Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Korinna Schumann: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen,
eines Schreibens des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
der Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 17)
2. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen
Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2023 bis 2026 – BFRG 2023-2026) (1670 d.B. und Zu 1670 d.B. und 1786 d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1669 d.B. und 1787 d.B.)
3. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher am 30. November 2022 (16.30 Uhr) und 1. Dezember 2022 in Belgien, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Herr Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner wahrnehmen wird (Anlage 2)
4. Schreiben des Landtages
Schreiben des Verfassungsdienstes des Amtes der Tiroler Landesregierung betreffend die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates (Anlage 3)
5. Unterrichtung des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG
Nominierung von Herrn Mag. Thomas Steiner zum stellvertretenden Mitglied und Herrn Landesrat Werner Amon, MBA zum ordentlichen Mitglied des Ausschuss der Regionen (Anlage 4)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung) sowie
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
(siehe Tagesordnung) sowie
Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "NGO-Forum Soziale Grundrechte" (III-797-BR/2022)
zugewiesen dem Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen
und
Sportbericht 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-798-BR/2022)
zugewiesen dem Ausschuss für Sportangelegenheiten
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Eingelangt in laufender Sitzung:
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Korinna Schumann: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundesministerin für EU und Verfassung Mag.a Karoline Edtstadler vom 30. November bis 1. Dezember 2022 in Äthiopien bei gleichzeitiger Beauftragung von Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. mit ihrer Vertretung.
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl eines 1. Ordners beziehungsweise einer 1. Ordnerin für den Rest des 2. Halbjahres 2022 und die Wahl eines Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? (Bundesrat Steiner: Zur Geschäftsordnung! Antrag zur Geschäftsordnung!) – Bitte, Herr Bundesrat Steiner.