15.00

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesord­nungspunkt folgen wir – das hat mein Vorredner ja schon gesagt – einem EuGH-Entscheid. Mit diesem Entscheid stärken wir den Arbeitnehmerschutz, denn wir beschließen etwas, das es vorher nicht gab. Das ist schon wichtig zu betonen. (Beifall bei Bundesrät:innen von Grünen und ÖVP.)

Wir ändern mit dieser Novellierung das österreichische Urlaubsrecht. Was ändern wir? – Dass auch bei ungerechtfertigtem Ausscheiden aus einem Arbeits­verhältnis Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein unverbrauchter Jahres­urlaub im Ausmaß von vier Wochen erhalten bleiben muss. Bisher verfiel der unverbrauchte Urlaubsanspruch nämlich im Fall des ungerechtfertigten Aus­scheidens. Es handelt sich also um eine Verbesserung des Arbeitnehmer­schut­zes. Das ist immer wichtig zu sagen. (Vizepräsident Hirczy übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben das übrigens für den öffentlichen Dienst bereits beschlossen. Interes­santerweise war die FPÖ bei dieser Abstimmung dafür. Ich bin also durchaus neugierig, warum man jetzt dagegen ist. Im Grunde ist der EuGH-Entscheid schon wichtig. Das EU-Recht hat uns in diesem Fall geholfen, die Arbeitneh­mer­rechte auszubauen und zu erweitern. Es wird nichts beschnitten, es wird nichts nach unten nivelliert, es wird nichts zurückgedreht, es wird auch nichts abge­schafft. Ganz im Gegenteil: Eine Gruppe, die bisher keinen Anspruch hatte, hat jetzt einen Anspruch. (Bundesrat Obrecht: Anwendungsvorrang ...!)

Wer ein bisschen die Lebensrealität und manchmal auch grausame Lebensreali­tät kennt, weiß, wo denn solche außergewöhnlichen Maßnahmen, solche außer­gewöhnlichen Kündigungsgeschichten vorkommen. Die kommen oft bei lebens­gefährlichen Arbeitsbedingungen, dann, wenn monatelang keine Bezahlung erfolgt, bei sexuellen Übergriffen, bei systematischem Mobbing, Diskriminie­run­gen und so weiter vor. Genau diese Leute, Herr Kollege Obrecht, bekommen jetzt Recht auf diesen Jahresurlaub. (Bundesrat Obrecht: Auch ohne diesen Beschluss! Auch ohne diesen Beschluss!)

Die Behauptung, dass einmal bestehende Urlaubsansprüche aus den Vorjahren nicht mehr geltend gemacht werden können, ist übrigens auch falsch. Das ist ja auch öfter geäußert worden. Das bleibt ja wie bislang bestehen. Was tatsächlich passiert, ist, dass vier Wochen an Jahresurlaub künftig von jenem Jahr abgegol­ten werden, in dem der vorzeitige Austritt stattfindet, so wie es der EuGH eben geurteilt hat. Diesen Anspruch gab es bisher nicht, aber mit dem Beschluss heute gibt es ihn. Deswegen kann man da getrost zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.03

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Marlies Steiner-Wieser. – Bitte, Frau Bundesrätin.