Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 12 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

Tagesordnungspunkt 5:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 12:

„Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 12/1 EA ein.

Abstimmungen: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen.

Der Entschließungsantrag [...] wird abgelehnt“.

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Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 12 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 411/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wird;

der Entschließungsantrag 412/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenlage zur Elternkarenz verbessern!“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz zugewiesen wird;

der Entschließungsantrag 413/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gratis Öffis für alle Kinder“, der dem Ausschuss für Verkehr zugewiesen wird;

der Entschließungsantrag 414/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogen­politik  in Österreich und der EU“, der dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten zugewiesen wird;

sowie der Entschließungsantrag 415/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Marlies Doppler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Mittwoch, 29. Mai 2024, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bun­desrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Montag, 27. Mai 2024, 14 Uhr, vorge­sehen.

Die Sitzung ist geschlossen.