RN/121

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025) (97 d.B. und 147 d.B. sowie 11668/BR d.B.)

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 18. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sandro Beer.

RN/122

Berichterstatter Sandro Beer: Geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden, präsentieren. 

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. Ich erteile es ihr. 

RN/123

18.00

Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir eine große Ehre, heute meine erste Rede im Bundesrat halten zu dürfen und dann gleich zu einem solch wichtigen Thema. Wir beraten heute über eine Gesetzesänderung, die nicht nur notwendig, sondern schon längst überfällig ist. Es geht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und damit um einen Kernbereich jeder demokratischen und verantwortungsvollen Rechtsordnung. (Präsident Samt übernimmt den Vorsitz.)

Mit der Erneuerung des Ehegesetzes ziehen wir eine ganz klare und auch notwendige Grenze: keine Ehen mehr unter 18 Jahren und keine Ehen zwischen Verwandten – Punkt. Das ist keine Symbolpolitik und kein ideologisches Projekt, sondern ein ganz klarer Schutzauftrag. Das ist der gesetzliche Ausdruck unseres gesellschaftlichen Konsenses: dass junge Menschen in Österreich vor Zwang, vor Druck und vor Ausnutzung geschützt werden müssen, unabhängig von Herkunft, Religion oder auch Weltanschauung. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Um Kinderehen in Österreich wirksam zu bekämpfen und Kindern die Rechte der Kinderrechtskonvention garantieren zu können, ist dieses Gesetz mehr als nur notwendig; ein Gesetz, das Mädchen und Buben davor schützt, in ein Leben gedrängt zu werden, für das sie nicht bereit sind und dem sie selber nie zugestimmt haben. Und wir als Gesetzgeber, als Politiker:innen, aber auch als Gesellschaft sind aufgefordert, da zu handeln. Kinderrechte sind nicht einfach nur ein schönes Beiwerk, sie sind der Maßstab dafür, wie ernst wir die Menschenrechte wirklich nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].)

Ein Kind hat ein Recht auf Schutz, auf Bildung, auf Spiel, auf Entwicklung, aber vor allem auch auf Zeit – Zeit, um sich zu entfalten, Zeit, um zu lernen, was es heißt, Beziehungen auf Augenhöhe einzugehen. Eine Ehe ist keine Kindersache. Eine Ehe ist ein Bund, der auf freiem Willen und auf Reife basiert. Wer Kinder verheiratet, nimmt ihnen exakt diese Freiheit. Wir sprechen hier über eine Realität, die es auch in Österreich gibt, und es ist unsere Pflicht, sie nicht länger zu verdrängen. 

Und ja, ich habe die Debatte im Nationalrat genau verfolgt. Dass die FPÖ versucht, dieses Gesetz auf eine rein migrationspolitische Ebene zu reduzieren, ist – mit Verlaub – weder sachlich noch neu. Die Argumentation der Freiheitlichen, dass dieses Gesetz nur wegen angeblich zu viel Zuzug notwendig sei, ist nicht nur falsch, sondern auch brandgefährlich. Sie verharmlost das Problem, reduziert es auf Migration und macht damit genau das, was die FPÖ am besten kann: spalten statt schützen. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Anstatt sich ernsthaft mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, nämlich mit dem Schutz von Kindern, wird fast schon reflexartig der Zuzug verantwortlich gemacht (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo haben wir denn bei uns das Problem?), aber der Schutz von Kindern ist keine Frage von Herkunft (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo gibt es bei uns in Österreich das Problem?), er ist eine Frage von Haltung. Dass es Zwangsehen nur unter Migrant:innen gäbe, ist schlichtweg falsch. Es geht über kulturelle, über religiöse und auch über soziale Grenzen hinweg. Und wer versucht, das auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zu reduzieren, verkennt die Realität (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, das ist so!) oder will sie auch ganz bewusst verzerren. Statt Lösungen zu suchen, wird einfach nur Stimmung gemacht. Dabei wissen wir, Zwangsehen gibt es nicht nur in migrantischen Familien, Missbrauch geschieht nicht nur in anderen Kulturkreisen und der Schutz von Kindern betrifft alle, unabhängig von Herkunft, von Religion oder von Status. 

Genau das unterscheidet uns als Sozialdemokrat:innen von jenen auf der rechten Seite des Hauses: Wir machen Politik für Menschen und nicht gegen sie. (Beifall bei der SPÖ.) Für uns steht im Mittelpunkt, wie wir das Leben derjenigen verbessern, die auf uns angewiesen sind. Und ja, Kinder sind auf uns angewiesen. Sie haben keine starke Lobby, sie sitzen nicht an Entscheidungstischen und sie halten keine Reden genau in diesem Saal. Darum ist es unsere Aufgabe, für sie zu sprechen, ihre Rechte zu verteidigen, ihnen ein Aufwachsen zu ermöglichen, das frei von Angst, frei von Zwang und auch frei von Überforderung ist. Und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen klar: Wer Minderjährige verheiratet, egal in welchem Kulturkreis, handelt gegen unsere Grundwerte. Wer Inzest legalisieren will oder zulässt, handelt gegen jede Form von Menschenwürde. Und wer versucht, dieses Gesetz als Migrationsproblem abzutun, betreibt einfach nur Ablenkung und zeigt einmal mehr, dass es nie um Kinder- oder um Menschenrechte geht, sondern nur um rechte Stimmungsmache. 

Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz Kinderrechte stärken. Wir schützen Kinder nicht nur auf dem Papier, sondern mit ganz klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, und wir senden ein unmissverständliches Signal: Kinderehen haben in Österreich keinen Platz, Verwandtenehen ebenso wenig. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.05

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Barbara Prügl. Ich erteile es ihr. 

RN/124

18.05

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Standesbeamtin frage ich bei der Trauung die Verlobten immer: Willst du aus eigenem und freiem Willen die Ehe eingehen mit dieser Person? Und da kommen wir dem schon auf den Punkt: „aus eigenem und freiem Willen“. 

Mit dem Versprechen und der Bejahung der Frage wird die Ehe rechtsgültig, auch wenn es nüchtern betrachtet eigentlich ein bloßer Vertrag ist. Doch dahinter steckt viel mehr: Es ist ein umfassender Vertrag, der gerade Minderjährige in ihrer Entscheidung definitiv überfordert. Wir wissen, dass gerade bei sehr jungen Menschen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Ehen eben nicht immer freiwillig eingegangen werden. Und gerade junge Mädchen werden innerhalb der Familie dabei sehr großem Druck ausgesetzt. Sich diesem zu widersetzen, fällt oft sehr schwer. 

Das Eheverbot für unter 18-Jährige ist daher eine klare Ansage: Wir machen Schluss mit Kinderehen. Wir schützen Minderjährige. Wir schützen junge Frauen. Wir stärken das Kindeswohl für alle Mädchen und junge Menschen, die in Österreich leben. Das Eheverbot für Minderjährige stärkt vor allem die Rechte von jungen Menschen und insbesondere junge Frauen. Mit dem Eheverbot stärken wir aber auch definitiv die Mädchen im selbstbewussten Heranwachsen. 

Wie sieht die Regelung nun konkret aus? – Ab 1. August dürfen nur mehr jene heiraten, die volljährig sind, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Wir haben bislang eine Regelung gehabt, die eigentlich auch grundsätzlich eine Eheschließung für unter 18-Jährige verboten hat, es hat aber eine Ausnahme gegeben, und das ist gerade der springende Punkt, die Ausnahme war nämlich, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mittels Zustimmung der Eltern oder mittels gerichtlicher Genehmigung dann für ehefähig erklärt wurden, und das fällt mit dieser Regelung nun definitiv weg. Das gilt natürlich auch für eingetragene Partnerschaften. 

Was noch dazukommt, ist das Eheverbot für Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie, also dass in Zukunft der Cousin die Cousine oder der Onkel die Nichte nicht mehr heiraten darf. Ich meine, das ist, und das möchte ich betonen, aus medizinischen Gründen – und es ist, glaube ich, auch unser Auftrag, für die Gesundheit der Menschen in Österreich zu sorgen – absolut richtig und wichtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der Volkspartei halten das, was wir vor der Wahl versprochen haben: die Modernisierung des Eherechts mit dem Verbot von Kinderehen. 

Ich möchte hier schon noch ein Thema ansprechen, und zwar: In Österreich gilt das Eherecht des Herkunftslandes. Das heißt, dass Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, in Österreich anerkannt werden, wenn die Ehepartner mindestens 14 Jahre alt sind. Da ist noch der Haken. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und ich bin wirklich froh und dankbar, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass da jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, um eine ordentliche und vernünftige Lösung zu finden. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Eheverbot für unter 18-Jährige sagen wir ganz klar Nein zu Kinderehen, Nein zu Ehen unter Druck. Und wir sagen auch ganz klar Ja zur Stärkung des Selbstbewusstseins junger Frauen und Ja zu mehr Kinderschutz. – Danke für die Einstimmigkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.09 

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm. 

RN/125

18.09

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Jetzt habe ich endlich einmal die Möglichkeit, dir, lieber Herr Präsident, auch persönlich zu sagen: Alles Gute für deine Präsidentschaft! Ich freue mich auf ein gutes halbes Jahr.

Wir beraten heute ein Gesetz, meine Damen und Herren – wir haben es jetzt schon gehört –, das an der Oberfläche als Maßnahme zum Kinderschutz verkauft wird, und in Teilen ist es das natürlich auch – denn ja, es ist selbstverständlich richtig und längst überfällig, dass in Österreich keine minderjährige Person mehr zur Ehe gedrängt oder gar gezwungen werden kann, auch nicht mit einem Gerichtsbeschluss, so war es bisher möglich, mit dem man dann einem 16-jährigen Mädchen zum Beispiel eine vermeintliche Ehefähigkeit attestiert hat. Damit ist jetzt Schluss. Die Abschaffung dieser Ausnahme meine Damen und Herren, begrüßen wir Freiheitliche mit Nachdruck, und ja – jetzt werde ich gleich das Vorurteil der Kollegin Schweiger bestätigen –, wir alle wissen – zumindest uns ist es klar, jene, die den Tatsachen ins Auge sehen –, woher dieses Problem in Wahrheit kommt: Es kommt aus Parallelgesellschaften, die durch jahrelange verfehlte Migrationspolitik herangezüchtet wurden; so ist es. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.) 

Zwangsehen, Kinderehen und innerfamiliäre Ehen sind keine Erscheinungsbilder des österreichischen Kulturkreises. Mich würde ja interessieren, Frau Kollegin Schweiger, da Sie das heute erklärt haben: Wo gibt es denn das in Österreich? Ich habe jetzt noch einmal meine Kollegen gefragt, ob es das irgendwo vorkommt. Also ich komme aus Sieghartskirchen, das ist eine ländliche Gegend, ich weiß, Sie sind aus der Stadt, da ist das natürlich überhaupt nicht möglich, denn auch eine Abgeordnete der Grünen hat gesagt, am Land kann das vorkommen. – Na dann zeigen Sie mir die Familien, wo es dieses Problem gibt. Geben tut es das zu 99,9 Prozent bei den Zugewanderten. Wissen Sie, Frau Kollegin, wenn Sie sagen, wir haben nur dieses eine Thema, dann muss ich sagen, ja, das ist halt ein Problem, wenn es genau da das Problem mit der Zuwanderung gibt. Aber dann würde ich Ihnen einmal raten: Öffnen Sie die Augen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben mit Ihrer Politik genau diese Praktiken nach Österreich importiert. Das gehört weder nach Wien noch nach Linz, aber es gehört auch nicht in irgendein Hinterzimmer, nämlich jener Communities, in denen das Wort des Familienoberhauptes – wie wir heute schon von der Frau Ministerin gehört haben: Patriarchat – mehr zählt als das österreichische Recht. Das kann es nicht sein! 

Wie gesagt, im Nationalrat hat auch eine grüne Abgeordnete behauptet, dass das nicht nur bei den Zuwanderern so ist, sondern das gibt es am Land. Mhm, am Land kommt das oft vor! Also wie gesagt ich kenne das nicht. Wenn es wirklich einmal vorkommt, dann ist es eine Ausnahme, aber ich kenne keinen einzigen Fall. (Zwischenruf des Bundesrates Peterl [SPÖ/NÖ].)

Danach hat sich die grüne Abgeordnete verstiegen und hat gesagt: Na ja aber da gab es doch etwas. Da gab es die Kaiserin Sisi, die ist 1854 – am 24. April, das nur so nebenbei – mit 16 Jahren verheiratet worden! – Ja, stimmt, das ist rückständig, und das gibt es heute Gott sei Dank nicht mehr, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Was ich aber schon an diesem Vergleich der grünen Abgeordneten sehr amüsant finde, ist, wenn dann gerade eine grüne Mandatarin damit eine Kultur als rückständig bezeichnet, in der solche Kinderehen heute nach wie vor Realität sind, natürlich ohne zu begreifen, was sie da eigentlich gerade gesagt hat. Aber gut, ich nehme das hin, in 170 Jahren oder 171 Jahren, wenn man genau ist, kann sich eine Gesellschaft auch weiterentwickeln, manche schneller als andere. 

Daher ist es vollkommen richtig, dass künftig keine Ehe mehr zwischen 16-Jährigen und irgendjemand anderem möglich sein wird, und es ist ebenso richtig und wichtig, dass Verwandtenehen – Cousin mit Cousine, Neffe mit Tante, wie auch immer – untersagt werden, nicht nur aus moralischen, sondern – wie wir es gehört haben – aus medizinischen Gründen. Genau so ist es. Das bestätigen übrigens auch Fachmeinungen. 

Dass damit auch gleichgeschlechtliche Verbindungen innerhalb dieser verwandtschaftlichen Nähe ausgeschlossen werden, ja, das ist ein logischer Schritt in der Rechtssystematik. Ebenso klar muss aber auch gesagt werden, dieses Gesetz ist sehr wohl in erster Linie Symbolpolitik, denn, wie wir gerade von meiner Vorrednerin gehört haben, wenn sie zum Beispiel ins Ausland fahren und sich dort verheiraten, wenn sie 14 Jahre alt ist, und dann retour kommen, wird diese Ehe in Österreich anerkannt. 

Wir wissen ganz genau, das schützt eben genau das einzelne Mädchen in Österreich formell vor der Zwangsehe, aber es schützt eben nicht die Gesellschaft in diesen Milieus, wo diese Ehen nämlich trotzdem sozial erzwungen werden – ohne Standesamt in Österreich, ohne Trauschein in Österreich, aber durch massiven familiären Druck. Das gibt es nach wie vor. – Und nein, meine Damen und Herren, und nein, Frau Kollegin Schweiger, in Österreich gibt es das eben nicht (Beifall bei der FPÖ), zumindest nicht bei österreichischen Familien. 

Was wir brauchen, meine Damen und Herren, das ist mehr als nur diese Symbolpolitiknovelle. Wir werden ihr natürlich zustimmen, weil es ein guter erster Schritt ist, aber wir brauchen wirklich beinharte Aufklärung. Wir brauchen strafrechtliche Konsequenzen, und vor allem brauchen wir den Mut, die Dinge auch beim Namen zu nennen und nicht zu sagen: Boah, nur die böse FPÖ spricht das immer an! – Ja wir haben den Mut, das ist der Unterschied. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Was ist der Unterschied zwischen Dickpics und einer Minderjährigenehe?) – Herr Kollege, ich weiß, Sie sind auch ein bisschen verhaltensauffällig, aber Ihnen erkläre ich gerne den Unterschied: Der Unterschied ist, ob ich ein Bild geschickt bekomme, oder ob ich mit 14 Jahren – als junges Mädchen – verheiratet werde und dann vielleicht mit einem 50-jährigen Sex haben muss. Das ist ein kleiner Unterschied! Das verstehen Sie bei der SPÖ nicht, darum sind Sie auch für Transsexuelle in Kindergärten und andere Dinge – wir nicht! Wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wollen Sie noch etwas sagen, Herr Peterl? Wollen wir über die Frühsexualisierung in Kindergärten reden, die auch Sie befürworten? (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Gerne! Gerne!) Noch einmal: Das ist eine heuchlerische Diskussion auf höchstem Niveau!

Wir Freiheitliche sind die Einzigen, die diese Problematik auch aussprechen. Da muss ich jetzt wieder einmal die ÖVP anschauen, weil ich mir wünschen würde, dass die ÖVP in letzter Zeit nicht so verdammt linkslastig ist. Das ist furchtbar. Seid doch endlich wieder konservativ! Kommt zu euren Werten zurück! Das gibt es doch nicht. 

Genau deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir heute diesem Gesetz zu, nicht wegen, sondern trotz dieser Regierung, weil sie in diesem einen Punkt einmal richtig unterwegs ist – punktuell spät und wie so oft halt leider nur halbherzig. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Ihr hättet es ja schon machen können! Wart ihr nicht in der Regierung? – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Peterl ...!)

Eines ist aber klar, meine Damen und Herren, das kann eben nur der erste Schritt sein. Weitere Schritte müssen folgen: mit echten Konsequenzen für die Integrationsverweigerer, für religiöse Extremisten und für jene, die Frauen und Kinder als ihren Besitz betrachten; da nehme ich jetzt vereinzelt wieder Österreicher mit hinein, denn das Problem gibt es natürlich bei uns auch manchmal.

Ja, auch dazu zählt oftmals das brutale Verbrechen – Frau Minister, das habe ich auch Ihrer Vorgängerin immer wieder gesagt – der Genitalverstümmelung, das unter dem Deckmantel der Kultur oder der Religion leider nach wie vor stattfindet und das oftmals verharmlost oder totgeschwiegen wird. Wieder für Frau Bundesrätin Schweiger: Auch das ist kein traditionell österreichisches Problem. (Beifall bei der FPÖ.) 

18.17

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. 

RN/126

18.17

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vielleicht auch noch vor den Bildschirmen! Jetzt haben wir viel über Kinderehen geredet. Es war noch keine Zahl da, dann mache ich einmal mit den Zahlen weiter. 

Kinderehen kommen tatsächlich in Österreich sehr selten vor: 2022 waren es 14, 2023 waren es zehn, 2024 waren es sechs – also immer so gerechnet: die Ehe mit mindestens einem Partner unter 18 Jahren geschlossen. Ja, die Zahlen sind gering, das stimmt, aber das Phänomen an sich darf nicht unterschätzt werden, denn jede einzelne Kinderehe ist, da sind wir uns alle einig, eine zu viel.

Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt konsequent rechtlich nachschärfen und Minderjährige ganz klar schützen. Es wird eine klare Regel geschaffen: Ehefähigkeit nur für Volljährige. Das ist wohl auch die zentralste Änderung. Es gab nämlich die Möglichkeit, sozusagen eine Ausnahme, dass die Ehefähigkeit für 16-Jährige und 17-Jährige – Kollegin Prügl, danke, dass du es als Standesbeamtin so genau ausgeführt hast – mittels Zustimmung des Gerichtes erklärt wurde. Diese Möglichkeit gibt es jetzt nicht mehr. 

Wir wissen aus internationalen Studien und auch die Erfahrung der Kinderrechtsorganisation zeigen es, Kinderehen sind natürlich niemals freiwillig, und sie bedeuten immer eine Einschränkung der Entwicklung, der Bildung und natürlich der Selbstbestimmung der jungen Menschen. Mit dieser Gesetzesänderung folgen wir klar den Empfehlungen von Unicef und internationalen Kinderrechtsabkommen. In Österreich gibt es keinen Platz für Kinderehen.

Wir haben es heute auch schon gehört, ich brauche das gar nicht mehr lange ausführen: das Eheverbot für Verwandte. Diese Ausweitung des Gesetzes ist auch ein Instrument gegen Zwangsheirat und für mehr Kinderschutz und dient schlussendlich auch dazu, die Selbstbestimmung zu stärken. 

Ganz wichtig ist auch, ich weiß gar nicht, ob es schon gesagt wurde, die Wiedereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft. Sie haben es gesagt, glaube ich, Frau Ministerin – genau. Das ist eine ganz wichtige Sache, denn ohne die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft ist niemand da, der im öffentlichen Interesse für diese Jugendlichen, für diese Kinder eintreten kann. Genau das ändert die Novelle. Das ist ein starker Schutzmechanismus gegen missbräuchliche Strukturen. 

All diese Änderungen bringen Klarheit ins Gesetz und sie bringen das Ehe- und Partnerschaftsrecht auf den neuesten Stand.

Ich möchte aber – und das passt jetzt bezüglich auf den neuesten Stand bringen sehr gut dazu – einen wichtigen Punkt ansprechen, der aus rechtspolitischer Sicht sehr bedeutsam ist, deshalb bringe ich dazu heute auch einen Entschließungsantrag ein.

Es geht um die Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft. Seit dem 1. Jänner 2019 gilt in Österreich die Ehe für alle, das ist bekannt. Ehe und eingetragene Partnerschaft stehen seither gleichermaßen allen Paaren, unabhängig von deren Geschlecht offen. Das war ein sehr großer Fortschritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung.

Doch in der Praxis besteht eine gravierende Rechtslücke. Für Paare, die ihre bestehende eingetragene Partnerschaft in eine Ehe oder umgekehrt ihre Ehe in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln wollen, gibt es immer noch keine klare gesetzliche Regelung. Der Grund dafür liegt im geltenden Verbot der Doppelehe. Demnach müssten Betroffene ihre bestehende Verbindung nämlich zuerst auflösen, bevor dieselben Partner dieselbe Partnerschaft, dieselbe Verbindung in einer anderen Form neu begründen dürfen. Und da rede ich natürlich von denselben Personen. Es ist in der Praxis so, dass die Standesämter in vielen Fällen diese Umwandlung gestützt auf eine Mitteilung des Innenministeriums aus dem Jahr 2018, die im Einvernehmen mit dem Justizministerium damals ergangen ist, erlauben.

Diese Erlaubnis ist aber keine gesetzliche Regelung und damit auch nicht rechtssicher. Juristisch bleibt die Lage unscharf und die Gerichte könnten jederzeit entscheiden, dass eine umgewandelte Ehe oder Partnerschaft rechtlich nichtig ist. Gerade für gleichgeschlechtliche Paare, die vor 2010 verpartnert wurden, ist das besonders unfair, denn sie hatten ja damals gar keine Wahl und können heute nicht problemlos wechseln, obwohl sie gerne würden.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“

Der Bundesrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Vorlage zu unterbreiten, die die rechtssichere Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ermöglicht.“


Das bedeutet: Rechtsklarheit für betroffene Paare, ihre Kinder und die zuständigen Behörden, Gleichbehandlung aller Partnerschaften unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit anstelle von Auslegungsspielräumen.

Ich bitte um Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.23

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/126.1

TOP18 Unselbständiger Entschließungsantrag: Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen! von Claudia Hauschildt-Buschberger

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Umwandlung von eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Anna Sporrer. Ich erteile es ihr.

RN/127

18.23

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Es wurde schon vorgestellt, worum es bei diesem Nationalratsbeschluss geht. Im Wesentlichen geht es um zwei Punkte: um das Eheverbot unter 18 und um das Verbot der Eheschließung bei Verwandten des vierten Grades. Und, ganz wichtig, das wurde jetzt auch noch erwähnt: Die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen wird wieder eingeführt.

Worum geht es? – Vielleicht ist auch einmal zu erwähnen, dass es international ein rechtlicher Standard ist – die Unicef empfiehlt es schon lange, wir ziehen jetzt endlich mit dem internationalen Standard gleich –, dass keine Menschen, die noch nicht volljährig sind, in Ehen gedrängt werden sollen. In dem Alter sollen sich die jungen Menschen auf ihre Ausbildung konzentrieren, sie sollen lernen, sie sollen schauen – vor allem die jungen Frauen –, dass sie sich ein eigenständiges Leben aufbauen können und dafür selbst die Grundlagen schaffen.

Wenn jetzt eingewandt wird, so etwas komme in der österreichischen Gesellschaft nicht vor, dann möchte ich doch daran erinnern, dass wir schon auch das Phänomen haben, dass wenn eine ungewollte Schwangerschaft im Alter unter 18 entsteht, ein großer Druck auf die betroffenen jungen Frauen ausgeübt wird, sich zu verehelichen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das gibt es schon lange nicht mehr! Nicht mehr in Österreich!) Das soll auch nicht sein. Die jungen Frauen sollen einmal schauen, ob der Vater des Kindes überhaupt als Vater, als Partner geeignet ist. In solchen Fällen sind die Beziehungen oft noch nicht gefestigt und zum Heiraten ist mit 18 immer noch Zeit genug, sofern sich der junge Mann bewährt hat.

Ich möchte diese Gelegenheit auch nützen – es wurde angesprochen –, um gesellschaftspolitisch ein bissl weiter auszuholen. Es wurde gesagt: Ja, in Österreich kommt es schon auch noch vor, dass es Männer gibt, die sich als Oberhaupt der Familie fühlen und versuchen, in der Ehe, in der Beziehung oder in der Familie keine Gleichrangigkeit, keine Gleichberechtigung, sondern eine Über- und Unterordnung zu leben. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Bei Weitem nicht in der Häufigkeit!)

Ich möchte Ihnen sagen: Die Zahlen, die wir im Gewaltschutzbereich sehen, zeigen, dass das nicht wenige Einzelfälle sind, sondern dass wir da schon noch ein gravierendes Problem haben. 50 Jahre nach Einführung der Gleichberechtigung in der Familie, mit der das Prinzip des Oberhaupts der Familie durch die Familiengesetzgebung in der Regierung Kreisky und mit Christian Broda – mein großes Vorbild und einer meiner Vorgänger – abgeschafft wurde, ist es noch immer in den Köpfen. Ich kann sagen: Die Zahlen, die wir im Gewaltschutzbereich sehen, die einstweiligen Verfügungen, die Wegweisungen – da geht es immer darum – und es ist in der Regel so –, dass der Mann noch immer glaubt, er könne über die Frau herrschen. Wir erleben das tagtäglich. Und ich möchte schon auch auf die Femizide zu sprechen kommen. Da bemächtigt sich meist ein Mann, meist ein früherer Partner, Herr über das Leben eines anderen Menschen zu sein. Wo sind wir da, wenn nicht im Patriarchat? Ich sage Ihnen also: Das sind wirklich keine Einzelfälle, und wenn wir hier darüber sprechen, dann möchte ich das auch erwähnen. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Ich darf auch eine kleine Ankündigung machen: Sie wissen, im Regierungsprogramm haben wir uns auch auf die Modernisierung des Eherechts geeinigt und das vereinbart. Ich möchte da in der nächsten Zeit auch zu weiteren Schritten kommen und Sie gerne dazu einladen, dass wir das alles dann gemeinsam hier diskutieren und beschließen. – Danke schön! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.27

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. 

Die Debatte ist damit geschlossen.

RN/128

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir gelangen zur Abstimmung. Sitzen alle?

RN/128.1

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen.

Das ist die Einhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

RN/128.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Claudia Hauschildt-Buschberger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Umwandlung von eingetragener Partnerschaft in Ehe vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dieser Antrag erreicht keine Stimmenmehrheit und ist somit abgelehnt.