Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Herr Präsident! Geschätzte Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird.

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen die einheitliche Kategorisierung der Leistungen in Anlehnung an die Klassifikation der Auf­gabenbereiche des Staates legistisch verankert und die Datenverfügbarkeit durch eine Erweiterung des Kreises der Datenquellen für die Transparenz­datenbank weiter verbessert werden.

Der Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke schön.

14.22

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ingo Appé. – Bitte, Herr Kollege.