17.19
Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Es ist jetzt nicht mein Ziel, die Anfragebeantwortung vor der SPÖ zu retten, aber, lieber Karl Bader, wenn es um das richtige und sinnerfassende Lesen geht, dann muss ich jetzt schon noch einmal herausgehen. (Bundesrätin Schumann: Du brauchst auch nicht reden! Wir haben schon alles gehört, was du ...!)
Wir hoffen, wir haben beide denselben Bericht, es wird ja nicht zwei unterschiedliche Berichte geben, und du hast gesagt, auf Seite 7 steht das. Nur, wenn man den Bericht liest, dann sollte man eventuell auch umblättern auf die Seite 8. Und da steht dann, beginnend auf Seite 7:
„Fragen 5, 6, 8, 10, 14, 15 und 18: [...] Derartige legistische Maßnahmen sind nach der überwiegenden Meinung in der Literatur vom Vollziehungsbegriff des Art.“ – Artikel – so und so – und auf Seite 8 – „umfasst (siehe oben Punkt 1.b.)“ – das wäre dann wieder auf der Seite 7 – „und wären insofern zu beantworten gewesen.“
Dann haben Sie recht mit den „Fragen 16, 19, 20, 23 und 32“. Da schreibt der Bericht Folgendes: „Diese Fragen beziehen sich auf Wissen in der Eigenschaft als Mitglied bzw. Funktionär der ÖVP (z.B. ‚aus ihrer Partei bekannt‘, ‚Sie selbst als Bundesparteiobmann der ÖVP ... gezeichnet [...]‘) und somit [...] Gegenstände der Vollziehung.“ (Bundesrat Bader: Nicht!) – Pardon, „nicht auf Gegenstände der Vollziehung.“
Da geht es jetzt und auch danach meines Wissens um den Bericht an den Rechnungshof von der Wahlkampfkostenobergrenze, wobei Herr Nehammer damals seines Zeichens Generalsekretär war. Jetzt geht es vielleicht nicht direkt um die Vollziehung als Bundeskanzler, nur interessant für den Österreicher wäre es sehr wohl gewesen, ob man da wissentlich gelogen hat und den Rechnungshof versucht hat, hinters Licht zu führen und weitaus mehr Steuergeld hinausgeblasen hat als man durfte oder nicht. Es gehört zwar nicht zur Vollziehung, aber interessant für den österreichischen Bürger wäre es natürlich sehr wohl gewesen. Also darüber brauchen wir hoffentlich nicht länger zu diskutieren. Nur, weil es nicht zur Vollziehung gehört, heißt das noch lange nicht, dass die Schandtaten dieser Partei legitimiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)
17.22
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster ist Karl Bader zu Wort gemeldet. – Bitte schön.