16.46
Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie hier im Sitzungssaal und zu Hause Kollege Ingo Appé, du hast mir jetzt natürlich alles vorweggenommen, aber ich werde das trotzdem noch einmal ein bisschen konkretisieren.
Bei Tagesordnungspunkt 13 geht es um eine Änderung beim COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Mit dem Krisenbewältigungsfonds wurde im Jahr 2020 zu Beginn der Pandemie mit umfangreichen Maßnahmen reagiert, um allen Betroffenen möglichst rasch und effizient zu helfen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.
Mit diesem Fonds wurden die finanziellen Mittel insbesondere für folgende Handlungsfelder bereitgestellt: Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarktes, vor allem Kurzarbeit, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen, Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmenausfällen infolge der Krise, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz 1950 und Maßnahmen zur Konjunkturbelebung.
Über die Verwendung der Mittel muss der Finanzminister dem Budgetausschuss und müssen die zuständigen Fachminister dem zuständigen Ausschuss des Nationalrates monatlich einen detaillierten Bericht vorlegen. Ich glaube, in diese Richtung ist die Kritik des Kollegen Appé gegangen, aber da wird ja transparent vorgegangen, indem eben die Berichte vorgelegt werden müssen.
Im Krisenbewältigungsfondsgesetz wurde eine gesetzliche Beschränkung der auszahlbaren Mittel verankert und seit 2021 werden diese jeweils in den Untergliederungen budgetiert. Durch die heute zu beschließende Novelle sollen die bestehenden finanziellen Regelungen des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds weniger kompliziert beziehungsweise vereinfacht werden.
Die finanzielle Grenze in Höhe von 28 Milliarden Euro wird fallen und es sollen zukünftig die im Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge gelten. Das bedeutet, dass sich die Dotierung des Fonds zukünftig aus den laufenden Budgets und ihren Untergliederungen ergibt.
Mit dieser Novelle werden die Beträge automatisch an die künftigen Budgets angepasst. Dadurch sind dann auch keine Novellen des COVID-19-Fondsgesetzes mehr erforderlich. Aus diesen Maßnahmen ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder, Gemeinden oder die Sozialversicherungsträger.
Es handelt sich, meine Damen und Herren, bei dieser Gesetzesvorlage um eine Vereinfachung der Regelungen. Daher ersuche ich Sie namens meiner Fraktion, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.50
Vizepräsident Günther Novak: Herr Dr. Johannes Hübner, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.