
Aviso
Donnerstag, 8. Oktober 2026, 9 Uhr
Die Sitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde (Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten).
Nach dem gegenwärtigen Stand kommen für die Tagesordnung dieser Sitzung voraussichtlich folgende Punkte in Betracht:
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1.) |
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (590 d.B. und 603 d.B. sowie 11866/BR d.B.) |
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2.) |
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Pensionskassenvorsorgegesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das DORA-Vollzugsgesetz geändert werden (592 d.B. und 606 d.B. sowie 11865/BR d.B.) |
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3.) |
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Restrukturierungsordnung und das Unternehmensreorganisationsgesetz geändert werden (607 d.B.) |
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4.) |
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird (589 d.B. und 608 d.B.) |
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5.) |
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (609 d.B. und 617 d.B.) |
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6.) |
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (539 d.B. und 611 d.B.) |
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7.) |
Wahl eines Mitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 |
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter einem zu verhandeln.
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Für die Vorberatung in den Ausschüssen des Bundesrates ist folgender Terminplan in Aussicht genommen:
Dienstag, 6. Oktober 2026
14.00 Uhr Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
Lokal 5 (zuständig für den Punkt 6)
14.00 Uhr Umweltausschuss
Lokal 6 (zuständig für den Punkt 5)
14.30 Uhr Ausschuss für Familie und Jugend
Lokal 5 (Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie zuständig für den Punkt 1)
14.30 Uhr Ausschuss für Verkehr
Lokal 6 (zuständig für den Entschließungsantrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten)
15.00 Uhr Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Lokal 5 (zuständig für die Punkte 2 bis 4)
Wien, 2026 10 01
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.