20.09

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu Hause! Ich beziehe mich auf die Verlängerung der Freistellung von Schwangeren, da es mir als Landesfrauengeschäftsführerin der SPÖ Burgenland wirklich ein Anliegen ist, für die schwangeren Frauen jetzt einmal eine Lanze zu brechen.

Frauen, die ein Kind erwarten, sind grundsätzlich eine vulnerable Gruppe, deren Schutz oberste Priorität haben sollte. Die vollkommen zu Recht strengen bestehenden Regeln sichern, dass Schwangere eben einen besonderen Schutz genießen. Durch die Corona­krise sind jetzt neue Problemstellungen aufgetaucht. Es stellen sich insbesondere die Fragen, wie sich das Virus auf eine schwangere Frau auswirkt und wie man die Frauen, die ein Baby erwarten, schützen kann.

Aus Sicht der SPÖ wurden hier nicht ausreichend Anstrengungen unternommen, ins­besondere das Abstellen des Risikos bei Schwangeren auf Körperkontakt ist einfach viel zu eng. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielmehr muss man die Frage beantworten, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Naturgemäß ist das bei Kontakt mit vielen Menschen der Fall, und das ist gerade im Handel und in der Gastro gegeben. Lassen Sie es mich ein bisschen sarkastisch formulieren: Homeoffice als Kassiererin ist halt leider noch nicht möglich.

Das Klatschen allein reicht für die Heldinnen nicht aus, echte Lösungen, die den Schwangeren wirklich helfen, sind jetzt gefragt. Kollege Lackner hat vorhin gesagt, es geht darum, Schwangere zu schützen, die Kunden- und Kundinnenkontakt haben. Ja, und das wäre im Handel, in der Gastro oder in der Produktion eben auch der Fall.

Es kommt mir fast ein bisschen so vor, als müssten wir Sozialdemokratinnen und Sozial­demokraten Sie auf der Regierungsbank unentwegt darauf aufmerksam machen, was recht und billig für die Menschen im Land ist. Sie vergessen das leider immer wieder zu einem großen Teil. Es erscheint auch ein wenig zynisch, wenn Sie, Herr Minister, in einer Aussendung vorige Woche titeln lassen: „Kocher: Schutz von Schwangeren in der Pan­demie weiterhin wichtig“. – Natürlich, damit haben Sie schon recht, aber es ist halt nur die halbe Wahrheit, weil es eben nur für die Beschäftigten in den körpernahen Berufen gilt.

Ich begrüße ausdrücklich alle Öffnungspläne ab Juli, aber im Lichte der aktuellen Entwicklungen mit Mutationen ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, das Thema Freistellung von werdenden Müttern in Zeiten von Corona noch einmal zu überdenken, neu zu bewerten und neue Lösungen dafür zu finden. Es darf einfach nicht sein, dass diese Regelung aktuell nur auf die werdenden Mütter mit Tätigkeit in körpernahen Berufen angewendet wird. Ich fordere Sie deshalb noch einmal und zum wiederholten Male auf, dass diese Schutzmaßnahmen auch für die schwangeren Beschäftigten im Handel, in der Gastro und in der Produktion angewendet werden, um so auch ihre unge­borenen Kinder zu schützen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das neu zu denken.

Dazu kommt auch – das ist ein ganz wesentlicher Kritikpunkt der SPÖ –, dass die Frei­stellung nicht anzuwenden ist, wenn die Schwangere einen vollständigen Impfschutz hat. Was folgt daraus? – Logisch: Für werdende Mütter, bei denen der volle Impfschutz bereits eingetreten ist, endet die Frist für die Freistellung mit 30. Juni. Ab dann sind vollständig immunisierte Frauen, die ein Kind erwarten, nicht mehr freigestellt, und das übt immensen Druck auf die Frauen aus.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für die Selbstbestimmung der Frau, und in diesem Fall muss jede schwangere Frau selbst entscheiden können, ob sie sich impfen lassen möchte oder eben nicht. Es kann nicht sein, dass in Richtung schwangerer Frauen solch ein massiver Druck aufgebaut wird. (Bundesrat Steiner: Der Druck wird auf alle ausgeübt!) Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, muss den Frauen ausschließlich frei von jeglicher Einflussnahme überlassen werden.

Ja, natürlich, die Freistellungsregelung, wie sie aktuell vorliegt, muss verlängert werden, aber bitte unabhängig davon, ob die Frauen geimpft sind oder nicht. Ich habe mit einer Expertin von der burgenländischen Arbeiterkammer gesprochen, die sagt, sie hat mit zahlreichen Allergikerinnen gesprochen, die sich impfen lassen würden, wenn sie nicht schwanger wären. Man könne aber eben nicht ausschließen, dass es vielleicht doch zu einer allergischen Reaktion kommen könne, weil sie eben schwanger sind. Das sind Beispiele aus der Praxis, das ist nicht erfunden.

Ich kann das absolut nachvollziehen. Während meiner beiden Schwangerschaften habe ich immer hundertmal überlegt, ob ich bei starken Kopfschmerzen überhaupt eine leichte Tablette nehme. Frauen, die schwanger sind, machen sich also nicht nur über sich selbst Gedanken, sondern natürlich auch über ihr ungeborenes Kind. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Dann verhindert die Impfpflicht für Schwangere!)

Auch wenn die Impfung im Normalfall absolut zu befürworten ist, ist dieser Druck, der dabei ausgeübt wird, einfach inakzeptabel. Wir sehen es jedenfalls kritisch. (Bundesrat Steiner: Die Kopfwehtablette nimmt sie nicht, aber die Covid-Impfung!) – Ich glaube nicht, dass Sie schon schwanger waren! (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Wir sehen es jedenfalls kritisch: Der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin hat erstmals außer­halb der Gesundheitsberufe die gesetzliche Berechtigung, den Impfstatus seiner, ihrer Beschäftigten zu erfragen. Eine Meldepflicht der Impfung ist vorgesehen, und das war in dieser Form auch noch nicht gegeben. Gerade in einer solch wirklich sensiblen Situation, in der man als Frau alles richtig und zum Wohle des ungeborenen Kindes machen möchte, muss die Schwangere diese Entscheidung, sich impfen zu lassen, selbstbe­stimmt und ohne Druck treffen können. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Genau! Deshalb keine Covid-Impfpflicht!)

Es darf auch keinen Druck seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin geben, denn einer Sache bin ich mir auch ziemlich sicher: Der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin wird Druck ausüben, und die Arbeitnehmerinnen werden erstmals verpflichtet werden, ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin ihre Gesundheitsdaten bekannt zu geben. Das darf nicht sein!

Wir stimmen heute natürlich zu, damit die Verlängerung mit 1. Juli nahtlos an die bis­herige Regelung anschließt, fordern Sie mit unserem Antrag aber auf, dass kein Druck auf Frauen ausgeübt wird, sich während einer Schwangerschaft gegen das Sars-Cov-2-Virus impfen lassen zu müssen. Daher müssen diese Bestimmungen entfallen. (Bundes­rätin Steiner-Wieser – Beifall spendend –: Ja, genau!)

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirkungsvoller Mutterschutz in Zeiten von Corona“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, in der ein wirkungsvoller Schutz werdender Mütter vor einem Ansteckungsrisiko mit Sars-Cov-2 unabhängig von ihrem Impfstatus sichergestellt und das Mutterschutz­gesetz 1979 dahingehend geändert wird, dass insbesondere überall dort, wo bei einem Beschäftigungsverhältnis von einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszugehen ist, auf Verlangen der Schwangeren ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche ein vorzeitiger Mutterschutz und damit ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot erfolgt.

Eine erfolgte Freistellung wirkt auch über ein mögliches Ende der Pandemie, bis zum Beginn der Achtwochenfrist hinaus fort.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Mag.a Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Wirkungsvoller Mutterschutz in Zeiten von Corona“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Mag.a Daniela Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Bun­desrätin.