zu bezahlen ist.

In beiden Varianten der Kurzarbeit das ist mir auch sehr wichtig, zu erwähnen  ist es so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Lohnes er­halten, natürlich bis zu einer Obergrenze, aber das war auch bisher in der Kurzarbeit so der Fall. Das heißt, wir haben zwei Varianten der Kurzarbeit, die es schaffen, die Balance zwischen der Unterstützung der Dynamik, die jetzt am Arbeitsmarkt entsteht – wir haben sehr viele offene Stellen –, und gleichzeitig der Absicherung von Arbeitsplätzen in den Bereichen, die noch stark betroffen sind, herzustellen. Es war mir als Arbeitsminister sehr wichtig, diese Balance zu gestalten.

Wir waren uns am Ende dieser Gespräche mit den Sozialpartnern einig, dass diese Zwei­teilung auch Sinn macht. Die Kurzarbeit hat über eine Million Beschäftigungs­verhältnisse gerettet, sie ist jetzt auch in diesem Übergang aus der Coronakrise heraus noch ein wichtiges Instrument, aber sehr eingeschränkt für ganz spezifische Bereiche – dafür soll sie auch da sein.

Was den Bereich des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes betrifft, da spreche ich jetzt den Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen an. Was ist der Status quo? – Werdende Mütter in Berufen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, haben die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen, das sind zum Beispiel eben Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Elementarpädagoginnen. Dieser Anspruch wäre Ende Juni ausgelaufen, gleichzeitig hat mittlerweile das Nationale Impfgremium die Impfung auch für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche empfohlen, aber erst vor ein paar Wochen, deshalb war es natürlich nicht möglich, die Betroffenen zu impfen. Die Betroffenen haben deshalb noch keinen Schutz, keine Immunität gegen Corona, deshalb wird diese Sonderfreistellung im Mutterschutzgesetz für all jene unverändert fortgeführt, die noch nicht vollständig immunisiert sind. Also da geht es um die vollständige Immunisierung, das ist für die normalen Impfstoffe nach einem gewissen Zeitraum nach der zweiten Impfung der Fall.

Die Betriebe – das ist auch wichtig, zu erwähnen – bekommen die Kosten für die Frei­stellung unverändert vollständig vom Bund ersetzt. Die Regelung gilt ab 1. Juli, wenn sie heute beschlossen wird, und schließt damit lückenlos an die Regelung an, die im Moment herrscht. Sie ist in dieser Übergangsphase eine ganz wichtige Regelung, um den Schutz von werdenden Müttern am Arbeitsplatz sicherzustellen und genug Zeit zu haben, bis die Impfungen für alle ausgerollt sind. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.08

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch. – Bitte schön.