15.45

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, vieles deutet darauf hin, dass die Covid-19-Pandemie im kommenden Jahr endgültig in die endemische Phase übergehen wird. Das ist eine gute Nachricht. (Bundesrat Steiner: Guten Morgen!)

Das Virus hat sich dahin gehend verändert, dass wir damit leben können, und auch unser Gesundheitssystem scheint künftig damit fertigzuwerden. Aus diesem Grund versucht die Bundesregierung, einen guten Übergang vom Pan­demiezustand in den Normalzustand zu schaffen. Allerdings werden wir dabei nicht unvorsichtig, und das ist auch klug, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir befinden uns jetzt in dieser Übergangsphase, und anstatt alles von heute auf morgen über Bord zu werfen, müssen wir noch mit etwas Vorsicht und auch Voraussicht ins kommende Jahr gehen und weiter auf Sicht fahren. Wir beobachten daher die Entwicklungen bis Ende Juni 2023 weiter und verlängern einige Maßnahmen temporär, wie zum Beispiel das COVID-19-Lagergesetz. Das ist deshalb wichtig, weil es eine Rechtsgrundlage für die Bewirtschaftung des Bundeslagers über das heurige Jahr hinaus braucht, um (Bundesrat Steiner: Um Impfstoffe zu verschenken!) Schutzausrüstungen und medizinische Produkte weiterhin vorrätig zu haben und Güter auch weiterhin nach Zeitablauf unentgelt­lich an Pflegeeinrichtungen, Krankenanstalten und so weiter abgeben zu können.

Wir verlängern auch die Bestimmung, dass im Falle von Personalmangel Pflege­personal in Ausbildung eine Basisversorgung übernehmen darf. Es ist ja bekannt, dass der Pflegebereich unter Personalknappheit leidet – das war auch schon vor der Pandemie so –, daher ist es auch sinnvoll, wenn Menschen, die in der Basisversorgung arbeiten, die Ausbildung noch nicht ganz abgeschlossen haben müssen. Das hilft einerseits den zu Betreuenden und entlastet andererseits auch das Personal.

Ebenso wird es weiterhin Gratisimpfungen im niedergelassenen Bereich und Wohnzimmertests in den Apotheken geben. Dieses Angebot muss ja nicht in Anspruch genommen werden, aber es kann in Anspruch genommen werden.

Gleichzeitig laufen aber nicht mehr benötigte Maßnahmen aus, wie erst ver­gangene Woche die 3G-Regelungen in den Alten- und Pflegeheimen sowie in den Krankenhäusern – und auch das ist gut so.

Das heißt: Weiterhin benötigte Maßnahmen werden – wohlgemerkt mit Ablauf­datum – verlängert und nicht mehr benötigte Maßnahmen werden abgeschafft. Das ist ein guter Mittelweg, meine sehr geehrten Damen und Herren, den es in der aktuellen Übergangsphase von der Pandemie zur Endemie braucht.

Darüber hinaus – Kollegin Hauschildt-Buschberger hat das auch angesprochen – novellieren wir das Gesundheitstelematikgesetz, und das ist aus meiner Sicht ein ganz, ganz wichtiger Punkt, der auch auf der Höhe der Zeit ist. Mit der Covid-19-Pandemie hat auch das E-Rezept in Österreich Einzug gehalten. Wenn man es so bezeichnen will, ist es eines der wenigen positiven Resultate und ein wirklich gutes Beispiel dafür, welche Vereinfachungen Digitalisierung bringen kann, denn für die Patientinnen und Patienten bedeutet das E-Rezept einen Fortschritt, der ihnen viele Wege erspart, allerdings gab es bisher gewisse Ein­schränkungen. Künftig – und das ist eine weitere große Erleichterung – werden auch Medikamente ins E-Rezept aufgenommen, die zwar verschreibungs­pflichtig sind, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie zum Beispiel Fiebersäfte für Kinder oder auch Verhütungsmittel. Diese mussten bisher noch über das klassische Papierrezept abgewickelt werden.

Der Schlüssel für dieses E-Rezept ist sinnvollerweise die E-Card. Auf der E-Card ist sozusagen nicht das Rezept gespeichert, sondern die E-Card bildet einen Schlüssel, damit sowohl die Ärzte als auch die Apotheker das E-Rezept abwickeln können. Das ist deshalb eine sinnvolle Maßnahme, weil alle Menschen über eine E-Card verfügen und auch Gruppen, die weniger mit digitalen Medien zu tun haben, da explizit nicht ausgeschlossen sind.

Es wird meines Erachtens wie schon gesagt ein guter Mittelweg in der aktuellen Phase der Pandemiebekämpfung begangen. Das bringt Sicherheit für den Fall der Fälle und gleichzeitig keine unnötigen Maßnahmen und Einschränkungen. Es bleibt der Leitspruch: So wenige Maßnahmen wie möglich, so viele wie not­wendig. Ich denke, das ist vernünftig, das ist ein guter Mittelweg. In diesem Sinne ersuche ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.51

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. – Bitte, Herr Bundesrat.