Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 68

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wollen, daß es ein erhöhtes Unfallrisiko gibt zwischen 0,5 und 0,8 Promille, negieren jede Studie, und sie verweigern die Realität.

Ich habe erst vor kurzem einen Brief bekommen von einer Familie, deren Sohn als Mitfahrer eines alkoholisierten Lenkers ums Leben kam. Das Schicksal dieser Familie ist hier kaum darstellbar. Aber ich weiß, weil ich sie selbst kenne, daß diese Familie in einer ganz, ganz schrecklichen Situation lebt und weiter leben muß. Solche Familientragödien wären verhinderbar, wenn es weniger Blutzoll auf Österreichs Straßen gäbe.

Sie wissen ja, daß Österreich zu jenen Ländern gehört, die hinsichtlich des Verbrauchs von Alkohol noch immer im oberen Drittel liegen. Unter Umständen kann durch eine Absenkung der Promille-Grenze auch die Anzahl der Alkoholkranken, der Alkoholabhängigen, vor allem der jugendlichen Menschen, die zu Alkohol greifen, vermindert werden. (Abg. Aumayr: Aber nur, wenn sie die Gesetze einhalten, Frau Kollegin!)

Ich meine, wenn es gelingt, auch nur einen einzigen Todesfall zu verhindern, dann hat die Absenkung auf 0,5 Promille Sinn gemacht. Sie alle, die Sie hier sind, sind dazu aufgerufen, dafür zu sorgen, daß weniger Menschen im Straßenverkehr verletzt werden, daß weniger Menschen im Straßenverkehr sterben und daß in Zukunft weniger Leid und Schicksalsschläge die Familien treffen. Es ist unsere Aufgabe und unser Auftrag, hier in diesem Parlament dafür zu sorgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.27

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir werden heute voraussichtlich die Herabsetzung der Promille-Grenze auf 0,5 beschließen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Zahl der Verkehrsunfälle, die unter Einwirkung von Alkohol und Drogen auf unseren Straßen passieren, zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde neben dem Gesetzesantrag zur Herabsetzung auf 0,5 Promille ein eigener Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der Verkehrssicherheit eingebracht, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Gesetzgeber kann betreffend Verkehrssicherheit nur die Rahmenbedingungen schaffen. Wichtiger ist jedoch, die Bewußtseinsbildung über das ordnungsgemäße Verhalten im Straßenverkehr zu verstärken, und ich glaube, wir sollten bei der heutigen Debatte auch unsere eigene Einstellung überdenken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hans Helmut Moser: Warum erst jetzt?)

Ich möchte aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit auffordern, gerade in diesem Bereich der Bewußtseinsbildung in Zukunft verstärkt tätig zu werden. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Sehr verehrte Damen und Herren! Seit 1. November gilt ein neues Führerscheingesetz. In diesem Führerscheingesetz wird erstmals die Lenkerberechtigung für Jugendliche ab 15 Jahren geregelt. Dies ist vor allem für Jugendliche im ländlichen Raum, die nur sehr schwer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz oder zur Schule kommen können, von großer Bedeutung. Das Führerscheingesetz regelt nun die Möglichkeit des Landeshauptmannes, durch Verordnung, wenn besondere Voraussetzungen gegeben sind, einen Mopedausweis auszustellen.

Diese Voraussetzungen werden nunmehr normiert: Erstens wird ein Nachweis der geistigen Reife des Antragstellers durch eine Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle benötigt, zweitens die Bestätigung des Lehrherrn oder der Schule, daß für die Fahrt vom Wohnort des Antragstellers zu seiner Ausbildungsstelle keine oder aufgrund des Fahrplanes nur unzumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, und drittens eine Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten.


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