Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zum 4. Tagesordnungspunkt.
Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.
Es liegt mir gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag der Bundesräte Mag. Himmer, Kolleginnen und Kollegen vor, den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 neu zu wählen.
Er setzt sich aus 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen, wobei 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag auf Wahl des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt mir folgende Nominierung der Fraktionen für die Mitglieder und Ersatzmitglieder vor:
Mitglieder:
von der ÖVP vorgeschlagen: Mag. Franz Ebner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Margit Göll, Günther Ruprecht, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Markus Stotter, BA;
von der SPÖ vorgeschlagen: Sandro Beer, Mag. Sandra Gerdenitsch, Doris Hahn, MEd MA, Dr. Manfred Mertel;
von der FPÖ vorgeschlagen: Markus Steinmaurer, Marlies Doppler, Klemens Kofler.
Ersatzmitglieder:
von der ÖVP vorgeschlagen: Bernadette Geieregger, Silvester Gfrerer, Barbara Prügl, Ernest Schwindsackl, Christoph Stillebacher, Christoph Thoma;
von der SPÖ vorgeschlagen: Günter Kovacs, Dominik Reisinger, Stefan Schennach, Michael Wanner;
von der FPÖ vorgeschlagen: Irene Partl, Herbert Kober, Mag. Isabella Theuermann.
Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diese Wahlvorschläge durch Handzeichen vornehmen lassen.
Ich bitte die Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.