21.17

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Dass Denkmalschutz ein ganz wichtiges Instrument zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes darstellt, bedarf wohl keiner besonderen Erörterung. Dass dessen Regulierung einer gesetzlichen Verankerung bedarf, wurde bereits vor 101 Jahren erkannt. Es erscheint auch verständlich und notwendig, eine zeitgemäße Adaption des Denkmalschutzgesetzes vorzunehmen, um dem Bundesdenkmalamt als vollziehender Behörde ein modernes und übersichtliches Instrument in die Hand zu geben.

Zum vorliegenden umfangreichen Gesetzentwurf wurde aber bereits im Begutachtungsverfahren in 118 Stellungnahmen fast ausnahmslos vehemente Kritik geübt. Der Entwurf beinhaltet zwar einige positive Ansätze, wie die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in Veränderungsverfahren und hinsichtlich internationaler Verpflichtungen, ohne jedoch eine adäquate Verankerung des Unesco-Welterbes nach internationalen Standards vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Insbesondere wäre die Koordinierung der nationalen Umsetzung der Welterbekonvention ausschließlich auf Ebene des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport anzusiedeln gewesen. Auch die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Denkmalbeirates, des Gremiums zur Beratung des Bundesdenkmalamtes beziehungsweise der zuständigen Bundesministerin, des Bundesministers, wird durch ein neues Bestellungsverfahren beeinträchtigt.

Im Bereich der Archäologie werden archäologische Ausgrabungen durch den Entwurf erheblich erschwert, zum Beispiel durch das Verbot von modernen Metallsuchgeräten in Ausgrabungsstätten. Die vorgesehene dauernde Aufbewahrungspflicht von Fundstücken lässt die Frage offen, wo diese Funde gelagert werden sollen und wer die Kosten für die Aufbewahrung tragen soll.

Die Gesetzesnovelle schließt Personen von archäologischen Nachforschungen aus, die kein einschlägiges Studium abgeschlossen haben. Das kann aber dazu führen, dass Fundmeldungen bedeutender und daher meldepflichtiger Bodenfunde unterdrückt werden. Wenn etwa ein Bauer beim Pflügen seines Ackers plötzlich auf antike Tonscherben stößt, die auch nach seinem laienhaften Verstand historische Bedeutung haben könnten, muss er warten, bis – vielleicht nach Tagen – eine graduierte Archäologin oder ein graduierter Archäologe erscheint, der/die hoffentlich auch über die Entscheidungsbefugnis verfügt, wo die Fundstücke gelagert werden sollen und wer die Kosten dafür trägt – absurd! (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Sammelsurium widersinniger Vorschriften und Verbote, gekoppelt mit der vertanen Chance der Öffnung des Denkmalschutzes durch Aufnahme einer Zweckbestimmung entsprechend den baukulturellen Leitlinien des Bundes, eine Baukultur von hoher Qualität zu fördern, ist völlig ungeeignet, das Anliegen des Denkmalschutzes in zukunftsorientierter Weise zu regeln. Daher bleibt mir und meiner Fraktion beim besten Willen nichts anderes übrig, als diesen Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.21

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Ich möchte noch eine Begrüßung nachholen und begrüße natürlich sehr herzlich bei uns im Bundesrat Frau Staatssekretärin Andrea Mayer. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile dieses.