Bundesrat Florian Krumböck, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! In der finalen Runde zurück zum Thema Medienpolitik: Wir wissen, Medien unterliegen – genauso wie die Gesellschaft – dem digitalen Wandel und müssen sich daher entsprechend einstellen. Deshalb meine Frage: Welche Unterstützung setzen Sie in diesem Wandel? Und vor allem:

1936/M-BR/2023

„Welche Rolle spielt die Digitaltransformationsförderung für die heimische Medienpolitik?“

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Vielen Dank. Ich glaube, eine ganz, ganz große, denn wenn man sich weltweit die Entwicklung an den Medienmärkten ansieht, dann sieht man einfach, es geht weg vom klassischen Print hin zu einer digitalen Nutzung.

Wenn wir einen starken Medienstandort haben wollen und wenn wir weiter gute Medien in unserem Land haben wollen, dann müssen diese Innovationen auch in den Medienhäusern stattfinden. Wir incentivieren das jetzt mit Förderungen, indem wir Projekte von nicht bloß lokalen Tages-, Wochen- und Monatszeitungen, aber beispielsweise auch Volksgruppenzeitungen und nicht kommerziellem Rundfunk, TV und Radio unterstützen, die die Digitalisie­rung in den jeweiligen Häusern vorantreiben.

Die Inhalte können drei Bereiche abdecken, nämlich digitale Transformation, Digitaljournalismus – also wenn es um die Stärkung der journalistischen Tätigkeit, von journalistischen Mitarbeitern im Digitalbereich geht – und die Erhöhung des Jugendschutzes und der Barrierefreiheit von Inhalten im Digitalbereich, denn klar ist auch: Wenn Medien sich in den digitalen Raum hinein entwickeln, dann muss es auch Sicherheitsvorkehrungen geben und dann müssen sie auch für alle zugänglich sein.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Florian Krumböck, BA (ÖVP, Niederösterreich): Frau Ministerin! Sie haben heute schon zum Beispiel das geplante Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz und die geplante Novelle zum Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz angesprochen, die ja bei diesem Wandel, aber auch grundle­gend die Qualität des Journalismus und unserer Medien in Österreich fördern sollen.

Meine Zusatzfrage dazu: Können Sie uns da über den derzeitigen Stand der Novellen, das Verfahren und vielleicht auch über die Ergebnisse der Begutachtung informieren?

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es über viele Jahre, gar Jahrzehnte, keine Novellierung der bestehenden Gesetze gegeben hat. Die Presseförderung, die es seit vielen Jahrzehnten gibt, ist unverändert gewesen, das Medientransparenzgesetz ist bereits viele Jahre alt. Es war immer der Wunsch der Branche, aber auch von Medienexpertinnen und -experten, dass man sich auf die Qualität und auf den Journalisten, auf die Journalistin konzentriert und die Arbeitsbedingungen im Rahmen einer neuen Förderung stärkt.

All dem sind wir jetzt nachgekommen. Die Gesetzesmaterien waren in Begut­achtung, die Stellungnahmen sind eingelangt, die Expertinnen und Experten prüfen das derzeit, arbeiten dort, wo es vernünftige und gute Anmerkungen gab, noch um. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen in den weiteren parlamentarischen Prozess einsteigen können. Ich hoffe natürlich sehr auf eine breite Zustimmung, besonders bei den Gesetzen, an denen wir alle Interesse haben, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Medien, der Demokratie und der Medienvielfalt in unserem Land. – Ich hoffe sehr auf Ihre Zustimmung zu diesen Materien.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Bundesrat Mag. Sascha Obrecht zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Ministerin! Das fand ich bis zu einem gewissen Grad sehr unterhaltsam, dass Sie in dieser Frage vor allem dem Qualitätsjournalismus einen Stellenwert einräumen wollen. Warum sage ich das? – Ganz konkret: Bei der Digitaltransformationsförderung profitiert vor allem der Boulevard, der klatscht in die Hände. 9,3 Millionen Euro gehen allein ans Mediaprint-Haus.

Die Frage an Sie – Sie sind für Medien zuständig – ganz konkret: Was tun Sie für Qualitätsjournalismus? Halten Sie es zum Beispiel für ein Qualitätsmerkmal, wenn man eine Förderung daran hängt, ob ein Medium 30 Millionen Zeichen in einem Jahr publiziert? – Das ist für mich ein Quantitäts-, aber kein Quali­tätsmerkmal.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: All das sind Dinge, die wir uns jetzt im Rahmen der Begutachtung noch ansehen. Ich glaube, es ist legitim, wenn man Begut­achtungs­prozesse ernst nimmt, dass man sich ansieht, welche Rückmeldungen von den Expertinnen und Experten und auch von den betroffenen Organisationen kommen. Deshalb sage ich gerade zu Ihrer letzten Frage: Das sehen wir uns jetzt an. Sie dürfen es nur nicht vermengen.

Es gibt die Digitaltransformationsförderung, die darauf abzielt, dass bestehende Printmedien ins digitale Zeitalter transformieren können. Und dann gibt es die Förderung des qualitätsvollen Journalismus, und die zielt darauf ab, dass Journalistinnen und Journalisten gute Arbeitsbedingungen vorfinden, das heißt, dass es laut Begutachtungsentwurf kollektivvertragliche oder kollektivver­tragsähnliche Anstellungen und Qualitätssicherungssysteme in den Redaktionen gibt, ein Fehlermanagement, zum Beispiel auch eine Zusatzförderung für Auslandskorrespondenten, da ich auch das als Qualität erachte, wenn man live und unverfälscht Content aus dem Ausland nach Österreich bekommt. Es gibt Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in Führungsebenen, Frauenförderungspläne.

Das sind die Qualitätskriterien, die auch ich für gut erachte, ansonsten wäre der Begutachtungsentwurf zu den Qualitätskriterien so nicht eingereicht worden. Ich denke aber auch, dass es Common Sense unter den Medienexpertinnen und -experten ist, dass das Maßstäbe sind, mit denen man journalistische Qualität sicherstellen kann.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Josef Ofner zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Frau Minister! Sie haben ja zuerst bereits gesagt, was auch Kanzler Nehammer in seiner inszenierten Rede vollmundig angekündigt hat, dass es in Schulen künftig Maßnahmen zur Forcierung von politischer Bildung und Medienkompetenz geben soll und auf diese gesetzt werden sollte.

Da wir ja gebrannte Kinder sind, wenn es um die Unabhängigkeit von Medien im Zusammenhang mit ÖVP-Regierungspropaganda geht, da diese einfach gekauft werden – das haben wir ja bei Corona gesehen –, stellt sich folgende Frage: Wie werden Sie die Meinungsvielfalt in den Schulen entsprechend medial abbilden?, vor allem aber: Nach welchen Kriterien werden die Medien ausgesucht und wird deren Unabhängigkeit sichergestellt? (Beifall bei der FPÖ.)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Also ich möchte Ihre wüste Unterstellung einmal zurückweisen. (Zwischenruf des Bundesrates Ofner.) Es ist ganz zentral, dass, wenn Medienkooperationen stattfinden, das entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgehandelt wird. Ja, wir verschärfen diese gesetzlichen Bestimmungen jetzt noch einmal mit einer Novelle des Medientrans­pa­renz­gesetzes , von der ich vorhin gesprochen habe. Ich glaube, es ist richtig, dass es Medienkooperationen geben kann, denn auch die öffentliche Hand muss die Menschen über gewisse Maßnahmen informieren.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Als Frauenministerin ist es mir wichtig, dass jede Frau weiß, wo sie Unterstützung bekommt, wenn sie Opfer von Gewalt ist. Dem Innenminister ist es wichtig, dass jede Frau weiß, dass sie die Polizei anrufen kann, wenn häusliche Gewalt stattfindet. Deshalb investieren wir auch in unsere Informationskampagnen, um die Menschen mit unseren Angeboten zu erreichen. Das entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzuwickeln und darüber hinaus ein höchstes Maß an Transparenz walten zu lassen, denn schließlich geht es um den Einsatz von Steuergeld, ist auch Zielrichtung des neuen  Medien­transparenzgesetzes, das jetzt in Begutachtung war.

Zu Ihrer eigentlichen Frage: Was die Medienkompetenz betrifft, braucht es meines Erachtens unterschiedliche Mittel. Es braucht die Befassung der Schüle­rinnen und Schüler mit Medien, es braucht ein eigenes digitales Unterrichtsfach, in dem sie über digitale Methoden informiert werden, und es braucht natürlich den Zugang der Jugendlichen zu qualitätsvollen Medien, denn natürlich kann es nicht sein, dass sich unsere Jugend immer nur über Tiktok und Telegram und Instagram informiert. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Ich unterstütze daher den Vorstoß des Bundeskanzlers, dass er die Schulen auch mit Qualitäts­medien in Verbindung bringen will beziehungsweise den Schülerinnen und Schülern diese Zeitungen auch im Rahmen des Unterrichts näherbringen will. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrat Ofner: Was sind denn Qualitätsmedien? Wer legt denn die Kriterien fest?)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu einer weiteren Zusatzfrage ist Herr Bundesrat Marco Schreuder zu Wort gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Ministerin, ich möchte noch einmal kurz auf die Digitaltransformationsförderung zurückkommen. Die Mindestprojektsummen für diese Förderungen sind ja relativ hoch. Gibt es schon Überlegungen, dass man diese Mindestprojektsummen senken könnte, damit auch kleinere Medien Zugang zu diesen Förderungen bekommen?

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Für die Umsetzung der Digitaltransforma­tions­förderung ist die RTR zuständig. Es ist jetzt der erste Umsetzungszyklus, wo man sich einmal ansieht, wie dieses neue Fördermodell aufgesetzt wird. Ich glaube, es ist auch nicht immer so leicht, ein völlig neues Fördersystem zu imple­mentieren. Ich denke, die RTR hat das gut gemacht. Selbstverständlich kann man sich im Rahmen von Evaluierungen nach den ersten Förderzyklen gewisse Themen ansehen.

Persönlich denke ich aber auch, dass man schon eine Ausgewogenheit zwischen Verwaltungsaufwand und dem Einsatz von Steuermitteln schaffen muss. Das muss in dieser Einordnung also auch irgendwie mitberücksichtigt werden. Daher gibt es klassischerweise in vielen Häusern, auch in meinem Ministerium, wenn ich die Integrationsförderungen ansehe, auch Grenzen an Fördersummen, damit die Verwaltung dieses große Maß an Anträgen auch gut abarbeiten kann.

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Fragestunde ist beendet.