Einlauf und Zuweisung

Präsident Dr. Peter Raggl: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeant­wortung,

des Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

sowie des eingelangten Verhandlungsgegenstandes und dessen Zuweisung im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortung

(Anlage 1) (siehe auch S. 3)

2. Schreiben des Landtages

Schreiben des Oberösterreichischen Landtages betreffend Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 2)

3. Schreiben der Magistratsdirektion

Schreiben der Magistratsdirektion der Stadt Wien betreffend Mandatsverzicht eines Er­satzmitgliedes (Anlage 3)

4. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitglied­staat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher am 3. und 4. November 2021 in Griechenland, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler wahrnehmen wird (Anlage 4)

B. Zuweisung

Vorlage der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Jahresbericht 2020 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-762-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Peter Raggl: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerrats­diens­tes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Inneres Karl Nehammer am 3. November 2021 im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Michael Linhart mit seiner Vertretung.

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Ich habe die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates anlässlich des Amtsantrittes des neuen Bun­deskanzlers und des neuen Bundesministers für europäische und internationale Angele­genheiten auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.