14.17

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzter Herr Bundesminister, schön, dass du hier bist, danke dafür! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch schön, dass Sie beziehungsweise ihr alle hier seid! (Allgemeine Heiterkeit.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Steiner: Ich bin froh, dass ich euch spüre, dass ich euch sehe, dass ich euch fühle!) Unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 novellieren wir heute einige Bundesgesetze im Inter­esse des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Kollege Steiner, wenn du dich gerne zu Wort melden möchtest, kannst du das machen. (Bundesrat Steiner: Habe ich eh schon!) – Ja, es war eh enden wollend spannend. (Bundesrat Steiner: Kein Problem!)

Unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 novellieren wir heute einige Bundesgesetze, die für den Wirtschaftsstandort Österreich durchaus von Relevanz sind.

Mit dem KMU-Förderungsgesetz unter Tagesordnungspunkt 1 erweitern wir den be­ste­henden Haftungsrahmen von 750 Millionen Euro um 250 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro. Warum ist das durchaus von Relevanz? – Das ist von Relevanz, weil die kleinen und mittelständischen Unternehmungen in unserem Lande und damit in allen neun Bun­desländern das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen.

Diese rund 360 000 Unternehmungen in Österreich beschäftigen an die zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bilden jährlich in etwa 58 000 Lehrlinge aus und sorgen für gewaltige Umsätze und damit eine Wertschöpfung im Interesse der Republik.

Es ist aber nicht nur diese Wertschöpfung, es ist auch die Wertschätzung, die diese kleinen und mittelständischen Unternehmungen quer über alle Wirtschaftssparten ge­genüber den Regionen zum Ausdruck bringen. Sie sorgen für jene Lebensqualität, die wir alle so sehr schätzen, dafür, dass wir in unseren Gemeinden jene Produkte und Dienstleistungen bekommen, die wir nicht nur für den täglichen Bedarf benötigen, sondern grundsätzlich für unser Wohlbefinden und unser Wohlfühlen. So gesehen ist es gut und richtig, wenn wir Unternehmungen, die in die Zukunft investieren, die in Wachs­tum investieren, die in Innovation investieren und die möglicherweise auch in ihre berufliche Zukunft gehen, nämlich indem sie ein Unternehmen gründen oder indem sie ein bestehendes Unternehmen in der Betriebsnachfolge betreuen, auch Unterstützung angedeihen lassen.

Wie sieht eine wirtschaftspolitische Unterstützung für Betriebe aus? – Da gibt es mannig­faltige Möglichkeiten, im KMU-Förderungsgesetz, das wir heute novellieren, geht es um Garantien, also um Haftungen für diese Betriebe. Diese Haftungen sind deshalb wichtig, weil damit die Finanzierung gesichert und die Finanzierung für verschiedene Betriebe auch darstellbar gemacht wird.

Wenn Sie wissen, dass es dabei um Investitionskredite geht, wenn Sie wissen, dass es um Betriebsmittelkredite geht, also um das Working Capital in den Unternehmungen, wenn Sie wissen, dass die Garantiequote rund 80 Prozent des Obligos ausmacht, das heißt, das Eigenrisiko bleibt immer noch bei 20 Prozent, entweder des Unternehmens oder bei Fremdkapitalfinanzierung der Bank, dann ist immer noch ein eigenes Risiko damit verbunden – in Zeiten wie diesen auch eine Herausforderung, wie wir alle täglich spüren.

Was tun diese Garantien als wirksames Instrument der Wirtschaftspolitik? – Sie geben auf der einen Seite Sicherheiten, Finanzierungssicherheiten, auf der anderen Seite haben sie einen sehr hohen Hebeleffekt – man muss wissen, dass mit 1 Million Euro an Risikokosten in etwa 35 Millionen Euro an Projektvolumen gehebelt werden; das ist schon etwas Ordentliches – und sie haben eine sehr hohe Finanzierungswirkung. 66 Prozent, sagt mir die AWS, hätten Projekte ohne Garantien nicht umsetzen können. Das heißt, zwei Drittel der Investitionen hätten sonst möglicherweise so nicht statt­gefun­den – also in der Tat ein sehr sinnvolles Instrument.

Unter Tagesordnungspunkt 2 verlängern wir für Arbeiterkammer und Wirtschafts­kam­mer, aber auch für die Bilanzbuchhalter, die Wirtschaftstreuhandberufe und die Zivil­techniker die Möglichkeit, Organsitzungen beispielsweise im Umlaufwege, also per Videokonferenz, abzuhalten. Wir ermöglichen es damit aber auch, Berufszugangs­prüfungen und Eidesabnahmen mittels Videokonferenz durchzuführen. Das heißt, all das sind Maßnahmen, die dazu dienen, schneller Entscheidungen treffen zu können, insbesondere in Zeiten einer Pandemie. Mit dieser Schnelligkeit sind aber auch hohe Transparenz und die Möglichkeit einer umfassenden Teilnahme auch für jene, die möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen physisch nicht vor Ort sein könnten, verbunden.

Ich habe gelesen, dass manche meinen, dass der Intransparenz das Wort geredet wird. Das Gegenteil ist der Fall, der Transparenz wird das Wort geredet. Im Rahmen solcher Sitzungen oder auch bei Prüfungsabnahmen kann die entsprechende Transparenz gewahrt werden, die Partizipation gewahrt werden und damit das erreicht werden, was wir gemeinsam wollen, nämlich eine positive Weiterentwicklung und die Vermeidung von Stillstand.

Es sind dies also zwei Gesetzesnovellen – unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 –, die Sinn machen und die wir guten Gewissens gemeinsam beschließen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.23

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Andrea Kahofer. – Bitte, Frau Bundesrätin.