Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht über den Datenschutzbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministern für Justiz.

Der Datenschutzbehörde obliegt ja die Führung von Individualverfahren auf Antrag, die Führung amtswegiger Verfahren, die Führung internationaler grenzüberschreitender Verfahren, die Akkreditierung von Verhaltensregeln sowie die Führung von Verwaltungsstrafverfahren.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Da­tenschutzbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz, zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte, Herr Bundesrat.