Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 97

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werden, möchte ich mich nur auf das Güterbeförderungsgesetz konzentrieren und lediglich zwei Punkte herausgreifen. Herr Abgeordneter Kier, der nach mir sprechen wird, wird zu jenen Regelungen Stellung nehmen, die die Eisenbahnangelegenheiten und insbesondere das Pensionsrecht betreffen.

Meine Damen und Herren! Wir werden das Güterbeförderungsgesetz deshalb im Plenum wie bereits im Ausschuß ablehnen, weil wir der Überzeugung sind, daß das, was in bezug auf Mietfahrzeuge, wenn auch von der Europäischen Union ausgehend, geregelt worden ist, im bürokratischen Bereich einfach weit überschießend ist. In diesem Zusammenhang wird ganz genau vorgeschrieben, wie viele Tafeln wo anzubringen sind; Ausnahmen werden dahin gehend geschaffen, daß auf manchen Fahrzeugen zwei Tafeln angebracht sein müssen, auf anderen Fahrzeugen hingegen nur eine Tafel. Es gibt sogar eine Verordnungsermächtigung, nach der der Herr Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr genau festzulegen hat, welche Maße und welche Beschriftung gewählt werden, welche Farbe die Tafeln haben müssen, wie die Ausgabe dieser erfolgt, wie die Rückgabe dieser erfolgt, wer die Kosten für die Herstellung und die Verwaltung zu tragen hat und wie sie genau anzubringen sind.

Wir meinen, daß das ein klassisches Beispiel dafür ist, daß in Wirklichkeit Bestimmungen geschaffen werden, die man unmittelbar auch jenen überlassen kann, die mit diesen Fahrzeugen letztlich umgehen. Es muß doch den Gesetzgeber nicht interessieren, ob die Kosten der Herstellung jene Person zu tragen hat, die ein Fahrzeug anmietet, oder ob das der Vermieter des Fahrzeuges übernimmt. Das ist nicht etwas, das in Bundesgesetzen geregelt werden muß, das ist überschießend. Wir meinen, daß das ein Zeichen dafür ist, daß in diesem Zusammenhang ein Zuviel an Bürokratie geschaffen wird.

Aber der eigentliche und maßgebliche Grund für unsere Ablehnung ist, daß all das bisher durch Verordnung geregelt war, obwohl es nur auf europäischer Ebene eine Richtlinie gegeben hat. Jetzt wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, und sie wird rückwirkend mit 1. September 1995 in Kraft gesetzt. Das heißt, man macht eine Bestimmung, die man zwei Jahre rückwirkend in Kraft setzt, nur um zu kaschieren, daß man in Wirklichkeit zwei Jahre lang eine Verordnung hatte, die auf keiner nationalen gesetzlichen Grundlage basierte.

Meine Damen und Herren! Das ist ein Vorgehen, bei dem die Liberalen meinen, daß wir alle uns enthalten sollten, da man unserer Meinung nach nicht aus diesen Gründen eine Rückwirkung einbauen sollte, denn dadurch würde die Unüberschaubarkeit der gesetzlichen Regelungen in diesem Land noch mehr zunehmen. Das ist etwas, was die Liberalen nicht haben wollen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.30

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den vorliegenden Verkehrsgesetzen – Güterbeförderungsgesetz, Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz, Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz – handelt es sich in erster Linie um eine Anpassung an EU-Richtlinien. Wir begrüßen diese neuen Gesetze und unterstützen sie auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde die EU-Richtlinie über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Kombinierten Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten auch von Österreich angenommen. Ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen, die ohnedies nur die betreffenden Unternehmen interessieren, möchte ich nur folgendes sagen:

Durch die Umsetzung dieser Richtlinien in diesem Gesetz wird der grenzüberschreitende Kombinierte Verkehr durch Genehmigungsfreiheit des Vor- und Nachlaufes gefördert werden. Wir begrüßen dies ausdrücklich, weil dies zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und da


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