Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungs­gesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen,

eines Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz

verweise ich auf die bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 969. und der 970. Sitzung des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung bereits gestern im Sitzungssaal verteilte Mitteilung der 969. und der 970. Sitzung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

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(Schriftliche Mitteilung siehe 969. Sitzung des Bundesrates.)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. am 11. Juli in der Schweiz bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Aufgrund eines mir zugekom­menen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungs­punkte 1 bis 3, 5 und 6, 19 und 20, 22 und 23, 25 und 26, 27 und 28 sowie 29 und 30 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erheben sich dagegen Einwände? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.